Troubleshooter, Existenzenretter oder GmbH-Bestatter – die vielen Facetten der Tätigkeit im Insolvenzrecht

von Alice v. Bezold

In den letzten Jahren gab es einige spektakuläre Insolvenzen und durch die Pandemie steht uns voraussichtlich ab Herbst 2020 eine neue Insolvenzwelle bevor, sofern die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht verlängert wird. Eine gute Gelegenheit also, sich dem Thema einmal zu nähern.

Lassen Sie sich durch meinen ganz persönlichen Blick auf das Insolvenzrecht inspirieren, die eine oder andere Nachricht intensiver zu verfolgen, in den verschiedenen Rechtsgebieten Ihrer Ausbildung den Bezug zum Insolvenzrecht zu entdecken oder gar Vorlesungen im Insolvenzrecht zu hören. Sollten Sie Ihre Zukunft nicht im originär juristischen Sektor, sondern als Unternehmer, Geschäftsführer oder Firmengründer sehen, empfehle ich Ihnen besonders, auf die Haftungsrisiken zu achten, die mit Fehlern in der Gründungsphase oder mit einer zu späten Insolvenzanmeldung verbunden sind.

Das Insolvenzrecht hat viele Facetten, die es spannend machen, in diesem Bereich zu arbeiten, und ich freue mich, Ihnen meine kurze, nicht repräsentative persönliche Sicht auf dieses Fachgebiet geben zu dürfen. Sie ist alles andere als vollständig.

Mein Name ist Alice v. Bezold. Ich bin seit fast 30 Jahren in München als Anwältin tätig, seit vielen Jahren auch als Fachanwältin für Insolvenzrecht. Daneben habe ich einen Schwerpunkt (und eine Fachanwaltsausbildung) im Erbrecht, bin Mediatorin und coache Mandanten im juristischen Kontext. Im Insolvenzrecht vertrete ich Schuldner und Gläubiger, habe mich aber vor einiger Zeit entschieden, keine Insolvenzverwaltungen zu machen, als ich von Seiten des Gerichts darauf angesprochen wurde.

Konstruktive Konfliktlösung

Lassen Sie mich mit dieser vielleicht merkwürdig wirkenden Mischung verschiedener Rechtsgebiete anfangen. Sie haben eines gemein: Der Ansatz zur konstruktiven Konfliktlösung ist hier besonders gefragt. Als Insolvenzrechtlerin werde ich oft vor einer Insolvenz tätig. Ich habe große Freude daran, mir einen Überblick zu verschaffen und zu sehen, ob und was noch zu retten ist. Es gilt oft schnell zu sein: Kann eine Insolvenz vermieden werden, oder muss der Mandant so schnell wie möglich einen Insolvenzantrag stellen, um sich nicht (weiter) straf­- und haftbar zu machen?

Bei Privatpersonen, die eine Firma haben oder nach der Firmeninsolvenz als ehemalige Vorstände oder Geschäftsführer von Haftungsschulden erdrückt werden, gibt es oft genug Zeit, ein Konzept zu entwickeln und mit den Gläubigern Vergleiche zu verhandeln. Mit Kreativität, Verhandlungsgeschick und einer Portion Hartnäckigkeit gelingt einiges, wenn man die Machbarkeit für den Schuldner und die Interessen der Gläubiger bei den Sanierungsbemühungen im Blick behält und weiß, was alle im Insolvenzfall zu erwarten haben.

Diese Fälle haben auch eine menschliche Seite, mit der Sie umgehen müssen. Mehr als einmal drohte ein Mandant vor Verzweiflung mit Selbstmord, schöpfte dann aber nach einer ausführlichen Beratung wieder Hoffnung. Bei Firmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (welche das sind, finden Sie in § 15a InsO), ist rasch zu klären, ob die Insolvenzreife eingetreten ist. Da gilt es die Zahlen anzusehen und ggf. auch Prognosen aufzustellen, oft in Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Und dann fällt die Entscheidung: Insolvenzantrag oder Sanierungsbemühungen – oder manchmal auch eine Kombination von beiden: ein Insolvenzplanverfahren.

Insolvenzverwalter = Manager

In der Fachanwaltsausbildung gibt es einen besonderen Block »Buchführung und Bilanzen». Das ist wichtig, denn Insolvenzverwalter haben die Aufgabe, dort wo es möglich ist, die insolventen Unternehmen fortzuführen. Insolvenzverwalter sind gewissermaßen Manager mit einem besonderen Auftrag: Sie müssen entweder die Firmen abwickeln und deren Vermögen so gut wie möglich verwerten und durch Anfechtungen wieder mehren, oder die Firmen zeitweise fortführen, bis sie abgewickelt oder verkauft oder saniert werden. Auch das eine sehr spannende und herausfordernde Aufgabe.

Arbeitsrecht spielt bei Insolvenzen immer wieder eine Rolle. Arbeitnehmer müssen gekündigt werden oder es gibt einen Firmenübergang nach § 613a BGB. Von einem Sonderkündigungsrecht abgesehen, gelten in der Insolvenz die üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Auch mit dem Strafrecht kommen Sie als InsolvenzrechtlerIn in Berührung. Verspätete Insolvenzantragsstellung ist ebenso strafbar wie betrügerischer Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Mit den Delikten der §§ 283 ff. StGB werden Sie auch als Student konfrontiert. Bei der Beratung im Vorfeld einer Insolvenz gilt es diese Bestimmungen im Blick zu behalten, ebenso das strafbewehrte Verbot der Gläubigerbenachteiligung.

Eine Gläubigerbenachteiligung führt neben anderen Tatbeständen (vgl. §§ 129 ff. InsO) zur Anfechtbarkeit des entsprechenden Rechtsgeschäfts. Erfolgreiche Anfechtungen sind das Hauptinstrument des Insolvenzverwalters, die Insolvenzmasse zu mehren. Durch sie sollen Vermögensverschiebungen kurz vor der Insolvenz, bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung aber auch bis zu 10 Jahre vor Insolvenzantragstellung, rückabgewickelt werden. Anfechtungsrecht bietet daher ein weites Betätigungsfeld für einen Insolvenzrechtler. Oft fallen meine Klienten aus allen Wolken, wenn sie Jahre später vom Insolvenzverwalter eines früheren Geschäftspartners angeschrieben und zur Rückzahlung von erhaltenen Beträgen aufgefordert werden.

Zunehmend vertrete ich auch frühere Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen, die vom Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch genommen werden, da sie – zumindest nach dessen Auffassung – zu spät Insolvenzantrag gestellt haben. Verletzt man die Insolvenzantragspflicht, hat das nicht nur (unangenehme) strafrechtliche Folgen. Vielmehr haftet der Geschäftsführer im Grundsatz auch für alle Zahlungen, die nach Insolvenzreife getätigt wurden, persönlich nach § 64 GmbHG. Das Vorliegen der von Gesetz und Rechtsprechung eng gezogenen Ausnahmen muss der Geschäftsführer beweisen. Wenn das nicht gelingt, gilt es wieder auf Basis der Machbarkeit zu versuchen, einen Vergleich zu schließen.

So schließt sich der Kreis meiner kurzen, selektiven Ausführungen zur Vertretung von Schuldnern. Ich vertrete aber auch Gläubiger in einem Insolvenzverfahren und begleite ab und zu den Kauf von Assets oder gar einer kleinen Firma aus der Insolvenzmasse und begleite sie dann manchmal ein Stück auf ihrem Weg.

Insolvenzrecht bietet noch viele andere Facetten. Vielleicht haben Sie Lust bekommen, die eine oder andere selbst zu entdecken. Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen in Ihrer Ausbildung! 

 

Über die Autorin: 

Alice v. Bezold
Rechtsanwältin, Mediatorin,
Fachanwältin für Insolvenzrecht

 

Quelle Beck´scher Studienführer 2020/2021