LL.M. studieren im Ausland – irgendwie, irgendwo, irgendwann

von Johannes Frankenfeld, Geschäftsführer und Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz, zuständig für strategisches Marketing und Ansprechpartner LL.M. Bildungsfonds, beide bei der Brain Capital GmbH, Vallendar

Viele junge Jura-Absolventen träumen von einer Karriere in der Rechtsabteilung eines international tätigen Unternehmens, einer renommierten Großkanzlei oder einer Nichtregierungsorganisation (NGO).
Dabei wächst die Bedeutung des LL.M. für Juristen als Zusatzqualifikation und anstelle der Frage „LL.M. – ja oder nein?“ rücken immer mehr die Fragen „wann“, „wo“ und vor allem „wie“ in den Vordergrund.

Gibt es den idealen Zeitpunkt für ein LL.M.-Studium?

Jedes Jahr drängen Tausende von Jura-Absolventen auf dem Arbeitsmarkt und der Konkurrenzdruck ist groß. Das Aufbaustudium LL.M. (Master of Law) ist ein Graduierten-Programm und wird dementsprechend an den unterschiedlichsten Stationen des Werdegangs absolviert.

So kann das LL.M.-Studium direkt an das erste Staatsexamen anschließen, um quasi die Zeit zwischen bestandenen Examen und Referendariat optimal zu nutzen. Zudem versprechen sich viele Jungjuristen Vorteile bei der Suche nach potentiellen Arbeitgebern. Vor allem in Großkanzleien entscheiden neben einem Prädikatsexamen derartige Zusatzqualifikationen.

Andererseits ist nach dem zweiten Staatsexamen das juristische Wissen ungemein weiter und man läuft nicht Gefahr, sich zu früh zu spezialisieren und kann den LL.M. auch entsprechend seiner beruflichen Interessen wählen. Denn im Idealfall sollte der LL.M. die berufliche Schwerpunktsetzung unterstreichen. Außerdem können die im Studium erworbenen Kenntnisse des materiellen Rechts unmittelbar genutzt werden, denn die Zeitspanne zum Referendariat – insbesondere, wenn außer dem LL.M. noch eine Promotion geplant ist – wird immens.

Aufgrund der Neuregelungen zum LL.B. (Bachelor of Laws) ist es theoretisch sogar denkbar, den LL.M. noch vor dem ersten Staatsexamen zu belegen. Allerdings fordern die meisten renommierten Law Schools ein abgeschlossenes Staatsexamen.

Muss es ein LL.M. an einer Law School mit Top Ranking sein?

Die zunehmende Globalisierung unserer Wirtschaft bedingt auch eine Internationalisierung des Rechts und insofern macht ein LL.M. im Ausland definitiv Sinn. Vor allem für den Eintritt in eine Großkanzlei ist ein in den USA oder im englischsprachigen Ausland (Australien, Großbritannien, u. a.) erworbener LL.M.-Abschluss oftmals unabdingbar.

Weltweit gibt es mehrere tausend Angebote. Beim Durchforsten der LL.M.-Programme zeigt sich ein weites Spektrum hinsichtlich der Schwerpunkte als auch der Studiengebühren. Renommierte Law Schools, die in den Rankings in der Spitzengruppe zu finden sind, können dementsprechend hohe Studiengebühren verlangen.
Der Ruf einer Universität ist jedoch kein Garant für die Qualität des LL.M.-Programmes. Trotzdem verfügen Bewerber mit einem LL.M.-Titel von einer Spitzenuniversität über eine bessere Ausgangsposition im Beruf.

Bei der Wahl der Law School kann auch das „Bar Exam“ eine Rolle spielen. Wer seinen Berufseinstieg im Ausland plant, sollte berücksichtigen, dass nicht alle LL.M.-Studiengänge zur Rechtsanwaltschaftsprüfung berechtigen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die z. T. enormen Studiengebühren?

Selbst wer sich für die preiswerte Alternative England entscheidet, benötigt das entsprechende Kleingeld, denn zu den Studiengebühren summieren sich noch Lebenshaltungs- und Reisekosten.

Klassische Stipendienangebote sind die kostengünstigste Variante um ein LL.M.-Studium zu finanzieren. Leider sind diese limitiert, und insbesondere an Vollstipendiaten werden hohe Anforderungen gestellt. Zusätzlich bieten einige Law Schools die Möglichkeit der Studiengebührenermäßigung.

Eine „junge“ Alternative zur Finanzierung des LL.M.-Studiums stellen Bildungsfonds dar, die nach dem Versicherungskonzept funktionieren. Mittlerweile gibt es auf dem deutschen Markt drei Anbieter von Bildungsfonds, die ein LL.M.-Auslandsstudium fördern. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) führt jährlich einen Test für Studienkredite und Bildungsfonds durch.

Der LL.M. Bildungsfonds übernimmt die Studiengebühren und evtl. auch Reise- und Lebenshaltungskosten. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach Beendigung des Studiums für zehn Jahre zu einkommensabhängigen Rückzahlung an den Bildungsfonds. Während des Studiums sind keine Zahlungen fällig. Zudem werden keinerlei Bürgschaften oder Sicherheiten verlangt.

Bereits vor Studienbeginn wird vertraglich ein konstanter Rückzahlungssatz vereinbart, der vom individuellen Bewerberprofil abhängt. Im Gegensatz zum Kredit liegt bei diesem Modell keine fixe Belastung vor. Sollte das Einkommen unter einen Wert von € 30.000 sinken, entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr und die Rückzahlung wird gestundet. Derart einkommensschwache Jahre sind während des Referendariats, einer möglichen Promotion oder der Elternzeit realistisch.
Dies bedeutet, die effektive Rückzahlung passt sich der persönlichen Karriere und Zahlungsfähigkeit an, wodurch die Freiheit in der Lebensplanung erhalten bleibt. Nach 20 Jahren entfällt die Zahlungspflicht komplett unabhängig davon, wie viel tatsächlich zurückgezahlt wurde. Zusätzlich sind Höchstgrenzen für die jährliche Zahlung als auch für die Gesamtzahlung festgelegt.

Auf jeden Fall ist ein LL.M.-Studium eine sinnvolle Investition in die eigene Zukunft, die nicht nur aufgrund der bis zu 10.000 € höheren Einstiegsgehältern bei Großkanzleien gerechtfertigt ist.
Vielmehr bereichert das Eintauchen in eine fremde Kultur und Sprache die Persönlichkeitsentwicklung und schult die im zunehmenden Talentwettbewerb geforderten Soft Skills.

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Quelle NJW 33/2016