Mit kallan nach Skandinavien

Im Interview mit Dr. Christina Griebeler, M.I.C.L., Partnerin bei kallan

Wir haben mit Dr. Christina Griebeler, Partnerin bei kallan, über das Stipendium gesprochen, das die Anwaltskanzlei jährlich an Studierende der Rechtswissenschaften vergibt, und erfahren, was ein Kandidat bzw. eine Kandidatin mitbringen sollte, um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.

An wen richtet sich Ihr Stipendium?

Dr. Christina Griebeler: Mit unserem kallan-Stipendium fördern wir Studierende der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität, die für ein Semester oder ein Studienjahr an einer Universität in Schweden, Dänemark, Finnland oder Norwegen studieren.

Warum bieten Sie eine solche Förderung an?

Dr. Christina Griebeler: Nachwuchsförderung ist uns wichtig, denn Jurastudierende sind zukünftige Kolleginnen und Kollegen. Aufgrund unseres Kanzleiprofils – unser Team bildete bis zum Herbst 2016 die deutsche Niederlassung einer der führenden skandinavischen Wirtschaftskanzleien, was auch unsere Tätigkeit heute als eigenständige Kanzlei prägt – möchten wir insbesondere den Austausch im Bereich der deutsch-nordischen Rechtswissenschaften fördern und junge Juristinnen und Juristen ermutigen, sich mit der Rechtsordnung und Kultur eines Landes im Norden näher zu beschäftigen.

Wenn wir dazu mit unserem Stipendium einen Beitrag leisten können und die eine oder den anderen Studierenden für eine künftige Anwaltstätigkeit im deutsch-nordischen Rechtsverkehr begeistern können, erfüllt unser Stipendium seinen Zweck.

Wie viele Bewerbungen erhalten Sie im Schnitt?

Dr. Christina Griebeler: Etwa fünf – wobei es Jahre mit deutlich zweistelliger Bewerberzahl gab, wir im Corona-Jahr 2020 hingegen keine einzige Bewerbung erhalten haben.

Wie viele Personen nehmen Sie in Ihr Programm auf?

Dr. Christina Griebeler: Wir sind eine familiäre Kanzlei und bemühen uns, trotz der räumlichen Distanz zwischen Deutschland und dem dann aktuellen Studienort im Norden auch zu unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Beziehung aufzubauen. Dazu sind nach unserer Erfahrung persönliche Kontakte mit persönlichem Austausch hilfreich.

Damit wir das notwendige Engagement und die notwendige Zeit für diese persönlichen Kontakte haben, vergeben wir für jedes akademische Jahr ein Ganzjahres- oder auch zwei Halbjahres-Stipendien. Während der letzten fünf Jahre haben wir uns allerdings in zwei Fällen dazu entscheiden, neben unserem regulären Ganzjahres-Stipendium jeweils noch eine weitere, außerordentliche Förderung an einen weiteren Studierenden zu vergeben.

Was sind die Bewerbungsvoraussetzungen?

Dr. Christina Griebeler: Unser Stipendium steht Studierenden der Rechtswissenschaften offen, die wenigstens vier Fachsemester in Deutschland absolviert oder ihr Studium kürzlich abgeschlossen, aber das Referendariat noch vor sich haben und ihre deutsche Ausbildung mit rechtswissenschaftlichen Studien in Schweden, Dänemark, Finnland oder Norwegen abrunden möchten – sei es im Rahmen eines Erasmus-Austauschs, eines LL.M.-Programms oder eines Promotionsvorhabens. Qualifizierte Englischkenntnisse sowie eine Neigung zum Anwaltsberuf setzen wir dabei voraus.

Sind ehemalige Stipendiaten inzwischen Mitarbeiter Ihrer Kanzlei?

Dr. Christina Griebeler: Tatsächlich, ja! Ein Beispiel bin ich selbst. Noch zu der Zeit, als unser Team Teil der schwedischen Kanzlei Mannheimer Swartling war, wurde ich gefördert. Im vergangenen Jahr war eine ehemalige Stipendiatin als Praktikantin in unserem Berliner Büro tätig. Ansonsten sind unsere kallan-Stipendiaten noch in der Ausbildung – es gibt uns als kallan erst seit Herbst 2016, in diesem Jahr feiern wir unseren 5. Geburtstag.

Inwieweit halten Sie mit Ihren ehemaligen Stipendiaten über eine Art ALUMNI-Netzwerk Kontakt?

Dr. Christina Griebeler: Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten sind herzlich eingeladen, an unseren jährlichen Alumni-Treffen teilzunehmen. Außerdem verknüpfen wir mit der Vergabe des Stipendiums die ausdrückliche Erwartung, dass unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten im Referendariat im Rahmen ihrer Anwaltsstation und/oder ihrer Wahlstation in unserem Berliner oder Frankfurter Büro mitarbeiten.

In geeigneten Fällen, insbesondere bei Vorliegen entsprechender Sprachkenntnisse, vermitteln wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten auch gern zur Wahlstation an eine Kanzlei in Skandinavien.

Was sollte eine Kandidatin bzw. ein Kandidat konkret mitbringen, um Sie von sich überzeugen zu können?

Dr. Christina Griebeler: Überdurchschnittliche Erfolge im bisherigen Studium, einen eher breiten Studienansatz statt frühe Spezialisierung (wir glauben an juristischen Weit- und Überblick), ein Leben mit interessanten Aktivitäten auch jenseits des Studiums sowie gesellschaftliches und/oder familiäres Engagement finden wir prima. Wer außerdem eine skandinavische Sprache spricht, steht bei uns noch höher im Kurs.

 Braucht man schon eine Zusage von einer Universität, um sich bei Ihnen bewerben zu können?

Dr. Christina Griebeler: Die Zusage muss noch nicht zwingend mit Einreichen der Bewerbung vorgelegt werden. Da wir aber nur Studierende fördern, die auch tatsächlich an einer Universität in Skandinavien studieren, fragen wir im Laufe des Auswahlverfahrens ggf. nach, ob zwischenzeitlich eine Zusage erteilt worden ist.

Vielen Dank für das Gespräch.

Über die Interviewpartnerin:

Dr. Christina Griebeler,  M.I.C.L.
Rechtsanwältin, Advokat (Sverige)
und Partnerin bei kallan 

 

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