Spezialisierung im Internationalen Steuerrecht – Innovatives Kurskonzept

von Dr. Sigrid Mulas und Dr. Klaus Sieker

Die OECD-Staaten haben sich in diesem Sommer auf eine Neuordnung der internationalen Gewinnabgrenzung für internationale Großkonzerne sowie eine globale Mindeststeuer geeinigt; 131 Länder wollen die internationale Steuerreform nun auf den Weg bringen. Das zeigt: Dem internationalen Steuerrecht kommt im Zuge der Internationalisierung des Wirtschaftslebens und der intensiven grenzüberschreitenden Tätigkeit der Unternehmen eine besondere und weiterwachsende Bedeutung zu. Entscheidend für die Beratung von international tätigen Wirtschaftsunternehmen auf höchstem Niveau ist nicht nur das steuerliche Fach wissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Mandanten ökonomisch und zielgerichtet sowie unter Berücksichtigung sich schnell ändernder Rahmenbedingungen möglichst rechtssicher einsetzen kann.

Interdisziplinarität und Systematik bei der Wissensvermittlung

Ein Fachberaterlehrgang zum Internationalen Steuerrecht, der auf diese hochqualifizierte Tätigkeit vorbereitet, sollte sich daher durch interdisziplinäre und systematische Gesamtsicht auszeichnen und nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detail wissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet sein. Er vermittelt den Teilnehmern sowohl die steuerrechtlichen als auch die betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Grund lagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund deutscher und internationaler Rechtsquellen. Ein Fachberaterlehrgang muss von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifiziert wer den.

Dementsprechend wird das Curriculum der im Fachberaterlehrgang Internationales Steuerrecht zu vermittelnden Inhalte definiert durch die in § 4 (i.V.m. §§ 6, 7 und 10) der Fachberaterordnung (FBO) genannten Rechtsgebiete. Diese sind

A Internationales Steuerrecht
I Außensteuerrecht (Nationales)
I Recht der Doppelbesteuerung
III Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
IV Grundzüge der systematischen Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen
V Grundsätze internationaler Einkünftezuordnung, soweit nicht in einem anderen Punkt erfasst
VI Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
VII Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen
VIII Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
IX Steuerplanungstechniken
X Internationales Erbschaftsteuerrecht und ggf. Vermögensteuerrecht
XI Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
XII Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

B Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts
I Grundzüge des EGV, insbesondere die Grundfreiheiten, soweit sie für das Europäische und Internationale Steuerrecht relevant sind
II EU-Steuerrecht, insbesondere die EU-Richtlinien Gegenstand ist nicht die Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt sowie anderer ausländischer Staaten.

Leistungserbringung in Theorie und Praxis

Die Absolventen müssen den Erwerb der theoretischen Kenntnisse durch drei schriftliche Leistungskontrollen aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs von jeweils mindestens vier Zeitstunden Dauer erbringen. Weiter ist zum Erwerb des Fachberatertitels der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen erforderlich (§ 6 FBO). Hier postuliert § 5 S. 1 lit. b FBO, dass der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter tätig gewesen ist. Für das Internationale Steuerrecht muss er in dieser Zeit persönlich und eigenverantwortlich mindestens 30 Fälle bearbeitet haben.

Auch Fachberater unterliegen einer besonderen Fortbildungspflicht: ab dem Jahr nach Beendigung des Lehrgangs muss sich der Steuerberater jährlich in diesem Fachgebiet fortbilden, indem er mindestens 10 Seminarstunden hörend oder dozierend nach weist.

Die konkreten Vorteile

Auch für die ohnehin gut beschäftigten Steuerberater stellt die Spezialisierung einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil dar, mit dem sich der Fachberater vom übrigen Markt absetzen und seine besondere Expertise nach außen kenntlich machen kann: Spezialisierte Berater verdienen ca. 30 % mehr als ihre Kollegen! Mit dem Fachberatertitel, insbesondere für Internationales Steuerrecht, er öffnen sich damit nicht nur interessante Tätigkeitsfelder in der Beratung von Wirtschaftsunternehmen, sondern auch lukrative Verdienstmöglichkeiten.

Der Fachberater für Internationales Steuerrecht wurde (zusammen mit dem Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern) im Jahr 2007 von der Bundessteuerberaterkammer eingeführt. Diese Fachberatertitel sind nicht zu verwechseln mit den Fachberaterbezeichnungen, die in verschiedenen anderen Gebieten (z.B. Unternehmensnachfolge) von dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. nach einem ähnlichen Verfahren vergeben werden; diese werden jedoch mit dem Zusatz „(DStV e.V.)“ geführt.

Zum 1.Januar 2021 waren 1.450 Fachberater für Internationales Steuerrecht in Deutschland zugelassen.

Wann lohnt sich die Fortbildungsinvestition?

Überwiegend sind es in Beratungsgesellschaften tätige Steuerberater, welche die Zulassung zum Fachberater für Internationales Steuerrecht anstreben. In der steuerlichen Beratungspraxis arbeiten diese Fachberater oft mit Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht zusammen, unterscheiden sich von diesen aber aufgrund ihrer Ausbildung gerade bei den tiefgreifenden steuerlichen, und nicht so sehr steuerjuristischen Fragen (vgl. die dies bezügliche Gewichtung der praktischen Fälle). Seit einigen Jahren erfreut sich die Fachberaterausbildung darüber hinaus eines großen Interesses bei in Steuerabteilungen von Unternehmen tätigen Beratern und Anwälten.

Die Fachberaterausbildung im Internationalen Steuerrecht gilt gemeinhin als „schwierig“, weil im Lehrgang eine Vielzahl unterschiedlicher Themenkomplexe behandelt werden muss. Dies ist erforderlich, um für komplizierte und weit verzweigte Unternehmensgeflechte eine jeweils passende und rechtssichere Lösung erarbeiten zu können.

Das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge ist sicherlich von besonderer Bedeutung für all diejenigen, die sich für die Fachberaterausbildung im Internationalen Steuerrecht entscheiden. Mit dem richtigen didaktischen Konzept, erfahrenen Referenten und guter Klausurvorbereitung auf Anbieterseite so wie ausreichender Planung und der richtigen Lernstrategie seitens des Teilnehmers kann der Fachberaterkurs jedoch auch ohne einschlägige Vorkenntnisse von jedem steuerlichen Berater mit guten Ergebnissen absolviert werden.

Die Gewichtung der weiteren Themengebiete ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Im Fachberaterlehrgang Internationales Steuerrecht werden aktuelle Inhalte mit hohem Praxisbezug vermittelt, damit die Absolventen sich einer umfassenden Wissensvermittlung sicher sein können.

Mitunter gibt es steuerliche Berater, darunter z.B. auch Rechtsanwälte oder Unternehmensjuristen, welche die Fachberaterzulassung nicht anstreben (etwa, weil sie in ihrer Praxis nicht auf die ausreichende Zahl von Fällen kommen). Hier bietet ein Fachberaterlehrgang die Möglichkeit der systematischen Ausbildung im internationalen Steuerrecht; einzelne Ausbilder stellen sogar qualifizierte (Gesamt- oder Teil-)Zertifikate aus.

Alternativen und Fortbildungsformen

Das Angebot an Fachberaterlehrgängen ist vielfältig und erstreckt sich vom mehrmonatigen Kurs mit Präsenzpflicht in mehreren Modulen bis hin zum reinen Fernlehrgang. Aufgrund der komplexen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen ist aber für viele Teilnehmer der persönliche Kontakt zum Dozenten unabdingbar. In den letzten Jahren wurden in der Konzeption auch dieses Fachberaterlehrgangs zwei wesentliche Entwicklungen berücksichtigt: Zum einen erfordern hoher Leistungsdruck in den Steuerberatungsgesellschaften und -kanzleien einerseits und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf andererseits Flexibilität und freie Zeiteinteilung in den Lernphasen. Zum anderen ändern sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung die Lerngewohnheiten gerade der jüngeren Generation. Die Verknüpfung von Präsenzunterricht und digitalen Lösungen (Blended Learning) geht auf diese Bedürfnisse ein.

 

Hinweis zu den Autoren:

Dr. Sigrid Mulas
Geschäftsführerin der Fachseminare von
Fürstenberg GmbH & Co. KG

Dr. Klaus Sieker
Diplom-Kaufmann und Steuerberater
und als Assoziierter Partner von Flick
Gocke Schaumburg