Wie viel verdient eine Richterin bzw. ein Richter?

Tabelle mit Bruttogehältern von Richterinnen und Richtern in den einzelnen Bundesländern nach Erfahrungsstufen
von Jonathan Steudle

Der Deutsche Richterbund hat eine Erhebung durchgeführt, wie viel Richterinnen und Richter im Bundesvergleich verdienen.

Die hier zugrunde liegenden Daten wurden zum 01.12.2022 erhoben und beziehen sich auf die Besoldungsgruppen R 1 und R 2, die wiederum in verschiedene Stufen1 unterteilt sind. Diese Untergliederung richtet sich nach der entsprechenden Berufserfahrung der Richterinnen und Richter. Ein Wechsel in die nächsthöhere Ebene findet üblicherweise, abhängig von der jeweiligen Stufe, alle zwei bis vier Jahre statt.

Untersuchung der Gehaltsstufen im deutschen richterlichen Dienst

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Landkreis Leer
Leer (Ostfriesland)
Öffentliches Recht | Verwaltungsrecht | Zivilrecht

Unter die Besoldungsgruppe R 1 fallen Richterinnen und Richter am Amts-, Land-, Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgericht. Eine Vergütung nach R 2 betrifft etwa Direktorinnen und Direktoren am Arbeits- oder Sozialgericht und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Arbeits-, Land- oder Verwaltungsgerichts. Die höchste Besoldungsstufe wird, abhängig vom jeweiligen Bundesland, mit der Gruppe R 8, R 9, oder R 10 erreicht. Als Präsidentin bzw. Präsident des Oberlandesgerichts in Bayern liegt der monatliche Verdienst dann bei 12.092 Euro. Auf Bundesebene stehen auf oberster Stufe (R 10) die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts mit einer Besoldung von 14.808 Euro.

Gehaltsvergleich: Einstiegsgehälter für Richterinnen und Richter auf Probe 

In Hamburg verdienen Richterinnen und Richter auf Probe beim Berufseinstieg am besten. In der Besoldungsstufe R 1 liegt die Besoldung bei 4.858 Euro. Es folgen die Bundesländer Baden-Württemberg (4.820 Euro), Brandenburg (4.792 Euro) und Bayern (4.780 Euro). Am geringsten ist die Besoldung für junge Richterinnen und Richter in Hessen (4.295 Euro), gefolgt vom Saarland (4.395 Euro) und Sachsen-Anhalt mit einem Einstiegsgehalt von 4.468 Euro.

Richtergehälter in der Besoldungsgruppe R2

Auf der höchsten Stufe in der Besoldungsgruppe R 2 beträgt der Verdienst einer Richterin bzw. eines Richters in Sachsen 8.184 Euro – Spitzenwert. Dicht dahinter liegt Baden-Württemberg. Hier ist eine Besoldung von bis zu 8.145 Euro in der Gruppe R 2 möglich. Auf Rheinland-Pfalz (8.005 Euro) folgend, teilen sich Bayern und Thüringen mit 7.896 Euro den vierten Platz. Abgeschlagen auf dem letzten Platz liegt Hessen (7.527 Euro).

Über den Autor:

Jonathan Steudle

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