Für die meisten Juristen und Wirtschaftswissenschaftler (mit Bachelor oder Master) sowie für einen Teil der Steuerfachangestellten und Steuerfachwirte, die in einer Steuerberatungsgesellschaft/-kanzlei, in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beim Rechtsanwalt oder in der Steuerabteilung eines Unternehmens arbeiten, ist es nach einigen Jahren Berufserfahrung eine Selbstverständlichkeit, die Steuerberaterprüfung „in Angriff zu nehmen“ (wer die Steuerberaterprüfung kennt, weiß, dass man diesen Ausdruck wirklich wörtlich nehmen kann).
Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung, die Anstrengungen der Vorbereitung und die Durchfallquoten in der Steuerberaterprüfung sind gefürchtet und sogar schon außerhalb der Branche bekannt. Aber ohne diese Zusatzqualifikation ist eine Karriere in der Branche faktisch ausgeschlossen.
Wer aber ist berechtigt, die Steuerberaterprüfung abzulegen und welche Praxiszeiten werden im Einzelfall verlangt?
Steuerberaterin oder Steuerberater werden - Wie viele Jahre Berufserfahrung sind vorausgesetzt?
Zunächst benötigt man eine Ausbildung. Dies kann eine kaufmännische Ausbildung sein (Steuerfachangestellte/r, Bürokauffrau/-mann, welche, ist eigentlich egal) oder ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium (ein fakultätsübergreifendes Studium wie Wirtschaftsingenieur geht auch).
Nach der Ausbildung oder dem Studium muss man einige Zeit für mindestens 16 Wochenstunden steuerlich arbeiten. Steuerlich heißt entweder auf dem Gebiet der deutschen Steuern, wozu auch die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen (nach HGB oder Steuerrecht) und die Einrichtung und Kontrolle der Buchhaltung zählen. Wie lange man diese praktische Tätigkeit nun ausüben muss, um zugelassen zu werden, ist abhängig von der Ausbildung:
Berufserfahrung für die Steuerberaterprüfung nach einem Bachelor- oder Masterstudium
Drei Jahre Berufserfahrung benötigen alle mit einem Studium mit einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern (der übliche Bachelor).
Zwei Jahre Berufserfahrung benötigen alle mit einem Studium mit acht und mehr Semestern Regelstudienzeit. Sollte man einen Master haben, wird dieser mit dem vorher notwendigen Bachelor zusammengerechnet, d. h., man fällt unter die zwei Jahre notwendige Praxis. Und diese kann, Achtung, direkt nach Bachelorende erbracht werden.
Schließt man also einen Bachelor ab, arbeitet anschließend zwei Jahre und beendet einen Master, kann man direkt die Steuerberaterprüfung ablegen.
Kaufmännische Ausbildung: Vorausgesetze Berufserfahrung für die Steuerberaterprüfung
Zehn Jahre Berufserfahrung benötigen alle mit einer kaufmännischen Ausbildung.
Sieben Jahre Berufserfahrung benötigen alle mit einer kaufmännischen Ausbildung und mit einem zusätzlichen erfolgreichen Abschluss zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter. Hier gilt dasselbe wie beim Bachelor und Master oben, die sieben Jahre zählen ab dem Ende der Erstausbildung, d. h., der kaufmännischen Ausbildung.
Diese Zeiten müssen bis zum ersten Tag der angestrebten schriftlichen Prüfung erreicht sein (welche immer Anfang Oktober stattfindet) und müssen auch nicht am Stück erbracht werden. Man muss nur in der Summe auf diese zwei, drei, sieben oder zehn Jahre kommen.
So, sollten diese Kriterien auf Sie zutreffen, nichts wie ran, ein bis zwei Jahre lernen und man ist Steuerberater/in!
Weitere Informationen über den Beruf als Steuerberaterin bzw. Steuerberater können Sie in unserem Beitrag entdecken!
Lesen Sie auch unseren Beitrag zu den Erfolgskriterien der Steuerberaterprüfung und erfahren Sie, wie die Chancen auf das Bestehen je nach Vorbildung stehen.
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