Referendariat: Was bedeutet "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat"?

Der Berufseinstieg als junge Juristin bzw. junger Jurist in die juristische Arbeitswelt - meist in Form einer Nebentätigkeit im Referendariat - ist aufregend und voller neuer Begrifflichkeiten. So liest man in Stellenanzeigen oder Arbeitsverträgen z.B. oft: "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat".
Aber was bedeutet das eigentlich genau? In diesem Artikel werden wir diese Frage klären und euch helfen, die Gehaltsangabe besser zu verstehen.

Das Konzept "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat"

Auf der Suche nach einer Stelle für eine Nebentätigkeit im Jura-Referendariat oder aber auch vor dem ersten Staatsexamen für einen studentischen Job in einer Kanzlei, werden angehende Juristinnen und Juristen selten auf die Angabe von konkreten Gehältern oder Stundenlöhnen stoßen. Häufig wird der Verdienst für Referendarinnen und Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von einem "Gehalt pro Wochenarbeitstag im Monat" in Stellenausschreibungen oder Arbeitsverträgen angegeben.

Angenommen, eine Kanzlei zahlt 500 Euro pro Wochenarbeitstag im Monat. Das bedeutet jedoch nicht, dass für jeden einzelnen Arbeitstag 500 Euro gezahlt werden. Eine Referendarin oder ein Referendar arbeitet fortan an einem festen Tag pro Woche – zum Beispiel immer dienstags – in einer Kanzlei. Wie viel Geld landet am Monatsende tatsächlich auf dem Konto?

Im ersten Moment liegt ein typischer Denkfehler nahe: Man rechnet mit etwa vier Dienstagen im Monat. Die intuitive Formel lautet daher oft: 4 Arbeitstage × 500 Euro = 2.000 Euro Monatsgehalt. Das wäre ein stattlicher Verdienst, der bei vielen Betroffenen sicher für Euphorie sorgen würde.

Doch Vorsicht: Diese Rechnung ist falsch. Die korrekte Definition dieser Vergütungsform lautet wie folgt:

Das Gehalt pro Wochenarbeitstag ist kein Tagessatz, sondern bereits fixes Monatsgehalt pro wöchentlichem Einsatztag.

Aus unserem Beispiel ergibt sich daher folgende korrekte Berechnung:

1. Ein Wochenarbeitstag (z. B. nur dienstags):
Du erhältst am Monatsende pauschal 500 Euro brutto. Egal, ob ein Monat vier oder fünf Dienstage hat: Wer regelmäßig einen Tag pro Woche arbeitet, erhält jeden Monat dieselben 500 Euro brutto.

2. Zwei Wochenarbeitstage (z. B. dienstags und donnerstags):
Arbeitest du an zwei festen Tagen in der Woche, verdoppelt sich dein Anspruch. Dein Monatsgehalt steigt spiegelbildlich auf 1.000 Euro brutto.

Tipp für den Gehaltsvergleich als Referendarin bzw. Referendar: Stundenlohn berechnen

Berechne am besten immer den Stundenlohn, der sich für dich schlussendlich ergibt, wenn du die Gehälter bei verschiedenen Kanzleien vergleichst. Es ist wichtig zu beachten, aus wie vielen Stunden ein Wochenarbeitstag bei einer Kanzlei besteht. So ergibt sich am Ende ein anderer Stundenlohn bei 8 Arbeitsstunden pro Tag als bei 10 Stunden.


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