Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung moderner Gesellschaften ist die Innovationsförderung. Die mögliche Steigerung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlstands durch die Erhöhung der Produktionseffizienz, Verbesserung von Arbeitsmethoden und die allgemeine Erleichterung des täglichen Lebens zählen zu den gewünschten Effekten von Innovation. Demzufolge wird versucht, günstige Rahmenbedingungen und Anreize für Innovationen zu schaffen.
Wie Innovation am besten gefördert werden kann, wird schon seit langer Zeit im Immaterialgüter-und Wettbewerbsrecht diskutiert. Beide Rechtsgebiete haben zum Ziel, Innovation zu fördern. Ausgangspunkt ist dabei, dass Anreize für dynamisches und innovatives Verhalten in erster Linie vom Wettbewerb ausgehen. In der Regel dient der Wettbewerb dazu, Markteilnehmer anzuspornen, dynamisch und innovativ zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt das Wettbewerbsrecht eine wesentliche Rolle, indem es den Wettbewerbsprozess vor dysfunktionalen Effekten schädlichen Verhaltens schützt.
Es gibt aber durchaus Konstellationen, in denen die bestehenden Wettbewerbsmechanismen keine ausreichenden Anreize vermitteln, um die für die Entwicklung innovativer Güter und Dienstleistungen erforderlichen Investitionen herbeizuführen. In diesen Fällen kann das Immaterialgüterrecht eine wichtige Funktion übernehmen. Es schützt innovative Unternehmer vor Nachahmungen und gibt ihnen damit einen ökonomischen Vorsprung. Unternehmer haben dadurch einen höheren Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren, als in einer Situation ohne rechtlichen Schutz.
Vor dem Hintergrund dieser wichtigen Funktion des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts haben weltweit zahlreiche juristische Fakultäten LL.M.-Programme mit diesen Schwerpunkten eingeführt. Das Angebot ist vielfältig.
Gleichzeitig ist für interessierte Studenten auf den ersten Blick nicht immer leicht erkennbar, worin sich die Studiengänge voneinander unterscheiden.
Um einen allgemeinen Überblick über das Immaterialgüterrecht zu geben, bieten die meisten LL.M.-IP-Studiengänge den Studenten eine Einführung in das Patentrecht, Markenrecht sowie Urheberrecht. Zudem ergänzen viele LL.M.-Programme dieses Angebot durch Vorlesungen im Bereich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Medienrecht, IT-Recht sowie Entertainmentrecht.
Bei den angebotenen Spezialisierungen finden sich jedoch einige Unterschiede:
Manche Programme konzentrieren sich auf o. g. Einführungskurse und setzen für die Erreichung der notwendigen Credits voraus, dass die Studenten zusätzlich allgemeine Vorlesungen wie Straf- oder Verfassungsrecht belegen. Andere LL.M.- Studiengänge bieten zwar Optionen für Spezialisierungen im Bereich IP an, beschränken aber die Auswahl auf wenige Schwerpunktvorlesungen.
Nur einige wenige der weltweit angebotenen LL.M.-Programme ermöglichen es Studenten, durch spezialisierte Vorlesungen, beispielsweise im Bereich Softwarepatentrecht oder Urheberrecht und Computerprogramme, ein vertieftes Verständnis im Bereich IP zu erhalten.
Aber auch innerhalb dieser „Spezialprogramme“ können Unterschiede ausgemacht werden: Während manche Studiengänge das Angebot auf rein rechtswissenschaftliche Vorlesungen beschränken, erweitern andere Studiengänge dieses auf wirtschaftswissenschaftliche Kurse oder arbeiten mehr forschungsorientiert. Nur eine Handvoll der Studiengänge verbinden die genannten Themen- und Rechtsgebiete zu einem breit gefächerten Gesamtangebot.
Welches das „richtige“ LL.M.-Programm ist, hängt daher von den Interessen und beruflichen Zielen des Studenten ab.
Geht es darum, für die allgemeine anwaltliche Arbeit einen Überblick über das Rechtsgebiet IP zu erhalten, bieten fast alle Studiengänge mit den allgemeinen Einführungskursen ein gutes Angebot.
Ist das Ziel jedoch eine vertiefte Ausbildung im Bereich IP, sollten Studenten den genauen Lehrplan und pädagogischen Ansatz der einzelnen Studiengänge prüfen. Denn wer eine Spezialisierung im Bereich IP anstrebt, sollte auch nur an einem LL.M.-Programm teilnehmen, bei dem IP „drin ist“.
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