
Der Berufseinstieg als junge Juristin bzw. junger Jurist in die juristische Arbeitswelt - meist in Form einer Nebentätigkeit im Referendariat - ist aufregend und voller neuer Begrifflichkeiten. So liest man in Stellenanzeigen oder Arbeitsverträgen z.B. oft: "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat".
Aber was bedeutet das eigentlich genau? In diesem Artikel werden wir diese Frage klären und euch helfen, die Gehaltsangabe besser zu verstehen.
Das Konzept "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat"
Auf der Suche nach einer Stelle für eine Nebentätigkeit im Jura-Referendariat oder aber auch vor dem ersten Staatsexamen für einen studentischen Job in einer Kanzlei, werden angehende Juristinnen und Juristen selten auf die Angabe von konkreten Gehälter oder Stundenlöhnen stoßen. Häufig wird der Verdienst für Referendarinnen und Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von einem "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat" in Stellenausschreibungen oder Arbeitsverträgen angegeben.
"Gehalt pro Wochenarbeitstag": Beispiel-Rechnung
Nehmen wir in einem Beispiel an, dass dieses Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat liegt bei 500 Euro liegt und die Referendarin bzw. der Referendar einen Tag pro Woche in einer Kanzlei arbeitet. Was verdient er/sie dann im Monat?
Im ersten Moment würde man vermutlich meinen, man könnte sich sein Gehalt ganz einfach berechnen: 4 Tage pro Monat, an denen gearbeitet wird, sind 4 * 500 Euro, was ein Gehalt von 2000 Euro ergäbe. Das wäre durchaus ein stattliches Gehalt und würde sicher für Euphorie sorgen.
Doch Vorsicht, dem ist nicht so, die korrekte Definition lautet wie folgt:
Ein Wochenarbeitstag meint nicht einen einzelnen Arbeitstag, sondern die Anzahl der Tage, die die Referendarin bzw. der Referendar pro Woche innerhalb eines Monats arbeitet.
Demnach ergibt sich aus obigem Beispiel folgende Berechnung:
Bei einem Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat von 500 Euro und 4 Arbeitstagen liegt die Vergütung pro Tag bei 125 Euro.
Tipp für den Gehaltsvergleich als Referendarin bzw. Referendar: Stundenlohn berechnen
Berechne am besten immer den Stundenlohn, der sich für dich schlussendlich ergibt, wenn du die Gehälter bei verschiedenen Kanzleien vergleichst. Es ist wichtig zu beachten, aus wie vielen Stunden ein Wochenarbeitstag bei einer Kanzlei besteht. So ergibt sich am Ende ein anderer Stundenlohn bei 8 Arbeitsstunden pro Tag als bei 10 Stunden.
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