Nur wenige Rechtsgebiete beeinflussen den Alltag und die Lebenswirklichkeit der Menschen in diesem Land so sehr wie das Arbeitsrecht.
Bei etwa 44 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland kommt ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung tagtäglich – bewusst oder unbewusst – mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Berührung. Dabei geht es nicht nur um Vergütungsfragen, Überstunden, Abmahnungen, Urlaubsgewährung oder Kündigungen – auch der wegen eines Pilotenstreiks ausgefallene Ferienflieger ist letztlich auf einen arbeitsrechtlichen Konflikt zurückzuführen.
Nicht minder bedeutsam ist das Arbeitsrecht aus unternehmerischer Sicht: Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist es essentiell, das ökonomische Bedürfnis nach Produktivität, Flexibilität und Kosteneffizienz mit den rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen und den vielgestaltigen Interessen der Beteiligen gerecht zu werden.
Rechtsanwälte, Richter, Unternehmens- und Verbandsjuristen stellt diese Gemengelage vor besondere Herausforderungen: Wohl in keinem anderen Rechtsgebiet wird so leidenschaftlich gestritten und um Kompromisse gerungen wie im Arbeitsrecht. Gleichzeitig sind wenige Rechtsgebiete so „handfest“: Sei es nun das hitzige Wortgefecht vor dem Arbeitsgericht, eine schwierige Tarifverhandlung oder das heikle Konfliktgespräch mit einem Arbeitnehmer – dahinter stehen meist ganz konkrete Individual- oder Kollektivinteressen, unternehmerische Herausforderungen oder persönliche Schicksale und fast immer geht es letztlich um das Problem „hinter den Paragraphen“.
Der gesamte Rechtskosmos im Kleinen
Die Attraktivität des Arbeitsrechts zeigt sich besonders an seiner Vielschichtigkeit. Neben dem Individualarbeitsrecht, das sich mit dem Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber befasst, spielt in der Praxis auch das kollektive Arbeitsrecht eine wesentliche Rolle. Hier kommen Betriebsräte und Gewerkschaften ins Spiel, die die Arbeitnehmerinteressen gegenüber den Arbeitgebern vertreten und durch die Verhandlung und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen regelnd auf die Arbeitsverhältnisse einwirken.
Neben dem klassischen zivilrechtlichen Einschlag bietet das Arbeitsrecht viele weitere Facetten. Es gibt mannigfaltige Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten wie z. B. dem Sozial-, Gesellschafts-, Steuer-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht. Das macht die Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht einerseits besonders abwechslungsreich und erfordert andererseits ein breites juristisches Grundwissen.
Ein dynamisches Rechtsgebiet verlangt kreative Lösungen
Auch bedingt durch vielfältige europarechtliche Einflüsse hat die Bedeutung des Arbeitsrechts in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich zugenommen. Neue Gesetzesvorhaben auf deutscher und vermehrt europäischer Ebene sowie eine sich rasant fortentwickelnde Rechtsprechung – das Arbeitsrecht ist ständig im Fluss.
Diese Dynamik ist sicher einer der spannendsten Aspekte bei der Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht. Sie erfordert nicht nur eine stetige Wachsamkeit, um keine neue Entwicklung zu verpassen, sondern bedingt auch ein hohes Maß an Kreativität und Einfallsreichtum, um in einem sich ständig wandelnden Umfeld praktikable Lösungen zu finden.
Diese besondere Dynamik beeinflusst den Arbeitsalltag der Nachwuchsjuristen in Kanzleien, Unternehmen, Verbänden und Justiz. Zwar wird auch der Berufseinsteiger im Arbeitsrecht nicht darum herum kommen, sich mit abstrakten Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Dabei müssen – gerade im Bereich komplexer Restrukturierungsprojekte oder in Spezialgebieten wie der betrieblichen Altersversorgung oder dem Arbeitnehmerdatenschutz – auch mal „dickere Bretter gebohrt“ werden.
Letztlich geht es aber fast immer um die Lösung konkreter Konflikte und aktueller Probleme. Ziel ist daher nicht das „Produzieren von Papier“ im Back-Office, sondern von Anfang an das Entwickeln von Lösungen und die Präsentation von Ergebnissen. Hier sind keine „Subsumtionsautomaten“, sondern kreative Köpfe und Querdenker gefragt.
Karriereperspektiven junger Arbeitsrechtler
Vor diesem Hintergrund bieten sich Berufseinsteigern im Arbeitsrecht spannende Perspektiven und ein (auch in finanzieller Hinsicht) attraktives Arbeitsumfeld. Dabei ist die Auswahl an potentiellen Arbeitgebern erfreulich groß: Als Rechtsanwalt ist eine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht in den Arbeitsrechtsteams von Großkanzleien oder in sogenannten Arbeitsrechtsboutiquen (d. h. ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzleien) ebenso möglich wie in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten kleineren Einheiten.
Es muss jedoch nicht zwingend der Rechtsanwaltsberuf sein: Auch als Unternehmensjuristen in Personal- oder Rechtsabteilungen oder als Verbandsjuristen bei Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden sind Arbeitsrechtler sehr gefragt. Schließlich ist auch die Justiz ein beliebter Arbeitgeber für Arbeitsrechtler, die hier beispielsweise als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit Karriere machen können.
Junge Juristen, die – neben fundierten Rechtskenntnissen – Kreativität, Durchsetzungsvermögen und ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringen, haben im Arbeitsrecht daher auch in den kommenden Jahren ausgezeichnete Berufsaussichten und können sich vor allem auf einen spannenden und dynamischen Arbeitsalltag freuen.
Foto oben: Sikov/stock.adobe.com
Über den Autor:
Jochen Saal
Partner bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Düsseldorf und dortiger
zentraler Ansprechpartner in allen Recruitingfragen
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