CAS Medizinrecht – Die rechtlichen Herausforderungen in den Life Sciences

von Prof. Dr. Claudia Seitz

Ein Certificate of Advanced Studies (CAS) in Medizinrecht gibt einen soliden Einblick in das regulatorische Rahmenwerk der Humanforschung, Arzneimittel und Genomik.

Innovationen erfordern einen Rechtsrahmen

Innovationen in den Lebenswissenschaften zeichnen sich durch eine hohe Dynamik aus: Stetig und exponentiell wachsende Forschungsergebnisse – insbesondere in den Bereichen der Bio- und Gentechnologie einerseits und der Informationstechnologie andererseits – verändern stetig und zunehmend die Anforderungen an einen Rechtsrahmen, der geschützte Rechtspositionen wahrt, die Forschung stärkt, Innovationen schützt und vor diesem Hintergrund Rechtssicherheit bietet. Diese Dynamik verlangt nach einer ständigen Anpassung des Rechts durch eine Änderung des bestehenden Rechts oder durch neue Rechtsvorgaben.

In diesem Kontext stellt das Life Sciences-Recht – und hier insbesondere auch das Medizinrecht – eine noch vergleichsweise junge Rechtsdisziplin dar. Diese Rechtsmaterie zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine große Bandbreite verschiedener Regulierungen umfasst. Der wissenschaftliche und technologische Fortschritt, insbesondere in der Medizin, führt nicht nur zu neuen Präventions-, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, sondern ist auch vor dem Hintergrund von steigenden Gesundheits- und Sicherheitsbedürfnissen der Menschen zu sehen. Neue oder angepasste Regulierungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sind daher notwendig, um einen adäquaten Rechtsrahmen zu schaffen.

Regulierungen neuer Technologien und Herausforderungen für das Recht

Ein Certificate in Advanced Studies (CAS) im Medizinrecht vermittelt in komprimierter Form die rechtlichen Grundlagen der Human- und Stammzellforschung, der Arzneimittel und Medizinprodukte sowie der Genomik im Humanbereich mit Schwerpunkten in der personalisierten Medizin, dem Schutz von Gesundheitsdaten und genomischen Daten sowie dem Einsatz der Bio- und Informationstechnologie in der Medizin.

Ein solcher CAS bietet einen guten Überblick über die Grundlagen und Vorgaben des internationalen Rechts und des EU-Rechts sowie über die wichtigsten Grundlagen des rechtlichen Rahmenwerks. Dadurch vermittelt er ausgewählte vertiefte Kenntnisse in den genannten Bereichen, welche oftmals im rechtswissenschaftlichen Studium so in ihrer Breite und Tiefe nicht vermittelt werden können.

Innovationen in der Medizin und rechtsvergleichender Ansatz

Die Befassung mit dieser Rechtsmaterie erfolgt auf der Grundlage der derzeitigen Regulierungen im nationalen Recht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins, stellt Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsbereichen sowie zwischen dem nationalen, europäischen und internationalen Recht her und zeigt Regulierungslücken auf, die nur erfasst werden können, wenn ein Grundverständnis für das gesamte rechtliche Gefüge in diesem Bereich gegeben ist. Durch den rechtsvergleichenden Ansatz erschließen sich mögliche Lösungen.

Die Einzigartigkeit des CAS Medizinrecht

Mit dieser inhaltlichen und rechtlichen Ausrichtung und der Fokussierung auf die genannten Bereiche ist der CAS einzigartig: Er vermittelt den Studierenden einerseits Grundlagenwissen, so dass ein solider Einstieg in das regulatorische Rahmenwerk des Medizinrechts gegeben wird. Andererseits widmet er sich neuen innovativen Technologien und Rechtsfragen, die sich nicht nur aus der Sicht der Praxis zunehmend stellen, sondern die auch aus wissenschaftlicher Sicht Fragen aufwerfen. Damit richtet sich der CAS auch an Studierende mit bereits vorhandenen Kenntnissen und Wissen im Medizinrecht. Ziel des CAS ist es, Juristinnen und Juristen zu kritischem Reflektieren und zur Suche nach rechtlichen Lösungen zu befähigen. Entsprechend der genannten Ausrichtung setzen sich die Dozierenden des CAS Medizinrecht aus ausgewiesenen Wissenschaftlern sowie aus Praktikern der zuständigen Behörden, aus Unternehmen und der Anwaltschaft zusammen.

Über die Autorin: 

Prof. Dr. Claudia Seitz
ist Gastprofessorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gent, Lehrbeauftragte für Gesundheits- und Heilmittelrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel, Lehrbeauftragte für Biotechnologierecht am Zentrum für Life Sciences-Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn sowie Wissenschaftliche Leiterin und Lehrbeauftragte im „CAS: Medizinrecht: Recht der Humanforschung, Arzneimittel und Genomik“ an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL).