Spezialisierung im Medizinrecht – LL.M. oder Fachanwalt oder das Beste aus beiden Welten?

von Nadine Oeste

Kaum ein Rechtsgebiet ist so vielfältig wie das Medizinrecht. Dies gilt sowohl für die Art der Fälle und Rechtsgrundlagen als auch die ganz unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfelder von Medizinrechtlern.

Die Fälle können etwa vom Praxiskaufvertrag, über den Arbeitsvertrag eines Oberarztes, die streng reglementierte Herstellung von Arzneimitteln, mögliche und unmögliche Behandlungen für gesetzlich und privat Versicherte bis hin zu ärztlichen Behandlungsfehlern mit anschließenden Schadensersatzforderungen und strafrechtlicher Verfolgung – um hier nur einige Beispiele zu nennen – aus den unterschiedlichsten Bereichen, Geschäfts- und Lebenslagen stammen.

Medizinrechtler arbeiten bei Krankenkassen, in Krankenhäusern und Kliniken, in der Pharmaindustrie, Ministerien und Verbänden, im öffentlichen Dienst und nicht zuletzt natürlich in Rechtsanwaltskanzleien mit medizinrechtlichem Schwerpunkt.

Der Gesundheitsmarkt wächst kontinuierlich und ist gleichzeitig doch durch erhebliche Regulierung sowie verkrustete Strukturen gekennzeichnet. Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet arbeiten Juristen hier nicht nur klassisch juristisch, sondern auch sehr interdisziplinär. Unternehmerisches Denken und betriebswirtschaftliches Wissen spielen genauso eine wichtige Rolle wie ethische Aspekte, steuerrechtliche Fragestellungen, Konfliktmanagement und natürlich die Medizin selbst.

Ein Rechtsgebiet, das auch nicht ohne betriebswirtschaftliches Wissen auskommt

Im juristischen Studium und Referendariat spielt das Medizinrecht dagegen zumeist keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle, sodass, wer in diesem spannenden und dynamischen Bereich Karriere machen will, wohl noch mehr als die meisten seiner Kollegen aus anderen Rechtsbereichen vor der Frage steht, wie er sich hier am besten qualifizieren und spezialisieren kann.

Dafür bietet sich sicherlich zum einen ein Fachanwaltslehrgang an, der neben dem Job in 120 Stunden alle in der Fachanwaltsordnung hierfür definierten Rechtsgebiete (§ 14b FAO) vermittelt.

Fachanwalt für Medizinrecht

Anschließend müssen noch 60 medizinrechtliche Fälle als Rechtsanwalt bearbeitet werden (§ 5 Abs. 1i FAO), damit die zuständige Rechtsanwaltskammer den begehrten Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ verleiht. Freilich ist aber auch schon die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Lehrgang selbst eine zusätzliche Spezialisierung, die bei den Arbeitgebern gern gesehen wird.

Noch umfassender qualifiziert ein LL.M. in diesem Bereich. Auch hier gibt es Studiengänge, die extra auf Berufstätige zugeschnitten sind, so etwa der geplante Masterstudiengang Medizinrecht, der im kommenden Jahr an der OTH Amberg-Weiden starten soll.

Mit kurzen Präsenzphasen in Blockveranstaltungen (in der Regel drei Tage einmal im Monat) und Selbstlernphasen ist dieser voll in den Beruf integrierbar. Juristen schließen hier nach 4 Semestern mit dem „Master of Laws“ ab.

Gleichzeitig sind auch schon die für den Fachanwaltstitel Medizinrecht erforderlichen theoretischen Kenntnisse integriert. Neben den Fächern aus der Fachanwaltsordnung legt der Masterstudiengang aber auch viel Wert auf darüber hinausgehende Inhalte und die Vermittlung des gerade im Medizinrecht so wichtigen interdisziplinären Wissens sowie den fachlichen Austausch.

So gibt es etwa auch Module wie Gesundheitsökonomie, Management im Gesundheitswesen und Konfliktmanagement. Außerdem kommen neben Professoren auch Praktiker aus medizinrechtlich spezialisierten Kanzleien, dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft als Dozenten zu Wort.

Der Studiengang steht im Gegensatz zum klassischen Fachanwaltslehrgang auch Nicht-Juristen aus anderen einschlägigen Fachrichtungen wie etwa Medizinern, Pharmazeuten und Betriebswirten offen (Nicht-Juristen erhalten den Abschluss nach 5 Semestern). Auch hier zeigt sich also noch einmal mehr der interdisziplinäre Ansatz. In den berufsbegleitenden Studiengängen vernetzt sich die gesamte Gesundheitsbranche.

Mit 4 Semestern ist der LL.M.-Medizinrecht für Juristen natürlich trotz berufsfreundlicher, überschaubarer Präsenzphasen zeitintensiver als ein Fachanwaltslehrgang, der in der Regel – je nach Anbieter – nach rund einem halben Jahr absolviert ist.

Das Masterstudium bietet mit dem akademischen Titel „Master of Laws“ und der gleichzeitigen Qualifizierung für den Fachanwaltstitel aber eben auch weit mehr. Juristen schlagen hier sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Ihnen steht hinterher sowohl eine Karriere in medizinrechtlich spezialisierten Kanzleien als auch in Krankenhäusern, Versicherungen oder beispielsweise der Pharmaindustrie offen.

Über die Autorin:

Nadine Oeste
Rechtsanwältin