Die Tätigkeit als Arbeitsrechtsanwalt zeichnet sich dadurch aus, dass es den typischen Arbeitsalltag an sich nicht gibt.
Wenn morgens früh bspw. keine Gerichtstermine anstehen, nicht direkt um 7 Uhr ein Flieger erwischt werden muss und keine Telefonkonferenz die ersten Stunden des Tages füllt, ist der Arbeitsbeginn frei planbar. So starten einige Anwälte bereits früh in den Tag und sitzen schon um 7.30 Uhr am Schreibtisch, andere erscheinen demgegenüber erst zwischen 9.30 Uhr und 10.00 Uhr.
So unterschiedlich wie die Vorlieben der einzelnen Anwälte sind, darf aber nicht verkannt werden, dass natürlich auch Rahmenumstände die Arbeitszeiten prägen. Ist der Arbeitsrechtler in eine Restrukturierung oder einen Unternehmenskauf eingebunden und sind die Mandanten etwa im Silicon Valley beheimatet, dann können Telefonate erst ab 17.00/18.00 Uhr stattfinden und teilweise auch erst in den Abendstunden.
Wenn es auch den typischen Arbeitstag nicht gibt und die Tätigkeit sicherlich stark von der jeweiligen Position in der Kanzlei abhängt, so beginnt für die meisten Anwälte der Arbeitstag in der Kanzlei mit einer Tasse Kaffee oder Tee und der ersten Durchsicht der über Nacht von (ausländischen) Mandanten oder Kollegen erhaltenen E-Mails. Wenn der Arbeitsrechtler sich dann für den Tag bestimmte Aufgaben vorgenommen hat, ist es oft so, dass die eigentlich geplanten Aufgaben erst im Laufe des Abends oder gar erst am nächsten Tag in Angriff genommen werden können. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass die für 10.00 Uhr geplante Vorbereitung eines Gerichtstermins, die Erstellung eines Schriftsatzes, die Vorbereitung einer Telefonkonferenz, die Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens, die Überarbeitung eines Sozialplanes oder einer Betriebsvereinbarung erst einmal zurückgestellt werden müssen, wenn etwa der Personalleiter oder Personalgeschäftsführer eines Unternehmens anruft und ad hoc Unterstützung bei einer eiligen Frage benötigt. Der Arbeitsrechtler ist nämlich nicht nur im Projektgeschäft, wie etwa bei Restrukturierungen gefragt, sondern bei uns im Haus auch im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft als Berater der Personalleitung in Unternehmen.
Wenn der Vormittag sich dem Ende neigt, werden die Verabredungen zum Mittagessen eingeleitet. Dann stehen allerdings keine juristischen Themen im Vordergrund, sondern bspw. montags eher die Fußballergebnisse oder sonstigen Wochenendaktivitäten. Am Nachmittag muss dann die eigentlich für den Vormittag geplante Vorbereitung einer Besprechung oder die Aufbereitung einer kniffligen Rechtsfrage in Angriff genommen werden.
Der Junior Associate wird die von ihr/ihm recherchierten Ergebnisse im Laufe des Tages mit dem zuständigen Partner oder Counsel besprechen.
Der Senior Associate wird den zuständigen Partner eher kurz „briefen“ oder die geplante Besprechung oder Telefonkonferenz gleich selbst führen.
Am frühen Abend kommt der Zugang zum „VDR“, einem virtuellen Datenraum, für einen Unternehmenskauf, den wir arbeitsrechtlich begleiten sollen. Es erfolgt ein erster Blick in den Datenraum zur Prüfung des Umfangs der Unterlagen, um den hier zu erwartenden Arbeitsanfall etwas besser planen zu können.
Ein Blick in den Kalender für den morgigen Tag zeigt, dass noch der Gerichtstermin vorbereitet werden muss. Jetzt noch schnell von der to-do-Liste des heutigen Tages die erledigten Aufgaben streichen, die Zeiterfassung finalisieren und die to-do-Liste für den nächsten Tag erstellen. Morgen früh geht es zunächst nach Stuttgart. Zum Arbeitsgericht. Mal sehen, was danach wartet. Auf jeden Fall muss noch die anstehende Sozialplanverhandlung vorbereitet werden.
Fazit: Die Tätigkeit in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Boutique ist sicherlich arbeitsintensiv, aber gleichzeitig auch abwechslungsreich, spannend und herausfordernd. Dementsprechend sind auch die an Bewerber gestellten Anforderungen hoch.
Grundsätzlich ist auch bei einem Einstieg in eine spezialisierte Kanzlei eine hervorragende Qualifikation Einstiegsvoraussetzung. Dies setzt grundsätzlich zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina und im Idealfall eine arbeitsrechtliche Dissertation oder eine vorausgegangene Tätigkeit an einem arbeitsrechtlichen Lehrstuhl voraus. Im Regelfall ist bei Kandidaten eine große Teamfähigkeit gefragt und für grenzüberschreitende Mandate werden Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Im Arbeitsalltag ist zu beobachten, dass selbst der Berufsanfänger von Anfang an Verantwortung übernimmt. Gerade im Arbeitsrecht erhält der Berufseinsteiger früh Mandantenkontakt und wird unmittelbar in die Bearbeitung von Mandaten einbezogen. Hinzu kommt angesichts der Bandbreite der Tätigkeiten naturgemäß auch die Arbeit im Team, insbesondere in größeren Restrukturierungsprozessen.
Dabei darf natürlich die Ausbildung nicht zu kurz kommen. Bei uns beispielsweise wird der Berufsanfänger auch mittels unseres Ausbildungsprogramms, der „KV-Academy“, die sowohl legal als auch non-legal skills abdeckt, an das Beratungsgeschäft herangeführt und zur Anwaltspersönlichkeit im Arbeitsrecht fortgebildet.
Und noch eins zum Schluss: Die Zukunftsaussichten für Berufseinsteiger im Bereich des Arbeitsrechts sind ausgesprochen gut. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind gerade im Arbeitsrecht immer aktiv und die Konjunktur erlebt regelmäßig Auf- und Abschwünge. Da sind Arbeitsrechtler immer gefragt.
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