Lohnt sich ein Masterstudium im Bereich Steuern?

von Prof. Dr. Peter Zaumseil, StB

Das Angebot an Masterprogrammen im Bereich Steuerrecht in Deutschland wird zunehmend breiter. Während es zunächst nur wenige (vor allem universitäre) Angebote in diesem Bereich gab, nimmt die Anzahl einschlägiger Angebote an Universitäten sowie an staatlichen und privaten Hochschulen ständig zu. Mit unterschiedlichen Konzepten werden Studierende vor allem berufsbegleitend zum Master in den Bereichen Steuerrecht und Betriebliche Steuerlehre qualifiziert.
Aber warum lohnt sich ein Master auf dem Weg zum Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, wenn doch diese Berufsqualifikation auch ohne Masterstudium mit entsprechender Berufspraxis erreicht werden kann?

Steuerrecht: Masterprogramme oder außerhochschulische Vorbereitungsprogramme?

Einige Programme verknüpfen den Master im Steuerrecht mit der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung oder integrieren die theoretischen Anforderungen für den Fachanwalt für Steuerrecht und wollen damit ein vor allem an der Berufspraxis der steuerberatenden Berufe ausgerichtetes Konzept auf dem Markt platzieren. Aber was spricht dabei für ein Steuerrecht-Masterprogramm anstelle der ebenfalls auf dem Markt angebotenen (und in der Regel wesentlich kürzeren und kostengünstigeren) intensiven außerhochschulischen Vorbereitungsprogramme für die jeweilige Berufsprüfung? Für diese Programme spricht auf den ersten Blick der zusätzlich zum Berufstitel erworbene und von den Hochschulen verliehene akademische Mastertitel (zumeist ein LL.M.).

Vorbereitung auf das Berufsleben durch den Master im Steuerrecht: kritisches Reflektieren mit Anwendungsbezug

Forschung und Lehre an Hochschulen sind frei konzipiert und insbesondere der kritischen Analyse bestehender Ansichten – sei es der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung oder der Literatur – mit starkem Praxisbezug verpflichtet. Ziel eines Masters im Bereich Steuern sollte deshalb nicht die unreflektierte Widergabe dieser Ansichten, sondern die eigenständige, methodisch aus dem Steuerrecht begründete Ableitung von Schlussfolgerungen aus den Steuergesetzen sein, die in Beratungen und Gestaltungen der Praxis einfließt. Dazu gehört selbstverständlich auch die Methodik der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung und anderen Behörden sowie die Analyse der das Steuerrecht flankierenden Rechtsgebiete.

Vor diesem Hintergrund erfüllen die Steuermaster an Hochschulen eine wichtige Funktion bei der Ausbildung des Wissenschafts- und Praxisnachwuchses. Sie fördern das kritische Denken und
das pluralistische Verständnis von Auffassungen und gehen deshalb über die im Wesentlichen an der Ansicht der Finanzverwaltung ausgerichtete Steuerberaterprüfung hinaus. Gleichzeitig bilden sie eine sehr gute Voraussetzung für das Berufsexamen, indem sie den Studierenden das methodische Rüstzeug für eine eigenständige Fallanwendung des Steuerrechts vermitteln.

Master Steuerrecht als Grundstein für eine akademische Karriere: Vertiefung wissenschaftlicher Qualifikationen

Aber unabhängig von den im Berufsleben wichtigen und karrierefördernden akademischen Titeln und der Möglichkeit einer weiterführenden akademischen Entwicklung durch einen Mastertitel zielen diese Programme vor allem auf die vertiefte wissenschaftliche Befassung mit dem Steuerrecht ab und schärfen den Blick für das Steuerrecht im Interesse von Mandanten, die über die Auffassung der Finanzverwaltung hinausgehend zu untersuchen ist. Dadurch erschließen sich neue Beratungsansätze jenseits von Richtlinien und Erlassen.

Zudem ist die Möglichkeit der an einen Masterabschluss anschließenden Promotion im Bereich Steuern und damit der vertieften eigenständigen wissenschaftlichen Befassung mit einem konkreten Forschungsgegenstand eröffnet, wodurch die fachliche Autonomie des steuerlichen Beraters in der Praxis gestärkt wird. Vor allem an Hochschulen der angewandten Wissenschaften (HAW, vormals Hochschulen bzw. Fachhochschulen) wird diese Tendenz nicht nur über die schon seit langer Zeit bestehende Möglichkeit der kooperativen Promotion in Zusammenarbeit mit den Lehrstühlen an den Universitäten deutlich, sondern in jüngster Zeit vor allem auch durch das eigenständige Promotionsrecht der HAW in vielen Bundesländern. Gerade dies ermöglicht den auf angewandte Wissenschaften spezialisierten HAW, an denen sich seit langer Zeit eine starke wissenschaftliche Präsenz im Bereich von Steuern etabliert hat, die Herausbildung des Wissenschafts- und Praxisnachwuchses auf dem Gebiet der Steueranwendung. Auch die Zahl der wissenschaftlichen Qualifikationsstellen mit dem Ziel einer Promotion an den HAW erhöht sich stetig.

Fazit: Lohnt sich ein Master im Steuerrecht?

Ein Masterstudium im Bereich Steuern vermittelt nicht nur eine vertiefte Steuerexpertise, sondern öffnet auch die Tür für eine anschließende Promotion – sei es als Karriereturbo in der Praxis oder als Schritt in eine wissenschaftliche Weiterentwicklung. Ein Master im Bereich Steuern lohnt sich somit aus mehreren Gründen.

 

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Dieser Artikel erschien erstmals als Beitrag im Special "Aus- und Weiterbildung" der DStR 03/2023.

Über den Autor: 

Prof. Dr. Peter Zaumseil, StB,
ist Professor für Betriebliche Steuerlehre und Steuerrecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Dekan des Fachbereichs Wirtschafts- und Rechts- wissenschaften.

 

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