Umweltrechtliche Fragestellungen spielen bei nahezu jedem größeren Bauvorhaben und jedem Bebauungsplan eine Rolle. Schon darin zeigt sich der gesellschaftliche Stellenwert des Umweltrechts. Es regelt unseren Umgang mit der Umwelt und berührt viele aktuelle gesellschaftliche Themen: Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise durch veränderte Hochwasserschutzkonzepte, und Maßnahmen zum Klimaschutz, etwa die Energiewende, wozu der Ausbau erneuerbarer Energien und die Elektromobilität gehören.
Diese Gesichtspunkte, die Gegenstand zum Teil hitzig geführter Diskussionen in Politik und Gesellschaft sind und auch künftig bleiben werden, finden Eingang in die tägliche Arbeit des Umweltrechts.
Abwechslungsreiche Fallgestaltungen und Spezialisierungen im Umweltrecht
Das Umweltrecht erfasst viele Bereiche: Vom Abfallrecht über das Immissionsschutz- und Naturschutzrecht bis hin zum Wasserrecht – in jeweils eigenen Gesetzen, nachdem die Bemühungen um ein Umweltgesetzbuch mehrfach scheiterten. Dementsprechend abwechslungsreich sind die Fallgestaltungen. In der Regel handelt es sich bei den durch uns bearbeiteten Mandaten um größere Bauvorhaben für Produktionsstätten, Logistikzentren, große Sportanlagen, Windparks und Solaranlagen etc.
Aufgrund der Spannbreite der Fragestellungen ist eine weitere Spezialisierung auf bestimmte Bereiche des Umweltrechts der Regelfall, bei mir beispielsweise vor allem auf das Immissionsschutz- und Naturschutzrecht.
Die Vielfältigkeit des Umweltrechts – ein Beispiel
In der Beratungspraxis möchte der Mandant ein Vorhaben, einen Windpark, zeitnah und rechtssicher verwirklichen. Zu Beginn eines Mandats überlegen Sie möglicherweise, ob Sie zu einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung raten. Einige Zeit später geht es im Genehmigungsverfahren vielleicht darum, ob die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an den maßgeblichen Punkten eingehalten werden, weil unklar ist, welchen Schutzanspruch die nahegelegene Wohnbebauung beanspruchen kann. Einwender haben möglicherweise von der Sichtung geschützter Vogelarten berichtet, sodass Sie prüfen, ob das Artenschutzgutachten überarbeitet werden muss.
Gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde stimmen Sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen ab. Kommt es zu einem Erörterungstermin, müssen Sie sich dort unter Umständen mit einer lautstarken Bürgerinitiative auseinandersetzen, die das Vorhaben verhindern will. Ist die Genehmigung erteilt, müssen Sie die dagegen erhobene Anfechtungsklage abwehren.
Immer einen Schritt voraus
Unsere Rechtsberatung setzt häufig schon an, bevor der Genehmigungsantrag bei der Behörde eingereicht wird. So lassen sich potenzielle Probleme von vornherein umschiffen oder frühzeitig im Dialog mit den Behörden lösen. Im Vorfeld ist dafür eine Verfahrensstrategie zu erarbeiten, wozu ein vorausschauender Blick auf das Verfahren und das Ziel des Mandanten erforderlich ist.
Ebenfalls gefragt ist dabei eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und ein gewisses Verhandlungsgeschick, sowie Fingerspitzengefühl im Umgang mit den verschiedenen Beteiligten, neben den Behörden etwa auch Dritten, die das Vorhaben ablehnen.
Effektive Problemlösung durch übergreifenden Austausch
Für eine effektive Problemlösung ist die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Fachrichtungen unentbehrlich, beispielsweise mit Ingenieuren, Biologen und Geologen. Manchmal ist eine technische Lösung schneller, kostengünstiger und sicherer als ein rechtlicher Ansatz.
Dieser interdisziplinäre Austausch macht besonders Spaß und ist zugleich herausfordernd, denn bei der Einarbeitung in komplexe, meist naturwissenschaftliche Sachverhalte lernt man viel dazu.
Außergerichtliche Beratung – und dann?
Häufig bleibt es allerdings nicht bei einer außergerichtlichen Beratung. Viele Projekte werden beklagt. Mit den Naturschutzverbänden gibt es neben Nachbarn und Kommunen weitere Akteure, die eine Genehmigung anfechten können. Hier wird die Bedeutung einer frühzeitig erarbeiteten Verfahrensstrategie erneut deutlich. Ein taktisch kluges Vorgehen im Verwaltungsverfahren erhöht die Chance, den Prozess zu gewinnen. Anders als in manchen anderen Bereichen, in denen (nahezu) ausschließlich außergerichtlich beraten wird, ist die Prozessführung eine wesentliche Aufgabe in umweltrechtlichen Mandaten bei uns.
Diese Kombination von außergerichtlicher Beratung und Prozessführung macht die Arbeit im Umweltrecht aus und ist für mich ein wichtiger Punkt, der für eine Tätigkeit in diesem Bereich spricht.
Wenn die Chemie stimmt
Viele unserer Aufgaben lassen sich schließlich nur im Team erfüllen. Und Teamarbeit macht bekanntlich dann Spaß und ist dann am erfolgreichsten, „wenn die Chemie stimmt“. Ebenso wichtig wie ein spannendes Rechtsgebiet ist für mich daher, in einem netten und kollegialen Team zu arbeiten.
Beratungspraxis im Umweltrecht – ein interessantes Tätigkeitsfeld? Meine Antwort: Ja, klar!
Über den Autor:
Mats Hagemann
Rechtsanwalt in der
Kölner Kanzlei Lenz und Johlen
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Schwerpunkte: Umwelt- und Planungsrecht und Erneuerbare
Energien