Die Rechtsabteilung: teure Berater oder aktive Mitgestalter?

von Zlatan Kekic

Die Tätigkeit des juristischen Personalberaters gewährt tiefe Einblicke in das Innenleben der Rechtsabteilung. Es wird offengelegt, wonach Unternehmen suchen und vor welchen Herausforderungen Inhousejuristen stehen. Doch befindet sich die Rechtsabteilung im Wandel? Deutlich erkennbar ist, dass die Anforderungen an Unternehmensjuristen rasant steigen. Themen wie Digitalisierung, Compliance und ein wachsendes regulatorisches Umfeld gehören zum Alltag fast jeder Rechtsabteilung. Aber wie definieren sich Syndizi? Als Rechtsberater oder bereits als Legal Business Partner?

Kostenstelle Rechtsabteilung

Inhousejuristen stehen vor vielerlei Herausforderungen. Zum Einem tragen veränderte Rahmenbedingungen zum wachsenden Druck auf Rechtsabteilungen bei. Eine zunehmende Regulierungsdichte sowie technologische Entwicklungen fordern von Syndizi schnelle Lern- und Anpassungsfähigkeit.

Die Bedeutung von Compliance wächst und Aufsichts- sowie Kartellbehörden beobachten wachsam das Handeln der Rechtsabteilungen. Neben den immer schneller werdenden Veränderungen in der heutigen Geschäftswelt zwingt auch die internationale Vielfalt von Gesetzen Rechtsabteilungen zum Umdenken.

Zum anderen vergrößert sich das Aufgabenspektrum der Rechtsabteilung spürbar. Unternehmen erwarten umfassende rechtliche Beratung schnellstmöglich, proaktiv und insbesondere kosteneffizient. Das Management fordert von der Rechtsabteilung tiefgreifende Kenntnisse des operativen Geschäfts, eine effektive Einbindung in interne Prozesse sowie umfassendes Risikomanagement. Unternehmensjuristen sind in der klassischen Wahrnehmung primär Berater und Risikomanager.

Rechtsabteilungen stehen dabei jedoch zunehmend unter Innovations- und Kostendruck. Nicht selten wird die Rechtsabteilung als kostenverursachender interner Dienstleister jenseits der Wertschöpfungskette wahrgenommen.

Es geht auch anders: mehr als nur »Nein-Sager«

Als empfundene Kostenstelle, die nicht aktiv zum Umsatz beiträgt, kommen Inhousejuristen nicht selten in Erklärungsnot. Möchte man daher das Erscheinungsbild des Unternehmensjuristen verbessern, sollte zunächst die Rolle der Rechtsabteilung neu definiert werden: weg vom Image der »Nein-Sager« und hin zur Rechtsabteilung als interner Businesspartner – ein wertgenerierender Teil des operativen Geschäfts.

Diese Neudefinierung des Begriffes der Rechtsabteilung fordert auch eine veränderte Selbstwahrnehmung der Syndizi. Diese sollen demnach nicht mehr reine Rechtsexperten sein, deren Funktion sich auf Beratung und Risikobehandlung beschränkt, sondern Legal Business Partner, die kundenorientiert, kaufmännisch und immer in einem Spagat zwischen dem legal Machbaren und dem wirtschaftlich Erforderlichen handeln.

Gefragt ist unternehmerisches Denken, welches man als Jurist während des Studiums sicherlich nicht lernt.

Status Quo?

Um sich innerhalb des Unternehmens neu positionieren zu können, benötigen Rechtsabteilungen grünes Licht vom Management. Erst eine klare Aufgabenzuweisung gemeinsam mit der bereits erwähnten frühen Involvierung in Entwicklungsprozesse und dem Vertrauen, sich mit Themen jenseits des Juristischen auseinanderzusetzen, ermöglichen es Unternehmensjuristen, mehr als nur Rechtsberater zu sein.

Hierbei stellt sich allerdings die Frage: trauen Vorstände der Rechtsabteilung die neue Rolle des Mitgestalters zu? Bisher lautet die Antwort: noch nicht!

Nur in den wenigsten Unternehmen ist die Rechtsfunktion Vorstands- bzw. Geschäftsführungsressort. Zielvorgaben richten sich meist nach Kosten und Personalfragen und nicht nach Effektivität und Expertise. Zugewiesene Aufgaben beschränken sich dabei stark auf juristische Themen, insbesondere auf die Prävention rechtlicher Risiken.

Problematisch ist hierbei, dass ein Großteil der Rechtsabteilungen jedoch reaktives Risikomanagement betreibt. Dies zeugt von einer späten (oder keiner) Einbindung der Rechtsabteilung in Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse. Unternehmensjuristen werden erst dann involviert, wenn konkrete Risiken bereits aufgetreten sind.

Da darf es nicht verwundern, wenn Inhousejuristen keine Aufgaben jenseits der Rechtsberatung zugeteilt und zugetraut werden.

 

Über den Autor:

Zlatan Kekic
im Inhouse-Bereich bei Schollmeyer & Steidl tätig