Compliance #likeaBosch - Als Syndikusrechtsanwältin in der Compliance-Abteilung bei Bosch

von Laura Hainlein

Wenn Sie mich fragen, wie ich meinen beruflichen Alltag als Syndikusrechtsanwältin in der Compliance-Abteilung eines weltweit tätigen Konzerns beschreiben würde, lautet meine Antwort: Es wird nie langweilig! Aber fangen wir vorne an:

Die Wegbereiter während des Studiums

Ich habe Rechtswissenschaft studiert mit dem Wunsch, später als Rechtsanwältin tätig zu werden. Als es mit fortgeschrittener Semesterzahl zur Schwerpunktwahl kam, stand schnell fest: Ich möchte im strafrechtlichen Bereich Fuß fassen. Seit ich den Schwerpunkt »Strafrechtspflege« belegt habe, begeistere ich mich für das Wirtschaftsstrafrecht. Ich habe deshalb neben dem Pflichtcurriculum Seminare zum Strafrecht besucht und mit Freude über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Bereich diskutiert.

Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens habe ich ein Praktikum bei einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei absolviert, welches nahtlos in einer wissenschaftlichen Mitarbeit mündete. In dieser Zeit hatte ich meine ersten praktischen Berührungspunkte mit strafrechtlicher Compliance – und ab da stand für mich fest: In der Compliance-Arbeit bin ich richtig.

Das Referendariat und der »Backstage-Pass «: die Wahlstation

Nach meiner Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin schloss sich mein Referendariat an. Die Wahlstation wollte ich für einen Blick hinter die Kulissen der Compliance-Arbeit im Unternehmen nutzen. Aber wie konnte ich an den »Backstage-Pass« kommen? Auf einer Karrieremesse hatte ich die Möglichkeit, mich mehreren Unternehmen vorzustellen. Ich kam u.a. mit einer Visitenkarte des für die Referendarsausbildung zuständigen Ansprechpartners bei Bosch nach Hause. Nach meiner Bewerbung und einem Vorstellungsgespräch hatte ich die Zusage für die Wahlstation in der zentralen Compliance- Organisation bei Bosch.

Die Wahlstation ermöglichte mir genau die Einblicke, die ich für die Festlegung meiner Berufswahl benötigte. Ich war von Anfang an eng in spannende und auch internationale Projekte eingebunden. Ich gab z.B. Input bei der Überarbeitung diverser Compliance-Schulungen, erstellte Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen und lernte schnell, wie wichtig die bereichsübergreifende Zusammenarbeit in einem Unternehmen war. Die Würfel waren für mich persönlich gefallen: ich wollte den Einstieg als Syndikusrechtsanwältin im Unternehmen wagen, was ich am Ende der Wahlstation auch offen ansprach. Nach einem offiziellen Bewerbungsverfahren unter Einbindung der Personalabteilung machte ich mich ein paar Monate nach Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung auf zu meinem ersten Arbeitstag in der Compliance-Abteilung.

Der Berufseinstieg und neue Herausforderungen

Seitdem sind fünf Jahre vergangen und ich bereue die Entscheidung nicht. Ich startete in der präventiven Compliance-Arbeit, was mir half, mein internes Netzwerk zu unterschiedlichen, für einen erfolgreichen Arbeitsalltag wichtigen Schnittstellen zu knüpfen. Das war dann zugleich auch die erste Herausforderung, mit der ich konfrontiert war. In einem international tätigen Unternehmen ist Englisch wie eine Amtssprache. Inzwischen fallen mir häufig zunächst die englischen Fachvokabeln ein bzw. verfasse ich Texte direkt im Englischen, die ich dann wiederum ins Deutsche übersetze. Aber nicht nur die Sprache, auch der Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Besonderheiten war ungewohnt. Ich wusste beispielsweise nicht, dass das Angebot des »Du« in Japan vorwiegend im Privaten genutzt wird. Mein japanischer Kollege nahm es zum Glück mit Humor; wir duzen uns seitdem und lachen herzlich über kulturelle Besonderheiten.

Der Schwerpunkt meiner Arbeit lag in der Schulung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Compliance-Themen und der Erarbeitung unternehmensinterner Regelungen. Ich konnte hier meine Erfahrungen an der Universität, aber natürlich auch mein Wissen z.B. im Umgang mit Zuwendungen zum Einsatz bringen. Vor über einem Jahr wechselte ich intern meine Position und bin nun in der reaktiven Compliance-Arbeit tätig. Neben internen Untersuchungen zur Aufarbeitung möglicher Fehlverhalten bin ich für das interne Hinweisgebersystem und den Hinweisgeberschutz verantwortlich. Vor allem Letzteres ist aktuell besonders spannend, da es gilt, die Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie europaweit eng zu beobachten und intern eventuell nötige Prozessanpassungen umzusetzen.

Fazit

Die Arbeit als Syndikusrechtsanwältin in der Compliance-Abteilung bietet ein breit gefächertes Berufsfeld, in dem man sich über den erlernten klassisch juristischen Tellerrand hinaus entwickeln kann und zugleich täglich das geschulte Judiz zur Anwendung kommt. Ergo: Langweilig kann es gar nicht werden.

Über die Autorin:

Laura Hainlein
ist nach Studium und wissenschaftlicher Mitarbeit an der Universität Passau sowie Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Stuttgart seit 2017 als Syndikusrechtsanwältin bei Bosch in der zentralen Compliance- Abteilung tätig. Seit 2020 ist sie dort für das Bosch-Hinweisgebersystem sowie interne Untersuchungen zuständig.