Anzeigen-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Print-Medien

1 | Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich sonstiger Werbemittel sowie für Folgeaufträge hierzu (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben des Verlags zu den einzelnen Zeitschriften und Online-Angeboten als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Ergänzend zu unseren AGB gelten im unternehmerischen Verkehr die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung. Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel in einem Printmedium oder einheitlich in Print- und Online-Medien zum Zweck der Verbreitung.

2 | Vertragsschluss
Aufträge können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax aufgegeben werden. Telefonanrufe mit unterdrückter Telefonnummer (anonym) können aufgrund der damit einhergehenden Täuschungsgefahr nicht entgegengenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen.
Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen (etwa der Firmierung etc.) zusätzliche Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt.

3 | Ablehnung von Aufträgen
Bei einem Auftrag über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen Abrufs wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird.
Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4 | Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Bei Aufträgen im Sinne dieser AGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

5 | Ausschluss von Mitbewerbern
Der Ausschluss von Mitbewerbern bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Anzeigen kann er nur für gleiche oder gegenüberliegende Seiten erfolgen.

6 | Gestaltung der Anzeige
Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen nach Insertionsrubriken sind den Preisangaben der betreffenden Zeitschriften zu entnehmen. Seitenanteilige Formate können nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden.

7 | Realisierungszeit
Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, für das nächst erreichbare Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen. Anspruch auf Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

8 | Zulieferung von Druckunterlagen und Werbemitteln
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen und Werbemittel.
Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler, insbesondere bei telefonisch durchgegebenen oder handgeschriebenen zusätzlichen Anweisungen.
Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des Auftraggebers alle technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Anlieferung von unvollständigen oder fehlerhaften Druckdaten oder von Druckdaten, die von den vom Kunden zugelieferten Vorlagen abweichen, übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Anzeigen, die Sonder- oder RGB-Farben enthalten, werden in CMYK umgesetzt. Für eventuell dadurch bedingte Farbabweichungen kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farbandruck/Proof haftet der Verlag nicht für Farbabweichungen im Druck. Geringe Tonwertabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9 | Änderungen von Druckunterlagen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Eine überdurchschnittlich aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und überdurchschnittlich umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom Auftraggeber vor Zuleitung an den Verlag auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkorrektur vonseiten des Verlags nicht erfolgt. Korrekturabzüge (generell erst ab 1/4 Seite möglich) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm vom Verlag hierzu mitgeteilten Frist zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.

10 | Aufbewahrung von Druckunterlagen
Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.

11 | Veröffentlichung in Online-Medien
Für Anzeigen in Print-Medien, die auch oder rein in Online-Medien veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Die Anzeige wird im Online-Medium in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache, oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung), wird der Verlag den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind – unbeschadet der Ziffer 19 – ausgeschlossen.

12 | Belegexemplare
Der Verlag liefert nach der Veröffentlichung kostenlos ein Belegexemplar. Je Veröffentlichung können nur maximal 3 Versandadressen beliefert werden.

13 | Rechnungen
Die Rechnungsbeträge sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und sind zahlbar mit 2 % Skonto bei Bankeinzug oder in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung. Die Veröffentlichung von Rubrikanzeigen erfolgt nur nach Bewilligung des Bankeinzugs. Für Portokosten und technische Kosten wird kein Skonto gewährt.

14 | Nachlässe
Wird ein Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig durchgeführt, so hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem gewährten und dem den tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Preis dem Verlag zurückzuvergüten. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.

15 | Stornierung
Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

16 | Zugelieferte Inhalte
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder Bilder, nicht im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen.

17 | Zulieferung von Beilagen
Da Beilagen maschinell in die Print-Publikation eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die vom Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden.

18 | Haftung für Mängel
Der Verlag haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung, falls der Auftraggeber Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist. Die Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit von abgedruckten QR-Codes ist vorbehaltlich einer Haftung des Verlags nach Ziffer 20 generell ausgeschlossen.

19 | Haftung
Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

20 | Allgemeine Bestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen. .

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien

1 | Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Online-Werbung jeder Art (z. B. Werbebanner, Textlinks etc., nachfolgend insgesamt als „Online-Werbung“ bezeichnet), die der Kunde an den Verlag C.H.Beck oHG („der Verlag“) beauftragt und mittels elektronischer Medien (Telemedien und E-Mail-Newsletter) des Verlags und gegebenenfalls des Verlags Franz Vahlen GmbH verbreitet wird. Aufträge für entsprechende Online-Werbung nimmt der Verlag ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB entgegen.
Zusätzlich zu diesen AGB gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Ergänzend zu diesen AGB gelten im unternehmerischen Verkehr die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung.

2 | Vertragsschluss
Aufträge können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erteilt werden. Telefonanrufe mit unterdrückter Telefonnummer (anonym) können aufgrund der damit einhergehenden Täuschungsgefahr nicht entgegengenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung, Durchführung des Auftrags oder Rechnungsstellung erfolgen.
Der Verlag nimmt Aufträge nur unter dem Vorbehalt an, dass die vom Auftraggeber zugelieferten Werbemittel sowie die Art und Weise der Online-Werbung technisch realisierbar sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungstellung fallen für Änderungen der Rechnung (etwa der Firmierung etc.) zusätzliche Bearbeitungskosten an.

3 | Zulieferung von Werbemitteln
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung fehlerfreier Werbemittel. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere Daten, Texte, Bilder, Grafiken und andere Elemente sein. Die vom Verlag gegebenenfalls vorgegebenen technischen Spezifikationen sind zu beachten. Eine redaktionelle oder technische Nachbearbeitung durch den Verlag findet nicht statt.
Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung bzw. Speicherung der zugelieferten Werbemittel endet drei Monate nach ihrer letztmaligen Verbreitung.

4 | Ablehnungsbefugnis
Der Verlag ist berechtigt, vom Auftraggeber zugelieferte Werbemittel sowie auch einzelne Abrufe einer Schaltung von Online-Werbung im Rahmen eines Auftrages abzulehnen, wenn deren Inhalt oder die Art und Weise ihrer Verbreitung im Rahmen der Online-Werbung gegen geltendes Recht (insbesondere Bestimmungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Presse- oder Strafrechts) verstößt, wenn die Verbreitung der Werbemittel aus anderen Gründen unzumutbar ist, oder wenn die Realisierung der Online-Werbung unter Verwendung der Werbemittel technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand realisierbar ist.
Der Verlag kann die Verbreitung auch solcher Werbemittel ablehnen, die vom Auftraggeber erst nach Vertragsschluss geliefert werden und die dem Verlag bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, wenn die betreffende Online-Werbung mit einer bereits zuvor verbindlich von einem anderen Kunden des Verlags beauftragten Werbung unvereinbar ist.
Der Verlag teilt dem Auftraggeber die Ablehnung unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, dem Verlag geänderte, den Anforderungen des Verlags entsprechende Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Der Verlag hat Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten sowie der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat, die Verwendung der Werbemittel entgegenstehen.

5 | Stornierung
Aufträge für Online-Werbung können bis spätestens zum vereinbarten Datenanliefertermin vor dem vereinbarten Schaltungstermin kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung später und hat der Verlag schon alle Vorkehrungen für die Schaltung der Online-Werbung getroffen, so ist die volle Vergütung zu leisten. Ist die Schaltung der Online-Werbung noch in Vorbereitung, kann der Verlag die Erstattung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten verlangen. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen.

6 | Rechtsinhaberschaft, Rechtseinräumung
Die Inhalte und die Gestaltung der Telemedien des Verlags sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran stehen alleine dem Verlag zu. Das Recht des Auftraggebers ist beschränkt auf das Einstellen und Abrufen der Online-Werbung im Rahmen und für die Dauer des erteilten Auftrags.
Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferten Werbemitteln und sonstigen Materialien, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zu Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Die Rechte werden räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung der beauftragten Online-Werbung notwendigen Umfang eingeräumt, gelten für alle, im Rahmen des Vertragszwecks relevanten bekannten Nutzungsarten und sind zeitlich auf den für die Schaltung der Online-Werbung vereinbarten Leistungszeitraum beschränkt. Die Rechtseinräumung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens aber im Zeitpunkt der Zulieferung. Die Rechte sind an in die Leistungserbringung eingebundene Dritte, insbesondere an den Verlag Franz Vahlen GmbH übertragbar und unterlizensierbar.

7 | Gewährleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Erstellung und Schaltung der Online-Werbung erforderlichen Rechte an den beigestellten Werbemitteln und Materialien ist und dass er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechten hieran erworben hat und frei darüber verfügen kann.
Der Auftraggeber sichert des Weiteren zu, dass die von ihm beauftragte Online-Werbung nicht gegen geltendes Recht, (insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Urheber-, des Wettbewerbs-, des Datenschutz-, des Presse- oder des Strafrechts) verstößt.
Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Verlag wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder wegen des Verstoßes gegen geltendes Recht geltend machen. Ferner ersetzt der Auftraggeber dem Verlag sämtliche im Rahmen der Rechtsverteidigung entstehenden erforderlichen Kosten und Aufwendungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag im Rahmen des Zumutbaren bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.
Der Verlag ist berechtigt, die Online-Werbung im Falle einer Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines sonstigen Rechtsverstoßes sofort einzustellen und zu sperren.

8 | Verbreitung der Online-Werbung
Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache, oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung) wird der Verlag den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind – unbeschadet der Ziffer 10 – ausgeschlossen.

9 | Haftung für Mängel
Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute Schaltung der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung für den Verlag unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde. Nimmt der Verlag die erneute Schaltung nicht innerhalb einer ihm hierfür gestellten angemessenen Frist vor, oder hat die erneute Schaltung der Werbung für den Kunden kein Interesse, oder ist eine erneute Schaltung dem Verlag unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht des Auftraggebers zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung des Verlags als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Im Übrigen haftet der Verlag für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Leistungserbringung.

10 | Haftung
Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11 | Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind Preise in Euro. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile und sind zahlbar mit 2% Skonto bei Bankeinzug oder in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zum Tag der Veröffentlichung bzw. Schaltung der Online-Werbung. Der Verlag ist berechtigt, bei Erstkunden vor Veröffentlichung der Schaltung der Online-Werbung Vorauszahlung der Vergütung zu verlangen.

12 | Allgemeine Bestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.