Die Verteilung der Fachanwaltschaft zwischen Männern und Frauen nach Rechtsgebieten

von Veronika Gebertshammer

Anhand der Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer vom 1. Januar 2021 lässt sich ablesen, dass die Fachanwaltschaft immer noch eine Männerdomäne ist.

Alleine im Familienrecht gibt es mehr weibliche Fachanwältinnen (5457) als männliche Kollegen (3831). Auch im Miet- und Wohnrecht ist das Geschlechterverhältnis noch verhältnismäßig ausgeglichen: Zu den 2744 Fachanwälten kommen 1129 Fachanwältinnen.

In allen anderen Fachbereichen sind die Frauen den Männern allerdings zahlenmäßig unterlegen. Besonders deutlich lässt sich dies  im Handels- und Gesellschaftsrecht erkennen: Hier kommen zu 1656 Fachanwälten nur 322 Fachanwältinnen. Im Steuerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, im Bau- und Architektenrecht sowie im Sozialrecht verhalten sich die Verteilungen ähnlich.

Im Arbeitsrecht, das am häufigsten gefragte Rechtsgebiet, sind die Zahlen ähnlich frappant: Fast 8000 Männer haben den Fachanwaltslehrgang absolviert, aber nur knapp über 3000 Frauen. 

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin