Arbeitsmarkt für Juristen 2018: Der „war for talents“ geht weiter

von Dr. Christoph Wittekindt, Leiter von Legal People, München - Frankfurt/Main

Ausgangslage

Kilian hat vor kurzem an dieser Stelle (NJW 2017, S. 3043 ff.) einen sehr lesenswerten Aufsatz über die „Zukunft der Juristen“ („Weniger, anders, weiblicher, spezialisierter, alternativer – und entbehrlicher?“) veröffentlicht. (*Hier geht's zum kostenlosen NJW-Probeabo.*)

Darin beschäftigt er sich u. a. mit der Frage, ob Juristen angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Rechts (Stichwort: Legal Tech) nicht entbehrlich werden; die entsprechenden Publikationen der anglo-amerikanischen Vorreiter dieser Entwicklung wie z. B. Richard Susskind (u. a. Tomorrow‘s Lawyers, 2013) sollten jedem Juristen in Deutschland mittlerweile ein Begriff sein.

Oder, wie es der Rechtsabteilungsleiter eines bekannten deutschen Automobilherstellers seit Jahren mit Blick auf die Rolle der Unternehmensrechtsabteilungen vorträgt: Schneller, näher, fokussierter ... oder weg!

Drei Befunde von Kilian sind es, die sich mit den Erfahrungen eines langjährigen Personalberaters für Juristen decken und im Folgenden aus Praktikersicht „gespiegelt“ werden sollen: Weniger (jur. Absolventen), weiblicher („Staatsdienst“), anders („Generation Y“).

I. Weniger: Rückgang der Absolventenzahlen

Zunächst einmal: mit knapp 200.000 (2017) aktiven Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Notaren und anderweitig tätigen Juristen bewegt sich Deutschland im europäischen Vergleich auf einem zahlenmäßig weiterhin hohen Niveau.

Was sich aber bereits seit 2011 abzeichnet, ist ein kontinuierlicher Rückgang der Absolventenzahlen bei den Assessoren (2. Staatsexamen) auf zuletzt ca. 6.500 pro Jahr.

Nur diese stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und um die besten 15 % eines jeden Jahrgangs entbrennt jedes Jahr neu der sog. „war of talents“, der Streit um die besten Köpfe, der von den Großkanzleien angeführt und nach wie vor dominiert wird.

Diese Entwicklung führt bereits seit 2015 dazu, dass die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte – auf immer noch hohem Niveau – stagniert, ja sogar erstmals seit Jahrzehnten leicht zurückgeht.

Gründe hierfür sind u. a., dass immer noch viele angehende Jurastudenten ihr Studium nicht beenden, das Studienfach wechseln oder – und das zeigt die Entwicklung der letzten Jahre – als Diplom-Jurist mit 1. Staatsexamen bereits auf den Arbeitsmarkt drängen, also Referendariat und 2. Staatsexamen gar nicht erst absolvieren.

Gehälter von Juristen: Spreizung enorm

Gerade diese Diplom-Juristen, die hier mit Fachhochschulabsolventen (Bachelor bzw. Master of Law) konkurrieren, sind mittlerweile gefragt, gerade von Großkanzleien, gerade im Bereich Legal Tech, Business Development oder Support. An diesem Befund wird sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern.

Die Spreizung bei den Einstiegsgehältern bleibt daher enorm (€ 40.000 bis € 140.000), je nachdem, ob man sich für den öffentlichen Dienst, einen Verband, eine Kanzlei in der Provinz oder die anglo-amerikanische Großkanzlei im Ballungsraum entscheidet.

II. Weiblicher: Mehr Frauen im Staatsdienst

Eine weiter zu beobachtende Tendenz ist, wie Kilian konstatiert, dass immer mehr Frauen in den Staatsdienst bzw. die Öffentliche Verwaltung drängen.

Ihr Anteil an den fertigen Assessoren macht derzeit ca. 58 % aus; von diesen 58 % gehen nach unseren Erfahrungen über die Hälfte jedes Jahr in den Staatsdienst und stehen somit dem juristischen Arbeitsmarkt im übrigen nicht mehr zur Verfügung.

Häufig vorgebrachtes Argument für den Staatsdienst ist neben der finanziellen Sicherheit die große Flexibilität (Stichworte Teilzeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Work-Life-Balance), die manchen Anwaltskollegen aufstöhnen lassen, wenn zum wiederholten Male innerhalb kurzer Zeit in der gleichen Sache die Richterin wechselt.

Vereinfacht gesagt geht jede zweite Volljuristin, deren Noten es zulassen, derzeit in den Staatsdienst bzw. die Öffentliche Verwaltung.

III. Anders: Werte der Generation „Y“

Viel ist über die Generation „Y“ (geboren zwischen 1980-2000), und deren Nachfolger, die Generation „Z“ (geboren ab 2000), die auf die Babyboomer und die Generation „X“ folgte, schon geschrieben worden.

Was ist anders an den heutigen Juristen?

Drei Dinge:

Zum einen legen sie immer mehr Wert auf einen spannenden Beruf, der sie nicht nur ausfüllt, sondern ihnen auch die schon angesprochene „Work-Life-Balance“ garantiert.

Einige Großkanzleien haben daher in den letzten Jahren mit Teilzeitpartnerschaften, „garantierter“ 40-Stunden-Woche, Homeoffice usw. schon große Anstrengungen unternommen, hier ein attraktives Angebot zu schaffen.

Nachgelassen hat dagegen deutlich die Loyalität zum Arbeitgeber, sei es Unternehmen, Kanzlei oder Verband.

Die Juristengeneration „Y“ ist schneller wieder weg, wenn die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen oder die Aufgabe inhaltlich nicht mehr spannend ist; variatio delectat. Da der Juristenmarkt seit Mitte 2015 (erstmals) ein Arbeitnehmermarkt ist, können sich die meisten Juristen derzeit aussuchen, wohin die Reise wann gehen soll; sie sitzen derzeit am längeren Hebel. Ein häufiger Wechsel im Lebenslauf wird heute nicht mehr unbedingt wie früher als Makel angesehen, so er denn nachvollziehbar ist.

Und, drittens: Die Juristen der Generation „Y“ (und jetzt auch „X“) sind wesentlich weniger flexibel, was Arbeitsplatz und -ort angeht, was u. a. mit der eben skizzierten konjunkturellen Entwicklung zusammenhängt: Arbeitsplätze mit Fahrzeiten von über 45 Minuten werden von vorneherein immer wieder abgelehnt, die Provinz hat gegenüber dem Ballungsraum das Nachsehen, ebenso Arbeitsplätze ohne Homeoffice-Möglichkeit; ein Umzug quer durch die Bundesrepublik findet nur noch in Ausnahmefällen statt.

Das wird sich so schnell nicht ändern, darauf müssen sich die juristischen Arbeitgeber einstellen und dem künftigen Mitarbeiter ein Angebot unterbreiten, zu dem er nicht „nein“ sagen kann.

Entbehrlicher werden Juristen derzeit aus unserer Sicht übrigens nicht, da auf sie viele neue Aufgaben zukommen (z. B. im Datenschutzrecht), die trotz angeblicher Revolution durch „Legal Tech“ tagtäglich bewältigt werden müssen; Legal Tech kann sie dabei unterstützen, aber nicht ersetzen.

Foto oben: BillionPhotos.com/stock.adobe.com

Quelle BECK Stellenmarkt 3/2018