Was ist los am juristischen Arbeitsmarkt?

Interview mit Dr. Christoph Wittekindt, Legal People, München

Herr Dr. Wittekindt, die deutsche Wirtschaft floriert, Finanz- und Eurokrise scheinen überwunden zu sein, aufgrund der Überalterung der Gesellschaft droht Deutschland angeblich ein Fachkräftemangel – schlägt sich das auf den juristischen Arbeitmarkt nieder?

Wittekindt: Der juristische Arbeitsmarkt folgt seinen eigenen Regeln und Gesetzen. Er ist weniger konjunkturabhängig als gemeinhin angenommen. Dies liegt zum einen daran, dass Juristen immer wieder neue Aufgaben zuwachsen wie zuletzt im Bereich Compliance oder aber auch im E-Commerce. Zum anderen florieren Rechtsgebiete wie das Arbeits- oder Steuerrecht, aber auch der gesamte „grüne“ Bereich, sowohl in konjunkturellen Krisen- als auch Boomzeiten. Viel interessanter ist aber die Entwicklung der Absolventenzahlen bei den Juristen: Sie sinken seit 2002 kontinuierlich, sowohl bei den Diplomjuristen (Juristen mit 1. Staatsexamen) als auch bei den Assessoren. Dies hat sich 2013 deutlich in der Zahl der neu zugelassenen Rechtsanwälte niedergeschlagen: Hier betrug das Wachstum gegenüber dem Vorjahr nur noch 1,15%, wo es zuvor 4 bis 6% Zuwachs pro Jahr waren. Wir bewegen uns aber hier immer noch auf einem hohen Niveau, mit einem Juristenmangel ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen.

Wer sucht zur Zeit Juristen?

Wittekindt: Verstärkt Unternehmen. Diese haben in den letzten Jahren mit Blick auf die Kosten kaum eingestellt, gleichzeitig aber viele Aufgaben, die sie zuvor regelmäßig an externe Anwälte vergeben hatten, wieder an sich gezogen und oft neue Aufgaben übernommen. Es bestand und besteht hier also ein gewisser Nachholbedarf. Bei den Kanzleien, die bereits seit 2010 kontinuierlich wieder eingestellt hatten, ist derzeit ein gewisser Sättigungseffekt zu beobachten, d.h., die vorhandenen Kapazitäten müssen zunächst einmal ausgelastet werden, bevor wieder eingestellt wird. Diesen Trend kann man sehr gut an den geplanten Einstellungen bei den TOP 50 Kanzleien ablesen, die 2014 zum ersten Mal leicht rückläufig sind. Immer interessant sind für Kanzleien natürlich sogenannte lateral hires, also berufserfahrene Kollegen, die ein gewisses Geschäft mitbringen und idealerweise damit nicht nur sich, sondern auch noch ein oder zwei jüngere Kollegen auslasten können. Bei Verbänden kann man derzeit keine eindeutige Tendenz ausmachen; auch die Einstellungsquote im öffentlichen Dienst und in der Justiz, sei es auf Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden, hat sich gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich verändert; auffallend ist, dass nach wie vor eine sehr hohe Anzahl von Juristinnen in den Staatsdienst drängt. Diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren noch einmal verstärkt, materielle Sicherheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind hier das Leitmotiv.

Und die Gehälter von Juristen?

Wittekindt: Haben sich angenähert, d.h., Unternehmen müssen im Kampf um die besten Talente („war of talents“) mehr auf den Tisch legen als bisher, sowohl beim Einstieg als auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Und aufgrund des Urteils des BSG vom 3. April 2014, Syndikusanwälte nicht mehr von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien, wird es für Unternehmen schwieriger werden, geeignete Kandidaten zu einem Wechsel zu überreden.

Sind irgendwelche neuen Trends erkennbar?

Wittekindt: Betrachten wir zunächst die Kanzleien, so zeichnet sich hier schon seit einigen Jahren eine Abkehr vom klassischen Partnermodell ab: Viele Anwälte der Generation Y wollen gar nicht mehr Partner werden, sondern dauerhaft im Angestelltenstatus mit entsprechend niedrigerem Gehalt tätig bleiben. „Up or out“, 70 Stunden-Woche mit Wochenendarbeit, unternehmerisches Risiko übernehmen, das war gestern. Damit geht einher, dass viele jüngere Anwälte die klassischen Partnermodelle als zu starr und nicht mehr zeitgemäß ansehen. Fixgehalt zuzüglich Bonus, individuell oder kanzleibezogen, gegebenenfalls noch gekoppelt mit einer Akquisitionsprämie, so soll das Modell der Zukunft aussehen. Und Teilzeitmodelle dürfen nicht nur fromme Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen auf Kanzleiebene auch gelebt und umgesetzt werden. Eine große Herausforderung für die Kanzleien also. Bei den Unternehmen setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass man auch mit sogenannten Interim Juristen, also berufs- und branchenerfahrenen Juristen auf Zeit, so manches Projekt stemmen und so manche Elternzeit überbrücken kann. Diese in Deutschland immer noch seltene Spezies geht in die laufenden Kosten ein, es muss für sie also nicht erst eine neue, unbefristete Stelle geschaffen werden. Angesichts der Schwerfälligkeit und Dauer der üblichen Einstellungsprozeduren bei Unternehmen ist dies eine echte Alternative. Darüber hinaus sind Interimer aufgrund ihrer Erfahrung wesentlich effektiver und schneller einsetzbar als der Jungspund aus der Hauskanzlei.

Die Juristenwelt bleibt also die beste aller möglichen (Arbeits-)Welten?

Wittekindt: Leider nicht ganz, der Konkurrenzdruck ist natürlich nach wie vor gewaltig, auf allen Ebenen und in allen Betätigungsformen. Und ein wichtiges Feld haben die Juristen in den letzten Jahren leider an die BWLer und andere Berufsgruppen verloren, nämlich das Management. Hier sind immer weniger Juristen tätig, daher sind auch die Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten für Juristen in Unternehmen mit zumeist flachen Hierarchien eng begrenzt. Hier ist auch keine Trendumkehr in Sicht. Vielleicht ist es auch eine Generationenfrage...

Foto oben: Pixabay

Quelle NJW 22/2014