Bewerbungstipps für die Auslandsstation

von Dr. Klaus Winkler

Für Referendarinnen und Referendare besteht bekanntlich die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung während der Verwaltungs-, Anwalts oder Wahlstation im Ausland zu verbringen. Für die Zeit zwischen Bewerbung und geplanter Auslandsstation sollte mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden, besser sind zwölf Monate.

Die Chancen, bei einer Kanzlei im Ausland als Referendar genommen zu werden, hängen von den jeweiligen Zeugnissen, besonderen Qualifikationen und den nachgewiesenen guten Sprachkenntnissen ab, manchmal aber auch schlicht von einem interessanten Anschreiben und häufig einem persönlichen Kontakt (der vielleicht wiederum einen Kontakt vermittelt etc.).

Die Station im Ausland muss durch eine Verfügung der eigenen deutschen Ausbildungsbehörde angeordnet werden. Interesse an der Bearbeitung von Rechtsfragen mit internationalem Bezug wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit, sich an die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ausland anzupassen. Schließlich ist auch ein gutes Stück (Selbst-)Organisation bei der Suche nach einer Wohnmöglichkeit sowie das Sicherstellen der finanziellen Rahmenbedingungen (Miete, Reise- und Lebenshaltungskosten etc.) erforderlich.

Juristenvereinigungen

Ein guter Ansprechpartner für die Frage, bei welcher ausländischen Kanzlei oder Einrichtung man unterkommen möchte, kann eine deutsch-ausländische Juristenvereinigung sein. Bekannte Vereinigungen sind die Deutsch-Amerikanische, die Deutsch-Britische, die Deutsch-Französische, die Deutsch-Spanische, die Deutsch-Italienische, die Deutsch-Brasilianische, die Deutsch-Südafrikanische, die Deutsch-Russische oder die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung.

Es gibt aber noch viele weitere. Eine Internetrecherche mit dem Suchbegriff »Juristenvereinigung« lohnt sich. Sie sollten dann anfragen, ob die jeweilige Vereinigung Kanzleien benennen kann, die deutsche Referendare aufnehmen. Viele von ihnen haben ein eigenes Verzeichnis mit Rechtsanwälten für Referendare. Fragen Sie nach, ob man Ihnen bei der Suche nach einer Stationskanzlei weiterhelfen kann.

Auswärtiges Amt

Über die Homepage des Auswärtigen Amtes können Sie zu den jeweiligen Botschaften und Konsulaten im Ausland gelangen. Diese veröffentlichen zum Teil Listen von Rechtsanwälten, die Referendare aufnehmen. Auch lohnt es sich, bei der eigenen Stammdienststelle oder dem Ausbildungspersonalrat nachzufragen, ob entsprechende Listen geführt werden.

Internationale Kanzleien

Die meisten internationalen Großkanzleien, am einfachsten diejenigen, die auch in Deutschland einen Standort haben, können ebenfalls Kontakte zu ihren Büros in anderen Ländern herstellen. Eine Nachfrage bei den deutschen Standorten lohnt sich in vielen Fällen. Einige der Kanzleien nehmen allerdings nur zu bestimmten festen Zeiten Referendare auf. Fragen Sie also gezielt nach, ob dies der Fall ist, und geben Sie die Zeitspanne an, in der Sie dort arbeiten wollen.

Tipps

1. Informieren Sie sich frühzeitig (am besten sechs Monate bis ein Jahr vor Ihrer Auslandsstation) über die Homepage der Kanzlei oder des Unternehmens.

2. Lesen Sie nach, was dort über die jeweiligen Tätigkeitsfelder und Einsatzgebiete steht. Meist haben die Homepages eine englische und/oder sogar deutsche Sprachversion.

3. Gehen Sie auf den Unterpunkt Career oder Recruitment. Dort erhalten Sie meist einen Überblick über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten.

4. Suchen Sie dort auch die E-Mail-Adresse des zuständigen Ansprechpartners heraus. Achtung: Dieser kann im Laufe der Zeit wechseln!

5. Rufen Sie zunächst nicht an, sondern schreiben Sie eine kurze E-Mail (Landessprache) mit folgendem Inhalt: a) kurze Vorstellung der eigenen Person b) Interesse an der Kanzlei (konkreter Bezug) c) Ihrem Wunsch, dort für die Zeit vom (…) bis (…) zu arbeiten d) Frage hinsichtlich der Verfügbarkeit eines Referendarplatzes.

Sobald Ihre E-Mail beantwortet ist, können Sie alle weiteren Punkte, zum Beispiel benötigte Zeugnisse und Unterlagen, besprechen. Wenn keine Antwort kommt, kann es auch sein, dass Ihre E-Mail versehentlich im Spamordner gelandet ist. Fragen Sie daher noch einmal per E-Mail nach, ob Ihre Nachricht angekommen ist. Falls keine Reaktion kommt, sollten Sie dort anrufen oder sich schriftlich vorstellen. Es kann durchaus sein, dass E-Mails nicht abgerufen wurden.

Eine Vergütung wird in den seltensten Fällen bezahlt, da Sie schließlich zu Ausbildungszwecken dort sind. Allerdings wurde schon des Öfteren die Hin- und Rückreise bezahlt. Am besten man klärt diese Punkte frühzeitig ab. Ihre Aufgabe ist es nun, auch die weiteren Modalitäten wie Unterkunft, Entfernung zur Kanzlei, Visum, Gültigkeit des Reisepasses, Impfungen, EC- oder Kreditkarten, Preise für Wohnen und Essen, Gesetze und Regeln im Ausland, Aufenthalts- und Einfuhrbedingungen, Gepäckbeschränkung bei Flügen, Auslandskrankenversicherung, beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse und Befreiung von Arbeitsgemeinschaften zu klären.

 

Über den Autor:

Dr. Klaus Winkler
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter
an der Universität Augsburg

 

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