Ein Master-Studiengang wird hybrid: Ein Erfahrungsbericht aus der Corona-Krise

von Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Die Corona-Krise und der Shutdown im ersten Halbjahr 2020 hatte den Master-Studiengang zum Internationalen Steuerrecht der Universität Hamburg „kalt“ erwischt. Wie alle Studiengänge der Universität war auch unser Master-Studiengang auf Präsenzunterricht ausgelegt. Der Shutdown hat dabei besondere Probleme verursacht, da eine Reihe der Vortragenden aus ausländischen Staaten kommen. Das Reiseverbot durch den Shutdown und später das Risiko der Quarantäne verhindern bis heute die Einreise dieser Referenten. Beispiele sind etwa Referenten aus Russland, Indien, China und Brasilien.

Die Corona-Krise hatte uns gezwungen, den Studiengang für etwa zwei Monate auszusetzen. Diese Zeit war aber nicht verloren – sie konnte genutzt werden, den Studiengang an die neuen Verhältnisse anzupassen. Diese Anpassung ist in zwei Schritten erfolgt. In einem ersten Schritt wurde der Studiengang auf digitalen Unterricht umgestellt. In einem zweiten Schritt wurde entsprechend der Lockerung der Corona-Maßnahmen der Unterricht hybrid angeboten.

Die Lösung: Digitaler und hybrider Unterricht

Im ersten Halbjahr 2020 wurde sehr schnell klar, dass eine Rückkehr zu einem Unterricht in Präsenz in weite Ferne gerückt war. Daher wurde sofort die Umstellung auf ein digitales Angebot in Angriff genommen. Die technische Ausstattung warf dabei keine Probleme auf, da die benutzten Tools (insbesondere Zoom) alle erforderlichen Funktionen zur Verfügung stellten.

Eine größere Herausforderung war die Umstellung des Lehrangebots, da eine digitale Lehre andere Herausforderungen stellt als der Präsenzunterricht. Sehr schnell wurde klar, dass die bisherigen Unterrichtseinheiten von 90 Minuten nicht beibehalten werden konnten, da das Arbeiten am Bildschirm über längere Zeit ermüdet. Es wurden daher Unterrichtseinheiten von knapp 60 Minuten angeboten, die jeweils durch eine kurze Pause unterbrochen waren.

Auch an die Referenten wurden besondere Anforderungen gestellt, um auf den digitalen Unterricht umstellen. Andererseits konnte die bei den Studierenden beliebte Gruppenarbeit beibehalten werden, da das benutzte Tool „break-out-sessions“ diese weiterhin ermöglicht.

Die Lockerung der Corona-Maßnahmen ermöglichte es, eingeschränkt und mit geringerer Teilnehmerzahl zum Präsenzunterricht zurückzukehren. Obwohl die Kohorte des Studiengangs relativ klein ist, da nach der Studienordnung maximal 25 Studierende zugelassen werden können, konnte wegen des Abstandsgebots und der Größe des vorhandenen Seminarraums nur ein Teil der Studierenden zum Präsenzunterricht zugelassen werden.

Die Lösung war die Umstellung auf hybriden Unterricht, bei dem der Präsenzunterricht zeitgleich über Zoom den von der Wohnung aus teilnehmenden Studierenden übertragen wurde. Die technische Realisierung erwies sich als schwieriger als die des rein digitalen Unterrichts. Es war den Mitarbeitern jedoch auch ohne detaillierte EDV-Kenntnisse möglich, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen, die Technik stabil zu installieren und zu betreiben. Der hybride Unterricht wird auch gegenwärtig angeboten, ohne dass technische Probleme auftreten.

Die „lessons learnt“

Die wichtigste Erfahrung, die wir mit der Umstellung des Studienganges erst auf digitalen, dann auch hybriden Unterricht gemacht haben, war: Es war ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich, und zwar sowohl von der Studiengangsleitung und -verwaltung als auch von den Studierenden und den Referenten. Das „learning by doing“ machte häufig auch kurzfristige Änderungen in dem Unterrichtsablauf erforderlich.

Jedoch war das System nach kurzer Zeit stabil, so dass technische Probleme nicht mehr auftraten. Auch die Referenten haben sich sehr schnell den neuen Anforderungen angepasst. Die durch die Corona-Krise erzwungene Systemumstellung hat für den Studiengang auch etwas Positives gebracht. Nachdem die Technik installiert war, konnte der Teilnehmerkreis des Studiengangs erweitert werden.

Da der Studiengang berufsbegleitend studiert werden kann, findet der Unterricht nur am Freitag und Samstag statt. Das hybride Format schuf für die Teilnehmer die Möglichkeit, in Einzelfällen oder auch ständig den Studiengang von ihrem Wohnort aus zu studieren. Für auswärtige Studierende entfielen daher Reise- und Übernachtungskosten. Außerdem wurde durch dieses Format ausländischen Studierenden die Möglichkeit gegeben, an dem Kurs teilzunehmen, ohne ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen.

Vergleicht man jedoch die Effektivität des digitalen bzw. hybriden Unterrichts mit Präsenzunterricht, lässt sich nicht übersehen, dass Präsenzunterricht vorzuziehen ist. Offensichtlich ist die Hemmschwelle der nur digital zugeschalteten Kursteilnehmer, Fragen zu stellen oder Beiträge zu leisten, höher als im Präsenzunterricht.

Ein weiteres Problem, das wohl noch nicht völlig zufriedenstellend gelöst ist, sind die schriftlichen Leistungsnachweise. Hierzu gibt es zwar elektronische Tools, doch ist die Kontrolle, ob unzulässige Hilfsmittel genutzt werden, bei weitem nicht so effektiv wie bei in Präsenz geschriebenen Klausuren. Im Studiengang haben wir daher soweit möglich und zumutbar auf dem Schreiben von Klausuren in Präsenz bestanden.

Und das Fazit: Die Herausforderung, unter Corona-Bedingungen einen effizienten Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten, konnte gemeistert werden. Es haben sich durch den hybriden Unterricht auch neue Chancen eröffnet. Digitaler Unterricht ist jedoch einem Präsenzunterricht nicht völlig gleichwertig und sollte nur eingesetzt werden, wo Präsenz der Teilnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

 

Über den Autor:

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
lehrt am International Tax Institute an
der Universität Hamburg

 

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