
Gleich das Traumhaus auf Mallorca gekauft, dann ein Orkan und unerwartete Dach- und Wasserschäden, Möbel und Elektrogeräte sind ruiniert – wie ist die Rechtslage? Oder: Mein Arbeitgeber möchte in Madrid eine Filiale gründen – was ist zu veranlassen?
Viele deutsche Juristen wären erstmal mit diesen Fragen überfordert, schließlich konzentriert sich das Studium der Rechtswissenschaft größtenteils auf die eigene Rechtsordnung. Der Arbeitsmarkt verlangt jedoch zunehmend nach Juristen, deren Verständnis der Rechtswissenschaft nicht ausschließlich von der eigenen Rechtstradition geprägt ist und die daher besonders in der Lage sind, international tätig zu werden.
Dazu muss auch unbedingt ein Feingefühl für den Umgang mit den unterschiedlichen Mentalitäten und Konventionen vorhanden sein, welches erst durch das Eintauchen in das Leben und die (Rechts-)Kultur fremder Länder entwickelt werden kann.
Bedenkt man, dass Deutschland der wichtigste Handelspartner Spaniens ist und dass sich hunderttausende Spanier und Deutsche im jeweils anderen Staat etabliert und mittlerweile dort Familie und Vermögen haben, liegt der Bedarf der auf den deutsch-spanischen Rechtsverkehr spezialisierten Juristen und somit eines Deutsch-Spanischen Doppelabschlussprogramms in Rechtswissenschaft auf der Hand.
Dieser spannenden Aufgabe haben wir uns in Zusammenarbeit mit der Universidad Pablo de Olavide (Sevilla) gestellt. Seit dem Wintersemester 2014/2015 bieten wir die Möglichkeit an, innerhalb von acht Semestern einen deutschen LL.B. und einen spanischen Grado en Derecho zu erwerben.
Dabei richten wir uns an weltoffene Studieninteressenten mit guten bis sehr guten Fremdsprachenkenntnissen und einer Berufung für ein Studium der Rechtswissenschaft. Sie kombinieren die Vorteile des Bayreuther Jura-Studiums mit dem Studium an einer jungen Campus-Universität in der lebendigen Hauptstadt Andalusiens.
Aufbau und Ausrichtung des Doppelabschlussprogramms
Die ersten zwei Studienjahre erfolgen an der Heimatuniversität. Dort werden neben den regulären Vorlesungen und Übungen besondere Vorlesungen und Fachsprachkurse zur jeweils ausländischen Rechtsordnung angeboten. Dieses maßgeschneiderte Lehrangebot in kleinen Gruppen stellt einerseits eine hervorragende Vorbereitung für den zweiten Studienabschnitt an der Zieluniversität dar; andererseits ermöglicht es den ständigen Vergleich zwischen dem deutschen und dem spanischen Recht und somit von Beginn an ein tieferes Verständnis der Rechtswissenschaft.
Als kleines Beispiel: Die Bayreuther Erstsemester müssen sich etwa mit Art. 166 bis 169 der spanischen Verfassung (Verfassungsreform) befassen und untereinander auf Spanisch über die Unterschiede zwischen diesen Vorschriften und Art. 79 GG und ihre möglichen Hintergründe diskutieren. Spiegelbildlich besuchen die Studierenden, die das Studium in Sevilla aufnehmen, im ersten Studienabschnitt Pflichtveranstaltungen zum deutschen Recht und zur deutschen Fachsprache. Hierfür besteht an der Universidad Pablo de Olavide eine DAAD-Langzeitdozentur, die mit einer promovierten deutschen Volljuristin besetzt wurde.
Im zweiten Studienabschnitt an der Zieluniversität sieht der Studienplan fortgeschrittene Veranstaltungen zum jeweils ausländischen Recht sowie zum Europarecht, Völkerrecht oder Internationalem Privatrecht vor. Hinzu kommen ein Praktikum und die Bachelorarbeit.
Unabhängig davon, ob das Studium in Bayreuth oder in Sevilla begonnen wurde, haben die Studierenden am Ende des achten Semesters nicht nur fundierte Kenntnisse der deutschen und der spanischen Rechtsordnung mit besonderem Fokus auf dem (internationalen) Vermögensrecht erworben; sie haben vielmehr wertvolle Soft Skills erlernt, die ihnen später den Einstieg in eine Karriere als international tätige Juristinnen und Juristen erleichtern werden.
Die Bayreuther Studierenden zahlen in Spanien keine Studiengebühren; außerdem besteht die Möglichkeit, sich für ein DAAD-Stipendium zu bewerben.
Und das Staatsexamen?
Diese Frage beschäftigt die Studieninteressierten häufig. Zwar führt ein LL.B. nicht direkt zum Juristischen Staatsexamen. Die Studierenden, die das Studium an der Universität Bayreuth begonnen haben, können aber nach ihrer Rückkehr aus Sevilla in den Staatsexamensstudiengang wechseln und dabei einen großen Teil ihrer bisherigen Studienleistungen anerkennen lassen. Bereits nach drei Semestern können sie sich in der Regel voll auf die Examensvorbereitung konzentrieren.
Auch ist das deutsche Juristische Staatsexamen nicht der einzige mögliche Karriereweg. Manche Absolventen des Bachelorstudienganges erwerben anschließend die spanische Anwaltszulassung, was den Abschluss eines berufsvorbereitenden Masterstudiengangs erfordert. Sie dürfen dann EU-weit als europäische Rechtsanwälte tätig werden oder die in §§ 16 ff. EuRAG vorgesehene Prüfung ablegen.
Aber auch außerhalb der Anwaltschaft bieten sich für die Absolventen vielfältige Tätigkeitsfelder, etwa als Unternehmensjuristen, verbeamtete Verwaltungsjuristen, Steuerberater (etwa mit Schwerpunkt Deutschland/ Spanien) oder Diplomaten.
Über die Autorin:
Dr. Rosa Miquel Sala
Llicenciada en Dret (Lleida), LL.M. (Bayreuth)
Fachstudienberaterin an der Universität Bayreuth
des Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengangs
Rechtswissenschaft
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