Umwelt- und Klimaschutz mit den Mitteln des Rechts

Dr. Roda Verheyen im BECK Stellenmarkt Interview

Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen berät Organisationen, Gemeinden und Einzelpersonen in umweltrelevanten Fragstellungen sowie vermehrt auch im Bereich erneuerbare Energien. In der Verfassungsbeschwerde Neubauer et. al. gegen das deutsche Klimaschutzgesetz übernahm sie die Mitvertretung der Beschwerdeführenden.

Seit 2015 vertritt sie die weltweit erste Klage einer Einzelperson gegen ein großes Energieunternehmen mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu erreichen.

Frau Dr. Verheyen, was hat Sie dazu bewogen, Anwältin zu werden?

Ich wollte von Anfang an mehr für den Umweltschutz tun und habe auch nur dafür Jura studiert. Diese Überzeugung ist ein großer Vorteil in meiner täglichen Arbeit, weil die Anwaltstätigkeit sehr stressig ist und es gut ist, wenn man an das glaubt, was man tut. Es hilft, wenn man mit Herzblut bei der Sache ist. Das ist auch ein Ratschlag, den ich meinen Referendarinnen und Referendaren immer gebe.

Da Sie sich schon früh für Klima- und Umweltschutz interessiert haben: Was hat sich in diesem Bereich mit den Jahren verändert?

Ich beschäftige mich mit dem Klimawandel schon sehr lange und habe mich auch in meiner Doktorarbeit, die im Jahr 2005 erschienen ist, bereits mit Klimaschäden befasst. Dieses Thema war damals noch ziemlich unbekannt – außer in absoluten »Nerd-Zirkeln«. Im Bereich Klimadiplomatie gab es damals schon einiges, aber im Mainstream sind diese Themen erst seit Kurzem angekommen.

Mit dem Pariser Abkommen und den ersten Urteilen aus den Niederlanden hat sich langsam etwas verändert. Große – überraschend große – mediale Aufmerksamkeit gab es dann für die ersten Klimaklagen in Deutschland vor dem LG Essen, dem OLG Hamm und dem VG Berlin. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 war natürlich ein weiterer Höhepunkt. Hier zeigt sich ein stetig größer werdendes mediales Interesse.

Was hat Sie darin bestärkt, sich weiter mit Klima- und Umweltschutz zu beschäftigen, als diese Themen noch nicht so populär waren wie heute?

Ich habe schlicht immer daran geglaubt und glaube auch weiterhin daran, dass es falsch wäre, Verantwortung für den Klimawandel nicht zu judizieren, nur weil es global viele Verantwortliche gibt. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Gerichte hier eine wichtige Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, dass Verantwortung wahrgenommen wird.

Abgesehen davon existiert auch kein rechtliches »Vakuum«, wie manchmal behauptet wird. Denn es gibt nun mal Menschenrechte, Umwelt- und Völkerrecht. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gemacht.

Wenn Sie an die verschiedenen Verfahren denken, die Sie als Anwältin betreuen: Wer sind Ihre Mandanten?

Die meisten meiner Mandanten sind zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art, z.B. Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen, auch Tierschutzorganisationen und inzwischen natürlich vermehrt Organisationen mit Schwerpunkt Klimaschutz. Auch Gemeinden oder Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien gehören zu meinen Mandanten. Gerade jetzt im Kontext der Anpassungsnotwendigkeiten in deutschen Städten fragen aber auch immer mehr Individuen bei mir an.

Kurzum: Zu mir kommen Menschen, die meinen, dass man nicht mehr so weitermachen kann wie bisher. Gehäuft haben sich in letzter Zeit auch die Beratungsaufträge aus dem Mittelstand und größeren Unternehmen – einfach, weil man die Dinge, die ich sage, jetzt ernster nimmt. Es ist natürlich schön, wenn ein Bundesverfassungsgericht meine Auffassung teilt.

Ich selbst habe meine Rechtsauffassung aber schon immer ernst genommen. Es gab jedoch auch Menschen, die gesagt haben: »Ach, die ist ja verrückt.« Ich selbst habe das nie so wahrgenommen – im Gegenteil. Das Problem ist so ernst und groß – da sind große Forderungen und Anträge nicht verrückt, sondern folgerichtig.

Wie darf man sich die Zusammenarbeit mit einer NGO als Mandantin ungefähr vorstellen?

Ich werde zum Beispiel gefragt: »Kann man in dem und dem Verfahren einen Vollzug gerichtlich einklagen? Kann man in dem und dem Bereich eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich führen?« Das kann ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Gerade der Bereich Tierschutz ist im Moment sehr aktuell. Es geht neuerdings auch verstärkt um Ökosysteme, eigene Rechte der Natur, die Frage von Biodiversität und Artenschutz. Hier berate ich verschiedene Kampagnen einzelner Organisationen.

Wie gelingt es Ihnen, angesichts der zahlreichen (auch weltweiten) Entwicklungen im Bereich Klima- und Umweltschutz den Überblick zu behalten?

Den Anspruch, alles im Blick haben zu können, sollte man am besten gar nicht erst haben. Ich arbeite nicht in einer Wirtschaftskanzlei, habe nicht 20 Angestellte. Zum Glück bin ich mittlerweile nicht mehr die Einzige, die die rechtlichen Implikationen des Klimawandels thematisiert. Inzwischen gibt es einen breiten wissenschaftlichen Diskurs – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa.

Zudem sind auf Bundesebene mehrere Anwältinnen und Anwälte in diesem Bereich tätig, d.h. ich muss das nicht alles allein bewerkstelligen. Ich bin ohnehin eine große Verfechterin des Teamworks und halte es eher für ausgeschlossen, dass man im Alleingang irgendwelche Großtaten vollbringen kann. Dieser Hype um Einzelpersonen ist meiner Meinung nach völlig verfehlt.

Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben wir nur im Zusammenspiel mit ganz vielen Akteuren, nicht zuletzt Klimawissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, erreicht. Auch das Pariser Abkommen gibt es nur dank einer Vielzahl von Menschen, die z.B. im Bundesumweltministerium und Außenministerium unermüdlich diplomatisch tätig sind.

Was würden Sie Referendarinnen und Referendaren mit auf den Weg geben, die später im Bereich Umwelt- und Klimaschutzrecht arbeiten möchten?

Wenn ich in diesem Bereich tätig werden möchte, muss ich mich zunächst ehrenamtlich engagieren. Darauf achte ich auch bei den Bewerbungen, die mir geschickt werden. Ich schaue bei Weitem nicht nur auf die Note. Wichtig ist, dass man sich glaubwürdig in diesen Bereichen einsetzt, dass man sich frühzeitig mit Menschen verbindet, die ähnliche Dinge wollen oder tun. Das kann zum Beispiel über bestimmte Projekte oder Moot Courts der Fall sein – es muss ja nicht zwangsläufig die örtliche Umweltschutzgruppe sein.

Hilfreich sind sicherlich auch wissenschaftliche Publikationen, indem man an Lehrstühlen »andockt«. Es gibt ganz unterschiedliche Wege und Modelle. Wichtig ist mir aber auch: In meiner Arbeit als Anwältin bin ich angewiesen auf entschlossene Richterinnen und Richter, was ja auch ein Berufsziel für Referendarinnen und Referendare sein kann. Außerdem braucht dieses Land engagierte Menschen in den Behörden. Es ist nicht unbedingt erforderlich, Anwalt oder Anwältin zu werden, um etwas Sinnvolles zu tun.

Gerade jetzt brauchen wir zum Beispiel dringend gute Juristinnen und Juristen in den Genehmigungsbehörden für Wind und Solar. In diesem Bereich werden Einstellungen notwendig und je mehr man sich schon mit den Dingen, um die es eigentlich geht, auskennt, desto besser. Deshalb rate ich jungen Menschen immer: Kümmert euch um den Sachverhalt. Das Recht ist nur das Mittel – dieser Punkt ist im Studium leider völlig unterbelichtet. Wer von uns hat denn schon mal einen Be­bauungsplan im Studium gesehen? Wer hat eine Planfest ­ stellungsunterlage für den Bau einer Straße je gesehen? Wer von uns weiß, wie eine Artenschutzstudie aussieht? Was ist das Problem in unseren Seen und Flüssen?

All das sind Dinge, mit denen man sich beschäftigen muss. Fragen zum Sachverhalt machen mindestens 60% meiner täglichen Arbeit aus.

Das heißt, Sie ermitteln selbst? Oder wie gehen Sie dabei vor?

Nein, wir ermitteln nicht selbst. Wir lesen die Unterlagen, wir sprechen mit Gutachtern. Es gibt inzwischen auch viel Sachliteratur zu diesen Themen. Wichtig ist, interessiert zu sein und sich die Dinge durchzulesen. Man muss in der Lage und willens sein, sich mit fachlichen Fragen außer ­ halb des Rechts auseinanderzusetzen. Und vor allem muss man versuchen, die Dinge zu verstehen. Sonst bekommt man auch hinterher bei der Rechtsanwendung ein Problem.

Ich selbst hatte zum Glück einen sehr guten Lehrer an der Uni, Herrn Professor Koch, der uns das schon sehr früh klar gemacht hat. Er hat immer gefragt: »Worum geht es denn eigentlich? Habt ihr euch die Sachen durchgelesen?« Das hatten natürlich ganz viele im Unterricht oder im Seminar nicht getan – dann hat er uns weggeschickt und wir haben erst mal angefangen zu lesen, Sachverständigenberichte oder Berichte vom Umweltbundesamt zum Beispiel. Am Anfang ist das natürlich eine Herausforderung – aber genauso muss es auch sein.

 

Über die Interviewpartnerin:

Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London)
studierte in Hamburg, Oslo und London. Vor ihrer Anwaltstätigkeit war sie u.a. für die internationale Klimakampagne von Friends of the Earth International sowie als selbständige Beraterin tätig, etwa für das Bundesumweltministerium und die Foundation for International Environmental Law and Development (FIELD, London). Sie publiziert regelmäßig zum Themenfeld Völkerrecht, Klima und Umweltschutzrecht. Seit 2021 ist Dr. Roda Verheyen zudem ehrenamtliche Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht.