Noch nie war es für Frauen so einfach, digitale (und analoge) Aufmerksamkeit und Bekanntheit für die eigene Expertise oder andere beruflich bzw. persönlich relevante Themen zu erlangen. Dennoch stehen viele junge, hervorragend ausgebildete Rechtswissenschaftlerinnen noch im Schatten ihrer selbst. Die Frage ist nicht, ob man als Nachwuchsjuristin sichtbar werden soll, sondern wie: durch Personal Branding. Lesen Sie deshalb in diesem Beitrag, was Personal Branding ist und warum Selbstvermarktung keine Aufgabe ist, die später erledigt werden kann.
Was ist Personal Branding?
Personal Branding ist ein (nicht nur) von Berufseinsteigerinnen häufig unterschätzter Karriere-Erfolgsfaktor. Es ist nicht Ihre Leistung, die Ihr Image bestimmt und Ihnen berufliche Ambitionen ermöglicht. Es braucht stattdessen eine klare Positionierung und proaktives Selbstmarketing, um von relevanten Personen aus dem persönlichen oder digitalen Netzwerk immer mehr als Fachfrau wahrgenommen sowie anerkannt zu werden. Personal Branding ist gleichzeitig auch ein Instrument, mit dem jede Kollegin auf niederschwellige Weise Einfluss darauf nehmen kann, ob und was andere Menschen (wie Kolleg:innen oder Vorgesetzte usw.) über sie und damit über die eigene Expertise, das persönliche Know-how oder individuelle berufliche Erfolge sagen.
Die wenigsten Frauen machen es sich bewusst: Ob digital oder analog, jede Juristin hat eine »passive« Personenmarke. Die Frage ist nur, ob sie zu den eigenen (Karriere- oder Business-) Zielen passt und zu dem, was sie (kommunizieren) wollen. Folglich sollten Sie nicht nur, sondern müssen aktiv Einfluss auf Ihr Image nehmen, wenn Ihnen ein »guter Ruf« (ggfs. auch erst mit der Zeit) vorauseilen soll. Es braucht Personal Branding und damit einen Prozess, in dem Sie Ihre persönliche Marke kreieren und über verschiedene digitale und analoge Kanäle nach außen kommunizieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass das, was andere über Sie sagen, mit dem übereinstimmt, was Sie über sich »hören« wollen. Denn keine künstlich erfundene USP (Unique Selling Proposition) kann die einmalige Kombination aus Ihrer Expertise und Ihrer Persönlichkeit so glaubhaft rüberbringen wie Sie selbst.
4 Motive für Ihr Personal Branding
Die Beweggründe, sich mit der eigenen Marke zu beschäftigen, können sehr vielfältig sein.
Personal Branding kann aus all diesen Erwägungen nützlich sein. Wenn auch noch nicht direkt beim Berufseinstieg, so bringt Ihnen eine klare Positionierung als Expertin und eine stringente Sichtbarkeitsstrategie im Laufe der Zeit Aufmerksamkeit, Reichweite und die richtigen Anfragen.
Für (Nachwuchs-)Juristinnen ist Personal Branding ein Muss!
Die eigene Kompetenz und Persönlichkeit immer wieder aktiv zu positionieren und ins Blickfeld zu bringen, ist kein »To-do«, das Sie auf später verschieben sollten. Nicht erst seit der Pandemie ist Personal Branding auch für junge Juristinnen eine Notwendigkeit. Unabhängig davon, ob Sie angestellt sind oder nicht, ob Sie Führungskraft sind oder (noch) nicht, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie immer öfter die Person sind, an die sich andere wenden und die sie über das Netzwerk weiterempfehlen. Sie können die Fachfrau schlechthin sein. Wenn das niemand weiß, lassen Sie sich entsprechende Chancen usw. entgehen.
Gezieltes Personal Branding verschafft Ihnen und Ihrem Sachverstand die Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit, die Sie sich erhoffen, um Ihre persönlichen Ziele zu verwirklichen und Ihre Karriere kontinuierlich voranzubringen. Darauf sollten Sie als Nachwuchsjuristin nicht verzichten.
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Über die Autorin:
Dr. Anja Schäfer - Anwältin, Expertin für Networking & Female Leadership und Podcast-Host
Als Karrierementorin unterstützt sie exklusiv Juristinnen in puncto Netzwerkaufbau, Selbstmarketing und Sichtbarkeit als Expertin sowie zu ihrer strategischen Ausrichtung. Sie veranstaltet regelmäßig Networking-Events und hält Vorträge. Mehr Informationen zum Podcast: www.juristinnen-machen-karriere.de.