
Tax Tech ist heute mehr denn je in aller Munde. Mit wöchentlich neuen Produkten der Digitalindustrie und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) steht auch die Steuerbranche vor einem enormen Umbruch. Die Gründung des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) vor fünf Jahren kam daher zur rechten Zeit. Denn in dieser raumgreifenden Transformationsphase bieten IDSt- Projekte für seine Mitglieder einschließlich der Steuerverwaltung Orientierung. Wer ist also das IDSt? Das IDSt ist ein Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Verbänden, Beratungsgesellschaften, Hochschulen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einzelpersonen, die an der Schnittstelle zwischen „Steuern und Digitalisierung“ ebenso tätig wie engagiert sind. Diese Vielfalt in der Mitgliederstruktur ermöglicht es dem IDSt, Themen der Digitalisierung aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Anstelle von Partikularinteressen stehen die Themen selbst im Fokus.
Die vom IDSt bearbeiteten Aspekte der Digitalisierung sind vielfältig.1 Neben den folgend beschriebenen Beispielen umfassen sie unter anderem die Digitalisierbarkeit von Steuernormen, die Standardisierung von periodischen und transaktionalen Berichtspflichten, die digitale Abbildung von Belegen und Nachweisen sowie die Chancen aller wesentlichen technologischen Innovationen für das Steuerwesen. Das IDSt initiiert neben praxisnahen Leitlinien, Whitepapers und Stellungnahmen auch wissenschaftliche Studien. Exemplarisch seien hier erwähnt:
1. Künstliche Intelligenz: Von der Unterstützung bei den steuerlichen Deklarationspflichten und der Beratung bis hin zu den Chancen für den Berufsstand und den Nachwuchs: KI ist derzeit das populärste Thema im Bereich Tax Tech. Das IDSt blickt bei KI auf die unterschiedlichen Anwendungspotenziale, mögliche Hürden sowie regulatorischen Vorgaben. Dazu gehören die steuerfachliche Recherche, KI-Agenten und Upskilling im Bereich KI. In einer aktuellen Studie befasst sich das IDSt in Kooperation mit der Universität Mannheim und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit dem Reifegrad der Nutzung von KI in Konzernsteuerabteilungen.2
2. Blockchain: Das IDSt evaluiert verschiedene Blockchain Anwendungsfälle im Steuerbereich. Im Fokus steht dabei die Neugestaltung ineffizienter oder betrugsanfälliger Steuerprozesse mit dem Ziel, sie in ein modernes, transparentes und sicheres digitales Steuerwesen zu überführen. Dazu wurde ein entsprechender Leitfaden erstellt.3 Aktuell arbeitet das IDSt in einem Kooperationsprojekt am Einsatz von Blockchain für den digitalen Belegnachweis.
3. Die E-Rechnung als wesentliche Säule für Prozesseffizienz und Auswertungsmöglichkeiten: Die bereits laufende Einführung der E-Rechnung ist nicht nur ein aktuell brennendes Thema der technischen Implementierung, sondern auch eine wichtige Grundlage für das künftige Compliance-Management. Aus Sicht der Verwaltung geht es um verbesserte Risikoanalysen und Betrugsbekämpfung. Das IDSt bringt sich in hier umfassend ein, zugunsten einer möglichst optimalen Struktur der für eine E-Rechnung erforderlichen Datenfelder und Datenqualitäten. In diversen Stellungnahmen werden zur Bereinigung bestehender Unklarheiten wichtige Details adressiert, im engerem Austausch mit allen Stakeholdern.4
4. Steuerkontrollsystem (SKS): In den letzten Jahren haben steuerliche Kontrollsysteme als Indiz gegen Vorsatz und Leichtfertigkeit im Erklärungsprozess ebenso an Bedeutung gewonnen wie als Basis für mögliche Prüfungserleichterungen. Die Ergebnisse einer vom IDSt durchgeführten Studie zu SKS zeigen, dass sich ein steigender Digitalisierungsgrad des SKS positiv auf dessen Qualität auswirkt. Automatisierte Kontrollen reduzieren die Fehleranfälligkeit, tragen zur Revisionssicherheit bei und machen Kontrollprozesse transparenter. Als besonders relevant für die weitere Entwicklung von SKS stellen sich Technologien und Methodiken wie OCR, RPA, Process Mining und KI heraus.5
5. Ausbildung: Das IDSt wirkt mit an der Entwicklung von Kompetenzprofilen für Steuerexperten, die den Anforderungen der digitalen Transformation gerecht werden. Eine gemeinsam mit der Universität Bamberg durchgeführte Studie mit dem Titel „Steuerexperten der Zukunft” liefert Erkenntnisse über die aktuelle und zukünftige Relevanz verschiedener Kenntnisse und Fähigkeiten von Steuerexperten sowie über die Bedeutung von Change-Management.6
Schon diese wenigen Beispiele zeigen: Ein themenübergreifender Blick auf die Digitalisierung im Steuerwesen ist dringend geboten. Das geht von steuerrelevanten Daten über Prozesse und Technologien bis hin zum Zusammenspiel mit dem Menschen. Nicht nur für Unternehmen und Steuerberaterinnen und Steuerberater stellen sich Fragen einer Digital- und Fachkräftestrategie, sondern auch für die Steuerverwaltung bei Bund und Ländern. Gerade aus dem übergeordneten Blick heraus kann des IDSt neue Impulse setzen, Projekte voranbringen, zu einer Strategie beitragen – auch jenseits von technologischen Einzelthemen. Und die Kollaboration aller Stakeholder ist durchaus im politischen Interesse. Denn eine moderne und effektive Verwaltung sorgt nicht nur verlässliche Steuereinnahmen. Der glaubwürdige moderne Staat ist inzwischen eine Standortfrage. Erfolgreich werden die Lösungen sein, bei denen alle etwas gewinnen. Das braucht Dialog, Innovation und Vertrauen. Das IDSt bietet das richtige Forum dafür.
1 Für eine Übersicht der Themen des IDSt siehe https://idst.tax/themen/
2 Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie ist noch ausstehend. Diese wurde während der IDSt-Jahrestagung am 25.03.2026 vorgestellt.
3 Vgl. IDSt, Blockchain Technologie im Steuerbereich: Ein Leitfaden, online verfügbar unter: https://idst.tax/wp-content/uploads/2025/01/IDSt-2025_Blockchain Technologie-im-Steuerrecht-Endversion-Veroeffentlichung-13.01.25.pdf.
4 Vgl. IDSt, zur E-Rechnung und zum elektronischen Meldesystem unter: https://idst.tax/wp-content/uploads/2025/07/IDSt-Stellungnahme-zur Einfuehrung eines-elektronischen-transaktionsbezogenen-Meldesystems-fuer B2B.pdf; https://idst.tax/wp-content/uploads/2025/08/IDSt-Stellungnahme-zweites-BMF Schreiben-E-Rechnung.pdf; Zweite Stellungnahme des IDSt zum zweiten BMF Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung unter: https://idst.tax/wp-content/uploads/2026/04/IDStStellungnahme-zum-BMFSch...
5 Vgl. IDSt, Umfrage zur Digitalisierung von Steuerkontrollsystemen, online verfügbar unter: https://idst.tax/wp-content/uploads/2024/09/IDSt-Umfrage-zurDigitalisier...
6 Vgl. IDSt, Ergebnisse der Umfrage zum „Steuerexperten der Zukunft“, online verfügbar unter: https://idst.tax/wp-content/uploads/2024/11/Umfrage_Steuerexperte-der-Zu...
Dr. Nils Weith
Er ist Geschäftsführer des IDSt Institut für Digitalisierung im Steuerrecht. Zuvor war er in leitenden Funktionen im Bundeswirtschaftsministerium sowie im Bundesministerium der Finanzen tätig und verfügt über umfassende Erfahrung an der Schnittstelle von Steuerrecht und Digitalisierung.
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