
Angebot und Zielgruppe
Die Doppelabschlussprogramme sind die Königsklasse der »Bologna-Programme« – nur hier ist der Gedanke in Reinform verwirklicht, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen zu hundert Prozent angerechnet werden, in mindestens zwei Sprachen unterrichtet und geprüft wird und den Studierenden am Ende mindestens zwei Arbeitsmärkte offenstehen. So bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln gemeinsam mit den Partneruniversitäten Paris 1 schon seit 1990, mit der İstanbul Altınbaş seit 2012 und mit der Università degli Studi di Firenze seit 2015 jeweils einen achtsemestrigen Bachelorstudiengang zum deutschen und französischen, türkischen und italienischen Recht an.
Im Deutsch-Französischen Bachelor (DFM) und Deutsch-Türkischen Bachelor (DTB) werden die ersten vier Semester in Köln zum deutschen Recht gelehrt. Anschließend wird das Studium an der Partneruniversität weitergeführt. Der Deutsch-Italienische Bachelorstudiengang (DIB) hingegen startet in Florenz und nach zwei Jahren wird an der Universität zu Köln das Studium zum deutschen Recht fortgesetzt. Es handelt sich bei diesen binationalen Studiengängen um eine integrierte Ausbildung im deutschen und französischen, türkischen oder italienischen Recht. Die Gruppen der Studierenden setzen sich jeweils zur Hälfte aus Studierenden der jeweiligen Partnerländer zusammen, die gemeinsam von den Partneruniversitäten ausgewählt werden.
Abschlüsse und Perspektiven
Durch das Studium des DFM erlangen die Absolventinnen und Absolventen einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht. Nach dem vierjährigen Studium werden ihnen sowohl der deutsche Bachelor of Laws (LL.B.) als auch die französischen Abschlüsse Licence en Droit und Maîtrise en Droit verliehen. Der DTB schließt ebenfalls mit der Verleihung eines Doppelabschlusses, bestehend aus dem deutschen Bachelor of Laws (LL.B.) und dem türkischen Abschluss in Rechtswissenschaft (Hukuk Lisansı) ab.
Die Besonderheit des DIB besteht darin, dass die Leistungen des Bachelor- und Masterstudiengangs auf den fünfjährigen Regelstudiengang der italienischen Laurea Diritto italiano e tedesco angerechnet werden. So erwerben die Studierenden des vierjährigen Bachelorstudiengangs nach dem sich anschließenden zweisemestrigen Masterstudiengang zeitgleich den italienischen allgemeinen juristischen Studienabschluss des Regelstudiengangs Rechtswissenschaften. Der Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) wird gemeinsam durch die Universität zu Köln und die Università degli Studi di Firenze vergeben (Joint Degree). Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) wird zusammen mit dem Abschluss Laurea Magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca als Doppelabschluss (Double Degree) vergeben.
Diese Absolventinnen und Absolventen stellen ein lebendiges Beispiel für die Wirksamkeit einer internationalen Ausbildung in der Rechtswissenschaft dar. Ihre Fähigkeit, in zwei verschiedenen Rechtssystemen zu navigieren, macht sie zu einer der begehrtesten Fachkräfte auf dem globalen Arbeitsmarkt. Denn sie erwerben grundsätzlich die regulären universitären juristischen Abschlussqualifikationen im jeweiligen Staat und können gleichzeitig den verkürzten Weg zur deutschen Ersten juristischen Prüfung verfolgen. Mit dem Abschluss kann auch der universitäre Schwerpunkt nach dem Juristenausbildungsgesetz NRW angerechnet werden.
Hintergrund und Fazit
Der Einsatz für diese binationalen Programme der deutschen Programmbeauftragten Professor Mansel (DTB und DIB Köln), Professor Dauner-Lieb (DFM Köln) und Professor Ogorek (DFM Köln) sowie des französischen Programmbeauftragten Professor Capitant (DFM Paris), der türkischen Programmbeauftragten Dr. Altinbas und Dr. Atakan (DTB Istanbul) und der italienischen Professoren Albanese, Caponi, Cappellini und Lazzerini (DIB Florenz) speist sich aus der Überzeugung, dass »durch die zunehmende Vernetzung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auf internationaler Ebene, wodurch auch die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Nationen miteinander umfasst werden, es immer notwendiger wird, die Studierenden mit Blick auf diese Entwicklung auszubilden.
Die Studierenden der binationalen Programme lernen in ihrem Studium neben zwei Rechts- und Hochschulsystemen auch zwei juristische Verständnis- und Anwendungstechniken kennen. Sie erwerben nicht nur ein juristisches Grundverständnis, sondern lernen durch die Aufenthalte im Ausland auch die verschiedenen kulturellen, ethischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts kennen. Absolventinnen und Absolventen dieser binationalen Studiengänge erwerben im Vergleich zu national ausgebildeten Juristinnen und Juristen einen unverzichtbaren Wissens- und Kompetenzvorsprung.« (Mansel)
Die Anziehungskraft, die von solchen binationalen Studiengängen ausgeht, liegt auch ganz besonders im Zusammenführen einer internationalen Studierendengruppe. Vor allem reifen die Studierenden zu vielseitigen, offenen Persönlichkeiten, die sich ein eigenes, meist nicht nur europa-, sondern weltweites Netzwerk während des Studiums in Deutschland und im Ausland aufbauen konnten. Von ihm werden sie ihr ganzes Leben profitieren.
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Über den Autor:
Dr. Jan Kruse - Akademischer Oberrat
Er ist Leiter des Zentrums für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaften der Universität zu Köln. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Köln, Lausanne, Manchester und Saarbrücken.