
Das Steuerrecht unterliegt regelmäßigen Anpassungen und Änderungen – kaum ein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig und ist so vielfältig. Steuerberaterinnen, Steuerberater und Mitarbeitende in den Kanzleien bilden sich regelmäßig weiter und vertiefen ihr Wissen über die Anwendung der steuerrechtlichen Regelungen, der beruflich relevanten Themen, der Digitalisierung und der aktuellen Rechtsprechung. Für Steuerfachangestellte werden zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, denn gut ausgebildete und hoch qualifizierte Mitarbeiter bieten den Kanzleien einen Wettbewerbsvorteil und sichern langfristig die berufliche Perspektive der Mitarbeitenden.
Der Berufsweg kann bis zum Steuerberater erfolgen; kaum ein anderer Ausbildungsberuf bietet so weitreichende Aufstiegsmöglichkeiten ohne die Absolvierung eines Hochschulstudiums. Wer eine kaufmännische Ausbildung1 (hierzu zählen auch die Steuerfachangestellten) erfolgreich absolviert hat, kann bei Nachweis der entsprechenden praktischen Tätigkeitszeit den Zulassungsantrag zur Steuerberaterprüfung stellen.
Fachassistenten-Prüfung
Nach der Steuerfachangestelltenausbildung bieten vier verschiedene Fortbildungsprüfungen zum Fachssistenten2 inhaltliche Vertiefungsmöglichkeiten in einem Fachgebiet:
Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) analysieren, standardisieren und automatisieren digitale Geschäftsprozesse und Arbeitsprozesse in den Steuerberatungskanzleien. Sie entwickeln zudem Digitalisierungsstrategien und geben Empfehlungen bzw. Hinweise an die IT-Dienstleister der Kanzleien bzw. der Mandanten.
Die Fortbildung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bietet Vertiefungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter, die im Bereich der Entgeltabrechnung tätig sind. Die Schwerpunkte liegen in den Prozessen der Entgeltabrechnung, im Steuerrecht sowie im Bereich der Sozialversicherung.
Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling (FARC) befassen sich insbesondere mit dem externen und internen Rechnungswesen. Die Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft (FALF) arbeiten zumeist in ländlichen Regionen und sind unverzichtbare Spezialisten im Bereich der "Landwirtschaftlichen Buchstellen".
Die Prüfungsvorbereitung zum Fachassistenten können neben der beruflichen Tätigkeit berufsbegleitend erfolgen und die Prüfungen werden von den Steuerberaterkammern3 durchgeführt. Vor der Zulassung zu den Prüfungen sind relevante Praxiszeiten zu absolvieren, z. B. vor der FALG-Prüfung mindestens 2 Jahre.
Steuerfachwirt-Prüfung
Steuerfachwirte sind gefragte berufserfahrene Experten, die die Funktion als Büroleiter in den Kanzleien übernehmen können und damit auch Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrnehmen. Sie verfügen über vertieftes steuerrechtliches, betriebswirtschaftliches sowie wirtschaftsrechtliches Fachwissen. Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung liegen deutlich über denen der Steuerfachangestelltenprüfung. Steuerfachwirte benötigen nur 6 Jahre Praxiszeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.4 Die Steuerfachwirtprüfung besteht aus vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Steuerberaterprüfung
Der Praktikerweg zur Steuerberaterprüfung ermöglicht Steuerfachangestellten nach 8 Jahren und Steuerfachwirten nach 6 Jahren praktischer Tätigkeitszeit die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung, die von allen Teilnehmern in gleicher Weise abzulegen ist. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Klausuren in den Bereichen Verfahrensrecht, Ertragsteuerrecht sowie Buchführung und Bilanzwesen und einer mündlichen Prüfung. Zulassungsanträge zu den Fortbildungsprüfungen der Steuerberaterkammern und zur Steuerberaterprüfung können über das Antragsportal5 der Steuerberaterkammern gestellt werden.
Fazit
Die vielfältigen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten bieten eine attraktive Chance für die berufliche Entwicklung in den Steuerberatungskanzleien. Wer Ambitionen hat, sich weiterzubilden, profitiert von den umfangreichen Möglichkeiten und kann die Fortbildungsabschlüsse miteinander kombinieren.
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Über die Autorin:

Kerstin Brauner - Rechtsanwältin
Sie ist Referentin für Recht und Berufsrecht bei der Bundessteuerberaterkammer in Berlin.