Der digitale Finanzbericht (DiFin) - Aufwandreduktion in den Kanzleiprozessen und Steigerung der Qualität in der betriebswirtschaftlichen Beratung

von Andreas Hermanutz

Vor rund einem Jahr haben zahlreiche Banken und Sparkassen offiziell die Umstellung auf das bundesweit einheitliche Standardverfahren zur Finanzdatenübermittlung, den „digitalen Finanzbericht“, gestartet. Damit wird es möglich, Finanzdaten und -berichte ohne Medienbruch zwischen Steuerberatern, Unternehmen und Banken auszutauschen.

Zahlreiche Steuerkanzleien nutzen inzwischen die neue Funktionalität und sparen dadurch Zeit und Kosten bei der Abschlussübermittlung an Banken, erweitern ihr Beratungsangebot und positionieren sich als fortschrittlich digitale Kanzleien.

Bisher wird der Jahresabschluss zumeist noch auf Papier ausgedruckt, beim Kreditinstitut eingereicht und dann in der Regel im Analysesystem der Bank erneut erfasst. Dieses umständliche Verfahren wird via DiFin durch einen zeitgemäßen, durchgängig digitalen Prozess ersetzt, bei dem die Berichte direkt in die ITLösung der Bank übernommen werden (siehe Abb.).

Abb. oben: Der DiFin bietet vielfältigen Nutzen für Steuerkanzleien

 

Konzipiert wurde der DiFin-Standard als Initiative der Finanzwirtschaft, in der neben Banken und Sparkassen auch verschiedene Softwareexperten für Steuerberatung tätig sind.

Mit dem international etablierten Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language), das bereits bei der E-Bilanz verwendet wird, konnte die von den Banken gewünschte Bereitstellung der relevanten Bilanzdaten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) optimal umgesetzt werden.

Zielsetzung aus Sicht von Wolters Kluwer als Softwareanbieter war es, mit dem DiFin den Steuerberatern durch eine zeitgemäße Form der Bereitstellung der Bilanzdaten für die Banken unnötigen Aufwand zu ersparen und darüber hinaus zusätzlichen Nutzen beim Import von Finanzdaten zu erschließen.

Die Liste der Nutzenaspekte, die sich durch den DiFin für Kanzleien, Mandanten und Banken ergeben, ist lang. Vor allem Steuerkanzleien profitieren – kurzfristig durch geringeren Administrationsaufwand sowie die Einsparung von Zeit und Kosten, aber vor allem auf lange Sicht, indem sie sich im Bereich der Finanzierungsberatung breiter aufstellen.

Zusätzlicher Nutzen für Steuerberater durch den „Rückkanal“

Die erweiterte Beratungskompetenz wird vor allem durch den geplanten „Rückkanal“ des DiFin-Verfahrens ermöglicht, mit dem die Zins- und Tilgungspläne der Banken künftig in die Softwarelösung der Kanzlei übermittelt werden können.

Durch die automatische Verbuchung der Darlehensraten spart sich die Kanzlei die teilweise aufwendige Beschaffung der Kreditunterlagen, die monatliche Aufteilung der Raten und die Ermittlung der Restlaufzeitvermerke für den Jahresabschluss.

Allein im Bereich der Finanzbuchhaltung lassen sich durch die Übernahme der Daten aus dem Zins- und Tilgungsplan zahlreiche Buchungen einsparen – pro Darlehen in der Regel 48 Buchungen im Jahr (für Zins, Tilgung, gezahlte oder verrechnete Nebenkosten, Umsatzsteuer etc.). Die Daten können weiterhin in die Erläuterungen zum Jahresabschluss einfließen (Restlaufzeitvermerke gem. § 268 Abs. 5 S. 1, § 285 S. 1 Nr. 1 Bst. a HGB, Sicherheitenspiegel gem. § 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB).

Darüber hinaus liegt es nahe – wenn Mandanten mehrere Darlehen in Anspruch nehmen – ein Nebenbuch für Darlehensverträge im Sinne einer Darlehensbuchhaltung einzuführen, aus der verschiedene Beratungsleistungen abgeleitet werden können, wie z. B. Darlehensvergleiche, Prolongation, Zinsanpassung, Stundung, Vorschläge für Neufinanzierungen oder „Umhängen von Sicherheiten“.

Der DiFin zeigt, wie durch Digitalisierung nicht nur Aufwand und Kosten reduziert werden, sondern eine höhere Qualität in der Beratung möglich wird.

Über den Autor:

Andreas Hermanutz
als Teil der Geschäftsführung der
Wolters Kluwer Software und Service GmbH

www.steuerberater.addison.de