E-Examen: Ja oder Nein?

von Veronika Gebertshammer

Seit April 2019 gibt es in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, das Zweite Staatsexamen am Computer statt per Hand zu schreiben. Mehr als 90 Prozent der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, in welchem die meisten Referendarinnen und Referendare ausgebildet werden, hat deshalb nachgezogen und festgelegt, dass ab dem 01. Januar 2024 das sogenannte E-Examen angeboten werden soll. 

Mit der Frage, ob ein E-Examen befürwortet wird oder nicht, hat sich auch die Digital Study 2021 beschäftigt. Bei dieser Studie geht es um die digitale Transformation in der juristischen Ausbildung und Rechtsbranche. Sie wird von LEX superior, einem Legal Tech-Startup aus Heidelberg, durchgeführt.

Die Digital Study 2021 zeigt, dass die Mehrzahl der befragten Referendarinnen und Referendare diese Entscheidung befürworten: 81 Prozent möchten das Examen nicht mehr per Hand, sondern am Computer schreiben. 65% sind für die Recherche in juristischen Datenbanken während der Klausurbearbeitung. Einen freien Internetzugang, bei dem die eigenständige Bearbeitung der Klausur noch sichergestellt werden kann, lehnten allerdings die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (57 Prozent) ab. 

77 Prozent der Jurastudierenden befürworten die Einführung einer E-Klausur, nur 13 Prozent stimmten mit Nein ab. Die Recherche in digitalen Datenbanken während der Klausur würden 62 Prozent der befragten Studierenden begrüßen. Bei der Frage, ob es einen freien Internetzugang bei der Examensklausur geben sollte, sofern eine eigenständige Bearbeitung noch sichergestellt werden kann, war die Stimmung gemischt: 49 Prozent stimmten mit (eher) Nein ab und 51 Prozent mit (eher) Ja.

An der Digital Study 2021 haben insgesamt 3.596 Personen teilgenommen. Davon wurden 1.540 Referendarinnen und Referendare befragt sowie 1.544 Jurastudierende. Außerdem nahmen Anwältinnen und Anwälte und Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen an der Umfrage teil. 

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin