
Die Digitalstrategie der EU und wir Steuerberatende
Mit ihrer Digitalstrategie will die EU einen Wandel für Menschen und Unternehmen und einen Beitrag zur Klimaneutralität Europas bis 2050 leisten. Die Kommission erklärt das kommende Jahrzehnt gar zur „Digitalen Dekade Europas“. Europa soll seine digitale Souveränität ausbauen und eigene Standards setzen, statt anderen zu folgen. Und wir sind mittendrin.
Steuerberatende haben den Vorteil, dass sie schon von Beginn an mit der EDV – sprich mit digitalen Tools – gearbeitet haben. Diese sind ganz selbstverständlich Teil der tagtäglichen Arbeit geworden. Know-how ist bei den Steuerberatenden also vorhanden. Wovon viele Berufsgruppen noch träumen, wird in der Steuerberatung längst gelebt.
1966 gingen die ersten Datenverarbeitungsprogramme für steuerberatende Berufe ans Werk, seit 1999 erfolgt die Datenübertragung mit den größeren Rechenzentren ausschließlich elektronisch. Es wundert also nicht, dass die Steuerberaterkammer München als ein Best Practice Beispiel der Registermodernisierung gilt und Behörden zeigt, wie digitale (Eigen-)Verwaltung aussehen kann.
Digitale Transformation in der EU
Die digitale Transformation ist eine der sechs Säulen der EU, neben dem grünen Wandel. Der Schwerpunkt der EU soll dabei auf Daten, Technologie und Infrastruktur liegen. Im Fokus steht die öffentliche Verwaltung, aber auch die Bürger selbst und natürlich die Unternehmen sollen von der digitalen Transformation profitieren: digitale Identitäten, ein Personal Digital Wallet, E-Rechnung, ersetzendes Scannen, einheitliches Unternehmenskonto, Single Digital Gateway/Online Zugang Gesetz (OZG), i-KfZ (digitale Zulassung) „Einer für Alle“ (EfA) und vieles mehr. Dies sind Schlagworte, die bereits auf den Weg gebracht oder schon umgesetzt sind und Erleichterungen mit sich bringen sollen. Nur den Überblick haben im Moment die wenigsten.
Steuerberatende als Schnittstelle zur digitalen Dekade
Steuerberatende treten hier als vertrauensvolle Schnittstelle in den Fokus zwischen den ambitionierten Zielen, großen Chancen, pragmatischer Durchführung und womöglich noch ganz praktischen Unwägbarkeiten. Sie sind eine Schnittstelle zur digitalen Dekade. Und doch: es gibt noch viel zu tun, um die ambitionierten Ziele der EU wirklich zu erreichen, bevor die EU zum Vorbild einer digitalen Gesellschaft werden kann.
Digitale Dekade als gigantisches Konjunkturpaket
Die digitale Dekade ist auch ein gigantisches Konjunkturpaket für die EU-Zone, das gigantische Synergieeffektive mit sich bringen wird. Allein die Mitgliedstaaten erhalten von der EU ein 650-Milliarden-Paket an Zuschüssen und Darlehen im Rahmen des Recovery and Resilience Facility (RRF), zu Deutsch: Aufbau- und Resilienz-Fazilität (ARF). Dies ist ein Herzstück der Next Generation EU.
Damit Unternehmen und Bürger digital mit der Verwaltung arbeiten können, wird auch auf sie eine digitale Transformation zukommen. Das bedeutet wiederherum, dass Unternehmen frühzeitig ihren Aufwand für die Digitalisierung in ihre Finanzplanung mit einfließen lassen sollten. Hier braucht es (Steuer-)Beratende, die selbst vorausschauend arbeiten und das grundlegende Know-how mitbringen. Hier folgt ein Beispiel.
KI-Verordnung verpflichtet Arbeitgeber
Die neue KI-Verordnung (EU-Verordnung 2024/1689), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, sieht in Artikel 4 eine (Schulungs-)Verpflichtung für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) vor. Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Arbeitgeber, die KI-Systeme einsetzen, verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal […] über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt (Art. 3 Nr. 56 KI-VO). Hierfür braucht es wiederum Planung und (Kosten-)Aufwand zur Umsetzung. Konkretes Beispiel aus der Steuerberatung: die Mitarbeitenden nutzen gelegentlich KI bei der Recherche (z. B. ChatGPT etc.). Die Steuerkanzlei hat nun die Pflicht sicherzustellen, dass ihr Personal […] über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Eine Legaldefinition über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz gibt es nicht. Der Arbeitgeber hat also selbst ein Konzept zu entwickeln, durch das seine Mitarbeitenden fundierte Entscheidungen im Umgang mit KI-Systemen treffen können, vielleicht durch KI-Schulungen oder Arbeitsanweisungen. Die digitale Dekade läuft also – und die Steuerberatung ist mittendrin.
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Über die Autorinnen und den Autor
Stephanie Dubrick - Steuerfachangestellte
Alexandra Lindner-Kreileder - Rechtsanwältin
Christian Glöckner - Steuerberater und Vorstand
WERTE+TEAM AG München
www.werteteam.com