Das Rechtsreferendariat – von der Zulassung bis zur Wahlstation

von Veronika Gebertshammer

Nach dem Ersten Staatsexamen ist vor dem Zweiten Staatsexamen! Möchte man die Befähigung zum Richteramt, zum Staatsanwalt, zur Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Beamter im höheren Dienst erhalten, muss man noch das Rechtsreferendariat durchlaufen. Das Ende der langen juristischen Ausbildung krönt das Zweite Staatsexamen. Erst nach erfolgreichem Bestehen des Examens darf man sich Volljurist nennen.

Das Zulassungsverfahren – ja, wenn das doch so einfach wäre…

Das Zulassungsverfahren für das Referendariat unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Referendariatsplätze an den Oberlandesgerichten werden in der Regel nach einem festgelegten Mechanismus verteilt. Dazu zählen die zeitliche Reihenfolge der Bewerbungen und manchmal auch die Note des Ersten Staatsexamens. Bei der Bewerbung kann man einen Wunschstandort angeben. Allerdings muss dieser nicht zwingend berücksichtigt werden, gerade Plätze in großen Städten sind im Regelfall heiß begehrt. Die Berücksichtigung des Wunschstandortes ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der Anzahl der Bewerber. Ferner spielt auch die soziale Situation des Bewerbers eine Rolle, also ob dieser beispielsweise eine Schwerbehinderung hat, alleinerziehend oder verheiratet ist. Insofern ist es ratsam, wenn man sich vorab nicht auf einen Standort versteift, sonst könnte die Enttäuschung, wenn es nicht klappt, groß sein.

Die Stationen im Überblick

Insgesamt dauert das Referendariat rund zwei Jahre und ist in verschiedene Stationen untergliedert. Je nach Bundesland unterscheidet sich das Referendariat ein wenig. Zum Beispiel hängen die Länge einer Station, das Gehalt, die Anzahl der schriftlichen Klausuren sowie die behandelten Rechtsgebiete (in Bayern ist z.B. mindestens eine steuerrechtliche Arbeit Bestandteil der Examensprüfung) von der Wahl des Bundeslandes ab.

In den meisten Bundesländern sieht der Ablauf so aus:

1.    Zivilrechtsstation: Diese Station dauert meist zwischen drei und fünf Monaten. Hier wird man automatisch einem Amts- oder Landesgericht für Zivilsachen zugeteilt.

2.    Strafrechtsstation: Danach ist der Referendar etwa drei bis vier Monate bei einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter.

3.    Verwaltungsstation: Bei dieser Station verbringt man zwischen drei und vier Monaten und wird einer Verwaltungsbehörde zugeteilt.

4.    Anwaltsstation: Auf dieser Station liegt mit neun oder zehn Monate eindeutig der Schwerpunkt der Ausbildung. Der Referendar sucht sich hier eigenständig eine Anwaltskanzlei oder ein Unternehmen aus.

5.    Schriftliches Examen: Am Ende der Rechtsanwaltsstation stehen dann die schriftlichen Examensklausuren an. Abhängig vom gewählten Bundesland müssen dann innerhalb von zwei bis drei Wochen sieben bis elf (in Bayern!) fünfstündige Klausuren absolviert werden.

6.    Wahlstation: Die Wahlstation dauert in der Regel drei Monate. Hier ist vieles möglich und man kann die Station an vielen Stellen verbringen. Ein eindeutiger juristischer Bezug muss allerdings vorliegen. Viele Referendare nutzen diese Station, um im Ausland Erfahrungen zu sammeln oder auch in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung.

7.    Mündliches Examen: Nach der Wahlstation folgt die mündliche Prüfung. Nach erfolgreichem Gelingen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist der Titel „Volljurist“ endlich erreicht!

Ablauf der Stationen

Bei der Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation findet am Anfang zunächst ein Einführungslehrgang statt, der zumeist ein paar Wochen dauert. Danach wird der Referendar automatisch einem Richter zugeteilt. Bei der Strafrechtsstation könnte man auch bei einem Staatsanwalt landen, bei der Verwaltungsrechtsstation fällt die Wahl auf eine Kommunalverwaltung oder eine Behörde. Den Richter begleitet man während der Dauer der jeweiligen Station zu Sitzungen, bearbeitet dessen Akten und bereitet Urteile bzw. Anklageschriften vor, die dann gemeinsam mit dem Ausbilder besprochen werden. Am Ende der Zivilrechtsstation stellt der Richter sogar ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen des Referendars aus.

Besonderheiten der Strafrechtsstation

Bei der Strafrechtsstation nimmt man regelmäßig als Sitzungsvertretung an Strafverhandlungen teil. Zu den Aufgaben als Sitzungsvertreter gehört es unter anderem, die Anklageschrift und das Plädoyer vorzutragen. Ganz spannend: Während der Strafrechtsstation besteht die Möglichkeit, die JVA und eine Polizeiinspektion zu besuchen oder bei einer Polizeifahrt und einer Obduktion dabei zu sein.

Die Verwaltungsstation

Durch die Verwaltungsstation sollen die Rechtsreferendare die Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde kennenlernen. Außerdem besteht die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen und die Station beim Auswärtigen Amt oder der Europäischen Union zu verbringen. Hier muss man aber auf die besonderen Bewerbungsfristen achten. Möglich ist auch ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Außerdem findet ein- bis zweimal pro Woche ein Unterricht innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft (AG) statt, der von einem Richter geleitet wird. Hier lernt man den Stoff des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts, den man für das Zweite Staatsexamen verinnerlicht haben muss. Außerdem schreibt man Klausuren und übt das Halten von Aktenvorträgen.

Die Rechtsanwaltsstation – frühzeitig Weichen stellen

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt eindeutig auf der Rechtsanwaltsstation. Hierfür muss man sich selbstständig bei einer Anwaltskanzlei bewerben. Die Rechtsanwaltsstation dient dazu, die Arbeit einer Anwaltskanzlei sowie den Alltag eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin kennenzulernen. Hierfür sollte man sich am besten so früh wie möglich bewerben, denn die Referendariatsstellen bei Anwaltskanzleien oder Unternehmen werden oft schon sehr früh vergeben. Es lohnt sich daher, die Bewerbungen sowohl für die Anwaltsstation als auch für die Wahlstation gleich nach der Zusage für das Referendariat zu versenden. Dabei muss man auch beachten, dass man nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens auch von dem Arbeitgeber, bei dem man die Rechtsanwaltsstation und/oder die Wahlstation verbringt, übernommen werden könnte. Man sollte sich daher frühzeitig Gedanken machen, wie bzw. wo die berufliche Laufbahn beginnen soll, um schon während des Referendariats die richtigen Weichen zu stellen.

Die Qual der Wahl – die Wahlstation

Die Wahlstation ist quasi der krönende Abschluss und findet nach den schriftlichen Examensklausuren statt. Hier haben die Rechtsreferendare die größte Entscheidungsfreiheit. Sie können den eigenen Interessenschwerpunkt konkretisieren, weitere Einblicke in den Arbeitsalltag in Kanzleien oder Unternehmen erhalten oder weitere Auslandserfahrungen sammeln.

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin

Tipp: Hier sind interessante Stellenausschreibungen für Referendare zu finden!

 

Weitere Informationen, Tipps und Literatur zu Studium und Referendariat finden Sie auf beck-shop.de. 

Übrigens: Testen Sie die NJW und die Ausbildungszeitschriften JuS und JA jetzt kostenlos im Probeabo.