Der objektivierte Unternehmenswert als Grundlage der Unternehmensbewertung im Gegensatz zum Verhandlungspreis
Der Entwurf des IDW S 1 sieht vor, neben dem objektivierten Unternehmenswert auch Verhandlungspreise mit echten Käufersynergien zu berücksichtigen. Dies widerspricht dem bisherigen Bewertungsgrundsatz „wie es steht und liegt“, der nur stichtagsbezogene, objektivierbare Werte zulässt.




















