Der Rechtsanwalt als Mediator

von Ghazzal Novid, studiert an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Jura und befasst sich neben seiner Examensvorbereitung gerne mit Berufsbildern in der Rechtspflege

Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt ist Fürsprecher einer Sache. Gleichzeitig vertritt er seinen Mandanten. Er ist parteiisch und muss vor Annahme des Mandats prüfen, ob er mit dem Mandat einem verbotenen Interessenkonflikt (§§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung) unterläge.

Parteilichkeit und Interessenvertretung sind zwei Säulen in diesem Beruf. Die Bezeichnung Advokat (lat. der Herbeigerufene) deutet auf die Säule der Interessenvertretung hin, die Bezeichnung Prokurator (lat. der Statthalter) auf das Einnehmen der Parteilichkeit. Der Rechtsanwalt im deutschen Recht ist meist beides, er vertritt gerichtlich und außergerichtlich.

Zweckmäßig erscheint es größeren Kanzleien trotzdem, vor allem im Wirtschaftsrecht, auf jeweils spezialisierte Litigatoren, also Prozessvertreter, und Arbitratoren, eine Art juristische Vermittler, zu setzen. Arbitration wird schlicht als außergerichtliche Interessenwahrnehmung einer Partei angesehen.

Was ist Mediation?

Was allerdings ist im Unterschied dazu dann Mediation? Schließlich wird der Mediator außergerichtlich tätig und vermittelt zwischen den Parteien. Er nimmt die aufgetragenen Interessen wahr.

Bei der außergerichtlichen Arbitration ist das Ziel, einen Vergleich in einem streitigen Verfahren zwischen zwei opponierenden (!) Parteien zu schließen. Der Mediator hingegen „vertritt“ beide Parteien. Dieser Allparteilichkeitsgrundsatz verpflichtet ihn, sich in beide Parteien hineinzuversetzen. So ist er in seinen Aufgaben vergleichbar mit dem Schlichter.

Dieser hingegen schlägt den Beteiligten einen Kompromiss vor, nachdem er sich beide Seiten angehört hat. Natürlich müssen die Konfliktparteien den Kompromiss nicht annehmen und können einen Prozess führen, wenn die Schlichtung ohne Ergebnis bleibt.

Die Mediation hat im Unterschied dazu den Zweck, die Beteiligten „unter Aufsicht“ selbst eine Lösung erarbeiten zu lassen. Der Mediator ist unabhängig, neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf den Streitgegenstand. Diese Form der Streitbeilegung hat ihre Fans, erhöht sie doch die gegenseitige Akzeptanz der Streitparteien und führt zu „gefühlt“ guten Ergebnissen. Darauf kommt es bei einem Streit an. Die Idee hinter Mediation ist Gewaltfreiheit. Man soll dem Konflikt gleichwohl nicht entfliehen, sondern ihn selbst lösen.

Was braucht ein Mediator?

Ein zertifizierter Mediator (§ 5 Abs. 2 Mediationsgesetz) braucht eine Ausbildung mit festgelegtem Ausbildungsumfang und -inhalt. Diese erfolgt in eigener Verantwortung und ist im Aufwand nicht mit einem Fachanwaltslehrgang zu vergleichen. Der zertifizierte Mediator ist eher eine Art Schlüsselqualifikation.

Erforderlich sind Kenntnisse über die Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz, Kenntnisse über das Recht der Mediation, über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision. Im Wesentlichen sind 120 Präsenzstunden und alle vier Jahre 40 Fortbildungsstunden aufzuwenden.

Ein einfacher Mediator ohne Zertifikat hat mangels einer geschützten Berufsbezeichnung ein ungleich schlechteres Standing auf dem Markt.

Wie kann Mediation für Rechtsanwälte nützlich sein?

Ob bei Familienstreitigkeiten oder ganz allgemein im Wirtschafts- oder Arbeitsrecht: Rechtsanwälte, die sich für die Philosophie der Mediation interessieren, können von einer Ausbildung durchaus profitieren.

So sind gewaltfreie Kommunikation und weitere Techniken hilfreiche Soft Skills, die einem Rechtsanwalt im Zweifel ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal einbringen und die Arbeit mit dem Mandanten fruchtbarer machen können.

Selten interessieren sich Mandanten für trockene Rechtsgutachten oder langwierige Gerichtsverfahren. Es sei denn, die Streckung des Verfahrens ist Teil einer Prozessstrategie. In den meisten Fällen ist sie es nicht. So kann Mediation zumindest punktuell als sinnvolle und kostensparende Alternative zu konventionellen Verfahren genutzt werden.

Zur Wahrheit gehört dennoch dazu, dass die Mediationstätigkeit geringe Verdienstmöglichkeiten bietet und viele Mediatoren in der Ausbildung tätig sind. Laut einer ersten flächendeckenden, empirischen Untersuchung über die Inanspruchnahme von Mediation in Deutschland nimmt diese zwar als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland einen festen Platz in der „Streitbeilegungslandschaft“ ein. Die bisher erfolgten Mediationen wurden allerdings hauptsächlich durch einige wenige Mediatoren erreicht.

Jedoch sei das Potenzial der Mediation noch nicht voll entfaltet. Es ist folglich ratsam, zu prüfen, ob im eigenen Tätigkeitsbereich die Mediation eine sinnvolle Funktion einnehmen kann. Allemal sollten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in dieser Hinsicht tendenziell mutig sein und sich neuen Streitbeilegungsmethoden öffnen. Sie müssen keine Angst haben, sich selbst abzuschaffen. Denn nach mindestens zwei Examina wissen die meisten, was sie leisten können – und andere eben nicht.

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Quelle BECK Stellenmarkt 13/2018