Der Artikel ist vorab im Themenschwerpunkt "Als Jurist/in im Öffentlichen Dienst" erschienen und vermittelt Einblicke in die juristische Praxis.
Nach Abschluss der volljuristischen Ausbildung haben die Assessoren1 die Qual der Wahl zwischen vielen juristischen Berufen. Dabei spielen die unterschiedlichsten Beweggründe eine Rolle. Gern möchte ich im Folgenden vor dem Hintergrund meiner eigenen beruflichen Laufbahn dem einen oder anderen Leser eine Entscheidungshilfe zum Richterberuf an die Hand geben. Dabei möchte ich vor allem solche Aspekte des Richterberufs beleuchten, die für die Referendare während ihrer Stationen bei den Gerichten nicht unbedingt auf der Hand liegen.
Der Berufseinstieg nach dem Referendariat als Unternehmensjuristin
Nach Abschluss meines Referendariats ließ ich mich zunächst von meinem Interesse für Europarecht, das auch meinen Schwerpunkt im Studium bildete, leiten. Ich entschied mich für die Tätigkeit einer Unternehmensjuristin im Bereich des europäischen Vergaberechts in einem deutschen Großkonzern, wo ich insgesamt rund drei Jahre tätig war. Die Arbeit im Unternehmen hat mir Spaß gemacht: Die Rahmenbedingungen wie die Büroausstattung und IT stimmten. Es gab eine gute Ausbildung und Einarbeitung durch erfahrene Kollegen und durch interne und externe Seminare. Ich bin viel gereist und lernte ungemein viele unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und die dort tätigen Menschen kennen. Die interdisziplinäre Arbeit im Team war durch einen fortwährenden fachlichen und menschlichen Austausch gekennzeichnet und erfüllte mich über einen längeren Zeitraum sehr.
Wie kam es zum Wechsel von der Unternehmensjuristin zur Richterin?
Allerdings war die Arbeit als Unternehmensjuristin auch sehr zeitintensiv und mit zunehmender Erfahrung musste ich feststellen, dass das Vertreten objektiver Rechtsansichten im Sinne eigenverantwortlicher Rechtsanwendung, die mir sehr am Herzen liegt, mit dem Grundsatz der interessenorientierten Beratungstätigkeit, wie sie in einem Wirtschaftsunternehmen üblich und erwünscht ist, nicht ohne Weiteres vereinbar ist.
Die eigene juristische Einschätzung der Rechtslage zählte letztlich nur, soweit sie auch den Konzerninteressen entsprach. Auf Dauer hat mich das nicht zufrieden gestellt, denn ich wollte so entscheiden, wie es meiner juristischen Überzeugung entsprach, objektiv, gerecht und vor allem eigenverantwortlich. So wuchs mein Wunsch nach einer selbstbestimmten Tätigkeit unabhängig von Mandanten- und Auftraggeberinteressen immer mehr. Daneben spielten die hervorragende Vereinbarkeit von Familie, die ich inzwischen gründete, und Beruf und die Aussicht auf einen sehr sicheren Arbeitsplatz eine Rolle. Deswegen entschied ich mich mit fast 31 Jahren für den Wechsel in die hessische Justiz.
Die Tätigkeit als Richterin
Meine Erwartungen haben sich während meiner mittlerweile 11-jährigen Tätigkeit als Richterin mehr als erfüllt. Zwar kann sich die Vergütung in der Justiz nicht mit der in einer Rechtsabteilung eines deutschen Großkonzerns messen. Die alte Richterweisheit: „Ich bin R1, ich bleib R1, ich geh um eins.“ gilt nicht (mehr?), auch wenn die Arbeitsbelastung bei der Justiz nach meinen Erfahrungen nicht an die in den Großkanzleien oder in den Rechtsabteilungen der Großkonzerne heranreicht.
Die allgemeinen Pluspunkte des öffentlichen Dienstes – sicherer Arbeitsplatz, hervorragende Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sehr gute Altersabsicherung und Gesundheitsmanagement – finden natürlich auch auf Richter Anwendung. Die umfangreichen Fortbildungsprogramme der Hessischen Justizakademie, der Deutschen Richterakademie und des European Judicial Training Network umfassen sowohl speziell auf Richter zugeschnittene Fachfortbildungen als auch allgemeine Angebote. Darüber hinaus bietet der Richterberuf viele Vorteile, die meinem Verständnis nach kein anderer juristischer Beruf bieten kann:
Aufgabenvielfalt als Richter
Als Richter hat man die Möglichkeit, auf vielen ganz unterschiedlichen Aufgabenfeldern tätig zu sein, und zwar ohne Wechsel des Arbeitgebers und oftmals ohne Ortswechsel. Beispielsweise habe ich meine Richterlaufbahn beim Landgericht Darmstadt als Zivilrichterin in einer Zivilkammer mit der Spezialzuständigkeit Baulandkammer begonnen. Dann war ich bei verschiedenen Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Darmstadt tätig, unter anderem als Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Familienrichterin. Ich kann für mich sagen, dass solche Wechsel unersetzbare Erfahrungen bieten, um eigene Interessen und Neigungen kennen zu lernen, und zwar ganz ohne Risiko eines Arbeitgeber- oder Berufswechsels.
Außerdem können Richter neben ihrer rechtsprechenden Tätigkeit interessante Zusatzaufgaben übernehmen, etwa als Pressesprecher eines Gerichts oder im Rahmen der von den Präsidenten der Landgerichte und der Oberlandesgerichte durchzuführenden Aufsicht über die Notare. Auch als Lehrende sind Richter tätig. Neben der Ausbildung der Referendare in den Einzelstationen können Richter Arbeitsgemeinschaften leiten und sich so auch für die Nachwuchsgewinnung einsetzen und junge Menschen voranbringen.
Zusätzlich haben Richter die Möglichkeit, durch Abordnungen an andere Gerichte, Behörden oder Ministerien spannende Erfahrungen zu sammeln und ihre Kenntnisse zu erweitern. Diese Abordnungsmöglichkeiten bestehen nicht nur national, etwa zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht sowie zur Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder zum Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin, sondern auch europaweit, etwa zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, zur EU-Kommission und im Rahmen des European Judicial Training Networks nach Brüssel.
Selbstständig, eigenverantwortlich und unabhängig
Richter sind vom ersten Tag an selbstständig, eigenverantwortlich und vor allem unabhängig tätig, und zwar in direktem Außenkontakt mit den unterschiedlichsten Beteiligten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erfüllen sie Aufgaben mit großer gesellschaftlicher Bedeutung. Ihre Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die hinter den Akten stehenden Menschen. Nicht selten haben sie maßgeblichen Einfluss auch auf deren Lebensumstände. Dies alles erfordert Verantwortungsbewusstsein, eine gute Menschenkenntnis und ein gewisses Maß an Lebenserfahrung.
Um noch einmal zu betonen - die wesentlichste Besonderheit der richterlichen Tätigkeit ist und bleibt die Unabhängigkeit. Diese bietet nicht nur den angenehmen Aspekt, die Arbeitszeiten im Rahmen der notwendigen Gerichtsorganisation weitgehend frei gestalten zu können. Sie verpflichtet auch, Entscheidungen nicht nur vorzubereiten, sondern sie (gegebenenfalls gemeinsam mit den anderen Kammer- und Senatsmitgliedern) nach den Gesetzen eigenverantwortlich zu treffen.
Zusammenfassend ist der Richterberuf für all diejenigen interessant, die eine abwechslungsreiche, vielseitige und erfüllende juristische Tätigkeit suchen, eine sinnstiftende Aufgabe für die Gemeinschaft übernehmen wollen, die Verantwortung und Eigenorganisation nicht scheuen und gerne in Kommunikation mit anderen Menschen treten.
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Über die Autorin:
Eva Opara, LL.M. Eur.
war Richterin am Amtsgericht Dieburg und bis Oktober 2023 abgeordnet an das Hessische Ministerium der Justiz. Dort befasste sie sich mit der Nachwuchsgewinnung für den richterlichen und den staatsanwaltlichen Dienst. Aktueller Kontakt: ulrike.winter@hmdj.hessen.de
1 Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert. Die gewählte männliche Form schließt alle anderen Formen gleichberechtigt ein.