Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane) hat die Professur für Bürgerliches Recht und Digitalisierung des deutschen, ausländischen und internationalen Privatrechts an der Uni Kiel inne. Im ersten Teil des Interviews mit unserem Autor Ghazzal Novid erzählt sie über Digitalisierungsfragen in der Rechtswissenschaft, Digitaler Lehre wegen Corona und gibt Studierenden, die unter der Pandemie leiden, hilfreiche Tipps.
GN: Wieso bedarf es an einer Juristischen Fakultät der Professur für u.a. Digitalisierung und was sind Ihre Ziele in diesem Bereich?
SG: Die Professur für Digitalisierung zielt primär darauf ab, sich kohärent wissenschaftlich mit Fragen der Digitalisierung im Privatrecht zu beschäftigen. Dabei ist Digitalisierung ein Querschnittsthema, das viele Bereiche erfasst, etwa das einfache Vertragsrecht (z.B. der Vertragsschluss über automatisierte Systeme, aber auch des E-Commerce), das Deliktsrecht (z.B. bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet), das Urheberrecht, das Datenschutzrecht oder auch das Prozessrecht (etwa bei Verhandlungen mit Online-Zeugenvernehmung, der E-Akte oder der Durchführung von Online-Streitbeilegungsverfahren). Auch das Kollisionsrecht und das Internationale Verfahrensrecht werden durch Digitalisierungsfragen herausgefordert, etwa dadurch, dass Gegenstände nur noch unkörperlich im Internet genutzt werden und damit schwer zu lokalisieren sind. Hiermit habe ich mich bereits in meiner Dissertation beschäftigt, aber die Praxisrelevanz ist eher noch gestiegen.
In Kiel – und auch an den anderen Fakultäten – beschäftigt sich wahrscheinlich jede:r meine:r Kolleg:innen in ihren jeweiligen Gebieten mit Fragen der Digitalisierung, allerdings fehlt meistens die Zeit, hier eine umfassendere Perspektive zu erlangen. Zugleich ist das Gebiet zu praxisrelevant, um es nur „am Rande“ zu behandeln. Die Professur zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Mir wird es damit erlaubt, Digitalisierungsfragen als „Kern“ meiner Forschung zu behandeln. Darüber hinaus hoffe ich, auch im Studium in Zukunft stärker Fragen der Digitalisierung behandeln zu können, etwa biete ich im WS ein Seminar an, das für verschiedene zivilrechtliche Schwerpunkte geöffnet ist. Hier hoffe ich, verschieden interessierte Studierende erreichen zu können. Langfristig wird die Digitalisierung in Kiel hoffentlich noch stärker im Lehrplan verankert werden, entweder in freiwilligen Veranstaltungen oder möglicherweise im Schwerpunktstudium.
Zugleich hat sich, nachdem die Professur eingerichtet war, gezeigt, dass nicht nur inhaltlich die Digitalisierung relevant ist, sondern auch die Lehre –coronabedingt – in den digitalen Raum verlagert werden musste und wahrscheinlichauch zukünftig zumindest teilweise muss. Das ist eine großartige Chance, auch wenn hoffentlich Präsenzveranstaltungen bald –zumindest teilweise – zurückkehren. In den USA gab es schon vor zehn Jahren, als ich dort studiert habe, deutlich mehr Einsatz von Online-Tools und Online-Veranstaltungen. Ich hoffe auch hier, dass die Professur in Zusammenarbeit mit anderen Kolleg: innen an der Fakultät Impulse geben kann, um die juristische Lehre an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Große Veränderungen durch digitale Lehre
GN: Was sind die wichtigsten Änderungen, die die juristische Lehre für das 21. Jahrhundert braucht?
SG: Das ist eine schwierige Frage. Lehre ist etwas sehr Individuelles und sehr dozentenabhängig - eine der besten Vorlesungen, die ich im Studium hören durfte, kam völlig ohne Hilfsmittel aus, weil der Dozent einfach so gut erklären konnte und für den Stoff brannte. Andererseits sehe ich gerade durch die Corona-erzwungene Lehrdigitalisierung, wie endlich Raum für neue Konzepte geschaffen wird, die es etwa berufstätigen oder alleinerziehenden Jurastudierenden erlauben, zumindest einen Teil der Vorlesungen verfolgen zu können, ohne immer in die Uni fahren zu müssen (oder die Vorlesungen zu versäumen). Das ist nicht neu, der großartige Podcast von Herrn Lorenz aus München hat z.B. mir schon in der Examensvorbereitung geholfen, aber die LMU war mit ihrem Angebot doch eher alleine.
Was weitere Lehrformate betrifft, haben wir Lehrenden im Jurastudium immer das Problem, dass wir den Anforderungen des Staatsexamens folgen müssen - das bedeutet: immer mehr Stoff und im Zweifel weniger Zeit. Ob die Examen dabei per Hand oder per Computer geschrieben werden sollen, was ja gerade diskutiert wird, halte ich dabei für einen weniger relevanten Punkt. Dabei bezweifle ich, dass diese wachsende Wissensanhäufung wirklich bessere Juristen ausbildet. Bevor die Lehre daher grundlegend reformiert werden kann, denke ich, dass die Juristenausbildung, insbesondere der Ablauf der staatlichen Prüfung, geändert werden und stärker auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten werden könnte. Das heißt m.A. nach: Etwas mehr Fokus auf die Grundstrukturen des jeweiligen Rechtsgebiets, dann in Zusammenspiel mit internationalen und europäischen Fragen, aber vielleicht weniger Einzelfallwissen zu z.B. jedem denkbaren Vertragstyp, zu dem ein Gericht mal entschieden hat. Einzelfallwissen schaut man in der Praxis doch sowieso im Kommentar nach – wichtig ist nur, dass man lernt, wie man die Probleme einordnet.
Studierenden fehlt der Austausch mit Kommilitonen
GN: Viele Studierende ächzen wegen der digitalen Lehre. Ihnen fehlt der niedrigschwellige Austausch untereinander, viele Lehrinhalte können kurzfristig digital nicht vermittelt werden. Damit geht massiver Motivationsverlust einher. Was raten Sie Studierenden, die während der Pandemie studienmäßig auf Sparflamme schalten?
SG: Mangelnde Motivation ist gut verständlich. Wahrscheinlich hat jede:r Jurastudent:in im Verlauf des Studiums zumindest ein Tief - ich etwa gegen Ende des dritten/während des vierten Semesters ganz ohne Pandemie. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie es denjenigen geht, die sowieso schon in einem ähnlichen Stadium ist und dann auch noch durch die Pandemie weiter heruntergezogen werden. Ich würde zweierlei empfehlen: Zum einen sich zu vergegenwärtigen, dass er:sie nicht alleine ist, sondern wahrscheinlich der allergrößte Teil aller Jurastudent:innen irgendwann genauso empfindet, empfinden wird oder empfunden hat. Zum anderen die dadurch eingetretene Zwangspause zu akzeptieren. Wichtig ist aber vor allem, dass sich niemand Vorwürfe macht, sich als Versager:in fühlt oder jetzt glaubt, besonders powern zu müssen, um alles nachzuholen. Ich würde versuchen, das Semester einfach als weniger ergiebig hinzunehmen, mich jetzt bewusst davon abwenden und einen juralosen Urlaub machen (und wenn es nur für ein paar Tage ist), um so neue Kraft und Energie für das kommende Semester zu tanken. Es wird hoffentlich besser.
Teil 2 dieses Interviews lesen Sie in der nächsten Ausgabe von BECK Stellenmarkt.
Über den Interviewer:
Ghazzal Novid
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Uni Kiel
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Quelle BECK Stellenmarkt 21/2020