Ein billiardenschweres geldpolitisches Programm aus rechtlicher Sicht prüfen? EU-Verordnungen verfassen und sehen, wie sie in 24 Sprachen im Amtsblatt der EU erscheinen? Eine neue Entscheidung der Bankaufsicht vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigen? Das erwartet euch in der Rechtsabteilung der Europäischen Zentralbank.
Ich sage »euch«, denn in der EZB sind wir per du. Unsere Arbeitssprache ist Englisch und wir sprechen uns mit dem Vornamen an. Wenn wir eine Besprechung unter deutschsprachigen Kolleginnen und Kollegen machen, können wir ruhig Deutsch sprechen – aber das Protokoll müssen wir auf Englisch erstellen. Damit sind wir auch schon bei der ersten Einstellungsvoraussetzung: Sichere Englischkenntnisse sind unverzichtbar, um bei uns in der EZB zu arbeiten.
Was das Juristische angeht, so erwarten wir einen in der EU erworbenen Masterabschluss und sehr gute Kenntnisse des Europarechts. Denn als Institution der Europäischen Union unterliegen wir – obwohl wir unseren Sitz in Frankfurt am Main haben – dem europäischen Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Promotion oder ein LL.M. im Ausland, Veröffentlichungen und erste Erfahrung in einer EU-Institution werden gern gesehen.
Wer wir sind
In der Generaldirektion Rechtsdienste, wie unser offizieller Name lautet, arbeiten rund 150 Juristinnen und Juristen aus allen EU-Mitgliedstaaten. Drei Abteilungen beschäftigen sich mit:
Finanzrecht
Geldpolitik, Zahlungsverkehr und Finanzmarktregulierung;
Bankaufsichtsrecht
Bankrecht und Aufsichtsrecht;
Institutionellem Recht
zum Beispiel Grundsatzfragen des EU-Rechts, Vertraulichkeit und Transparenz, Vergaben und Verträge und unser internes Arbeitsrecht.
Eine weitere Abteilung besteht aus den juristes-linguistes. Das sind Sprachjuristen, die mit Rechts- und Sprachexpertise unsere Rechtsakte in alle EU-Amtssprachen übersetzen. Ein eigenes Referat kümmert sich um administrative Unterstützung, juristisches Wissensmanagement und Legal Tech.
Was wir tun
»Zentralbank« und »Geldpolitik«, das sind erstmal sehr abstrakte Begriffe. Was tun wir konkret? Als Inhouse-Rechtsabteilung beraten wir die Fachabteilungen und Gremien der EZB in allen rechtlichen Fragen. Wir erstellen juristische Stellungnahmen zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts und schätzen rechtliche Risiken ein. Außerdem vertreten wir die EZB in allen Rechtsstreitigkeiten. Das tun wir mal mit und mal ohne anwaltlichen Beistand. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Europarechts.
Die Königsdisziplin ist wohl die Erstellung von Rechtsakten auf den Gebieten, in denen die EZB eigene Rechtsetzungskompetenzen hat: zum Beispiel in der Geldpolitik, zu Zahlungsverkehr und Statistik, aber auch bei internen Themen wie dem Arbeitsrecht und den Vergaberegeln. Hier entwerfen wir Verordnungen, Leitlinien und Beschlüsse, die die politischen Vorgaben unserer Gremien in die richtige rechtliche Form bringen. Außerdem erstellen wir Stellungnahmen für den Rechtsausschuss (Legal Committee), in dem die Chefjuristen der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der EU die wichtigsten rechtlichen Fragen erörtern.
Was uns ausmacht
Was ist das Besondere an der EZB-Rechtsabteilung? Sicher die diverse Zusammensetzung unseres Teams. Wir kommen aus allen EU-Mitgliedstaaten und bringen unterschiedliche Hintergründe und Sichtweisen in interne Diskussionen ein. Es gibt bei uns keinen nationalen Proporz und wir stellen ausschließlich nach Befähigung ein. Grundlegende Fragen erörtern wir mit der akademischen Welt auf unserer öffentlichen »Legal Conference« im September und im Rahmen unseres Juristischen Forschungsprogramms, das jährlich neu ausgeschrieben wird.
Dein Weg zur EZB
Alle externen Stellenausschreibungen werden auf unserer Website veröffentlicht. Hier kann man sich über die genauen Arbeitsbedingungen informieren, ein persönliches Bewerbungsformular anlegen und einen »job alert« programmieren, der einen über neue Ausschreibungen informiert.
Wer eine Referendarstation bei uns absolvieren möchte, kann sich entweder auf die jeden Herbst veröffentlichte Ausschreibung für Praktika in der Rechtsabteilung bewerben, oder die Personalabteilung unter join-us@ecb. europa.eu kontaktieren. Die Stellen sind allerdings begrenzt und eine zu kurze Station lohnt sich erfahrungsgemäß nicht.
Eine ungeschriebene Einstellungsvoraussetzung gibt es, ohne die man in der EZB nicht glücklich werden wird. Es ist die Identifikation mit dem europäischen Einigungsprojekt. Wir arbeiten jeden Tag für Europa: für die einheitliche europäische Geldpolitik, für eine konsistente und konsequente europäische Bankaufsicht und für einen klar definierten institutionellen Rechtsrahmen.
Wo auch immer jemand herkommt und egal, in welchem Fachgebiet man tätig ist: Was wir tun, ist juristische Arbeit im Dienst Europas und seiner Bürgerinnen und Bürger.
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Über den Autor
Dr. Fabian v. Lindeiner - Abteilungsleiter für Governance und Dienstrecht bei der EZB
Nach dem Studium und Referendariat arbeitete er fünf Jahre als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt und London. Im Jahr 2005 trat er in die Rechtsabteilung der EZB ein, wo er u.a. den Neubau der EZB im Frankfurter Ostend juristisch begleitete.