Willkommen in der neuen Arbeitswelt. Arbeitsrechtliche Expertise während und nach der Pandemie dringend gebraucht

von Dr. Katarzyna Pekala-Speer

Die Corona-Krise hat so gut wie alle Lebensbereiche betroffen: die Wirtschaft, das Gesundheitswesen, das Familienleben und vor allem die Arbeitswelt. Bereits existierende Trends wie New Work und Arbeit 4.0 wurden verstärkt und ins Zentrum öffentlicher Diskussionen gerückt. Früher nicht selten kritisch beäugte Ausnahme, heute Teil der Normalität: Home-Office, mobiles Arbeiten und hybride Arbeitsmodelle werfen viele rechtliche Fragen auf. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Home-Office? Und andersherum: Unter welchen Voraussetzungen kann beziehungsweise muss ein Home-Office-Arbeitsplatz vom Arbeitgeber zugewiesen werden?

In der Corona-Pandemie gewannen auch Themen wie Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz noch weiter an Bedeutung: Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Blick auf Corona? Wann ist diesbezüglich der Betriebsrat einzubeziehen? Darf ein Arbeitnehmer aus Sorge vor einer Ansteckung Arbeitsleistung verweigern? Diese und ähnliche Fragen können zuverlässig lediglich von Experten und Expertinnen beantwortet werden, die sich nicht nur mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen gründlich auskennen, sondern denen auch die Schnittstellen von Arbeitsrecht mit dem Sozialrecht, Datenschutz oder Strafrecht bewusst sind.

Wie kann man eigene Expertise auf einem juristischen Fachgebiet nachweisen? Welche Fortbildungsmöglichkeiten stehen offen? Die Promotion ist ein Klassiker unter den karriere-relevanten Titeln.

Sie ist eine Voraussetzung für eine akademische Laufbahn, beweist Durchhaltevermögen und die Fähigkeit zum analytischen und strukturierten Denken. Der große Nachteil ist jedoch, dass eine Promotion eine sehr hohe zeitliche Investition darstellt.

Auch ein Fachanwaltstitel gilt als Nachweis der Spezialisierung auf einem Gebiet. Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden recht schnell erworben. Der Unterricht umfasst 120 Zeitstunden, dazu kommen noch Klausuren (insg. 15 Zeitstunden). Länger kann es mit den besonderen praktischen Erfahrungen dauern – für den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht muss man 100 Fälle vorweisen.

Seine Popularität steigern konnte in letzter Zeit der LL.M.-Titel (Master of Laws). Immer häufiger wird dieser Titel als eine Alternative zu einer Promotion gesehen. Ein LL.M.-Abschluss weist auch darauf hin, dass man über den Tellerrand schauen kann und nicht nur die juristische Perspektive kennt. Studierende mit dem ersten oder zweiten Staatsexamen schließen einen LL.M.-Studiengang in drei Semestern – und dies berufsbegleitend – ab.

Besonders gefragt sind allerdings juristische Fortbildungsangebote, die „konfektionierbar“ sind, also an die individuelle Situation angepasst werden können und unkompliziert mit beruflichen und persönlichen Verpflichtungen zu vereinbaren sind. Mit dem berufsbegleitenden LL.M.-Studiengang Arbeitsecht hat die OTH Amberg-Weiden eine attraktive Lösung parat.

Durch das Integrieren eines Fachanwaltslehrgangs (FAL) in den Studienplan ist dieser Studiengang besonders für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen interessant, die das vorhandene Wissen praxisbezogen vertiefen, und dabei direkt auch die besonderen theoretischen Kenntnisse nach der FAO erwerben wollen. Den begehrten und international anerkannten Titel Master of Laws erhält man direkt nach dem Abschluss des Studiums – im Gegensatz zum Fachanwaltstitel benötigt man dazu keine besonderen praktischen Erfahrungen.

Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist Arbeitsrecht mit Abstand die populärste Spezialisation – am 1.1.2022 gab es bundesweit 11.055 Fachanwälte für Arbeitsrecht, davon 3.240 Frauen.

Angesichts der starken Konkurrenz kann ein zusätzlicher Titel auch für einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin von Vorteil sein. Er schmückt die Visitenkarte, überzeugt Mandanten und Mandantinnen, und ist für die Kanzlei ein Aushängeschild.

Die Lehrinhalte des LL.M.-Studienganges Arbeitsrecht gehen weit über die FAO-Themen hinaus. Sie gewähren zusätzlich einen Einblick in die Mediation und Konfliktlösung, Digitalisierung und Schnittstellen des Arbeitsrechts mit dem Arbeitsnehmererfindungsrecht, Compliance und Datenschutz. Besonders attraktiv ist die Tatsache, dass ein bereits absolvierter FAL angerechnet wird, was die Anzahl der zu belegenden Module deutlich reduziert. Nach der Anrechnung benötigt der Studierende bzw. die Studierende nur noch drei Module und eine Masterarbeit. Für diese Zielgruppe sind im Studium insg. nur zwei Unterrichtsblöcke vor Ort vorgesehen, ergänzt um Online-Unterricht und Selbststudium.

Auch nichtjuristische Studierende, die einen ersten Abschluss im Personalmanagement, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre mitbringen, können mit einem LL.M. als zweiten Titel auf dem Arbeitsmarkt punkten. Diese Zielgruppe belegt zusätzliche Module, die grundlegende juristische Kenntnisse vermitteln, und den Austausch auf Augenhöhe mit juristischen Kommilitonen und Kommilitoninnen ermöglichen.

Der LL.M.-Studiengang Arbeitsrecht bereitet zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in (Arbeits)rechts- und Personalabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen vor. Absolventen und Absolventinnen eröffnen sich auch zahlreiche Karrierechancen in verschiedenen Wirtschaftsorganisationen, u.a. in Versicherungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Verbänden, insbesondere in Arbeitgeberverbänden, und bei Gewerkschaften.

 

Hinweis zur Autorin:

Dr. Katarzyna Pekala-Speer
ist bei ARBER-Seminare GmbH für die Leitung und Konzeption neuer LL.M.-Studiengänge zuständig. Die ARBER|seminare bieten seit über 20 Jahren bundesweit Fachanwaltslehrgänge und Fortbildungsseminare in Präsenz, Online und in Hybrid sowie berufsbegleitende LL.M.-Studiengänge in einer Bildungskooperation mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Amberg- Weiden.

Der Artikel erschien erstmals in der NJW 45/2022.

Das gesamte Special finden Sie hier.