Berufsbilder: Der Patentanwalt

von Malte Drews, Diplom-Jurist und Promotionsstudent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Insbesondere aus den USA sind Streitigkeiten um bestimmte Marken und Patente bekannt. Oft kommt einem dabei der Konflikt zwischen einem US-amerikanischen und einem südkoreanischen Smartphone-Hersteller in den Sinn. Solche Auseinandersetzungen finden selbstverständlich auch hierzulande statt und dabei sind in der Regel Patentanwälte auf beiden Seiten involviert. Um diese soll es im Folgenden gehen.

Die Stellung des Patentanwalts

Der Patentanwalt darf Mandanten in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem BGH sowie dem Bundespatentamt vertreten. Patentanwälte können auch bei  Landgerichten und denen darüber (allein-)vertretungsberechtigt sein, allerdings nur, wenn im jeweiligen Verfahren kein Anwaltszwang besteht. Andernfalls ist zusätzlich ein Rechtsanwalt zwingend hinzuzuziehen, da der Patentanwalt selbst nicht über rechtsanwaltliche Befugnisse verfügt. In solchen Prozessen ist dem Patentanwalt auf Antrag seiner Partei jedoch das Wort zu erteilen.

Die Ausbildung zum Patentanwalt

Wer Patentanwalt werden möchte, muss zunächst ein naturwissenschaftliches oder ein technisches Studium an einer Universität oder technischen Hochschule absolvieren – das Studium an einer Fachhochschule ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Der Kandidat muss eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf seinem jeweiligen Studiengebiet nachweisen, bevor er mit der Ausbildung zum Patentanwalt beginnen kann.

Um neben dem naturwissenschaftlichen beziehungsweise technischen Verständnis auch die erforderlichen juristischen Kenntnisse zu erlangen, müssen die Patentanwaltskandidaten in jedem Fall auch ein universitäres Studium im allgemeinen Recht absolvieren. Grundsätzlich ausreichend ist das Ablegen des Ersten Staatsexamens, dies dürfte jedoch aufgrund des zeitlichen Umfangs im Regelfall nicht in Betracht kommen. Mittlerweile wird allerdings im Rahmen eines Fernstudiums der Studiengang „Recht für Patentanwälte“ angeboten, der ausbildungsbegleitend absolviert werden kann.

Die Ausbildung zum Patentanwalt dauert insgesamt 34 Monate. Davon bestehen die ersten 26 Monate aus einem Praktikum bei einem Patentanwalt oder einem Patentassessor, der in der Industrie tätig ist. Hier lernen die „Auszubildenden“, wie die Arbeit des Patentanwalts in der Praxis abläuft. Im Anschluss hieran ist das sogenannte Amtsjahr abzuleisten. Dieses dauert acht Monate, die ersten beiden Monate sind am Deutschen Patent- und Markenamt und die letzten sechs am Bundespatentgericht zu verbringen. Bei ausreichender praktischer Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz kann unter bestimmten Umständen auf die 34-monatige Ausbildung verzichtet werden.

Im Anschluss an das Jura-Studium und den praktischen Teil der Ausbildung kann die Prüfung zum Patentassessor abgelegt werden. Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Hat der Kandidat beides bestanden, so ist er Patentassessor und nach der Zulassung durch die Patentanwaltskammer schließlich Patentanwalt.

Aufgrund immer häufiger auftretender, grenzüberschreitender Streitigkeiten im Hinblick auf mögliche Marken- oder Patentverletzungen, kann es sich für den (deutschen) Patentanwalt anbieten, eine Zusatzausbildung zu absolvieren, die es ihm außerdem ermöglicht, natürliche oder juristische Personen sogar vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten.

Die Karrieremöglichkeiten als Patentanwalt

Zunächst kann man als Patentanwalt in einer Kanzlei arbeiten, die sich im Regelfall auf das Marken- und Patentrecht spezialisiert hat. Welche konkreten Aufgaben der Patentanwalt dabei zu bearbeiten hat, ist vom jeweiligen betreuten Mandanten abhängig. So kann es z. B. darum gehen, neue Patente anzumelden oder gegen Dritte vorzugehen, die Schutzrechte des Mandanten verletzten. Ebenso kann es erforderlich sein, den Mandanten vor Ansprüchen Dritter zu schützen, die eine eigene Schutzrechtsverletzung behaupten.

Außerdem kann man für ein Industrieunternehmen tätig sein, wobei es vor allem darum geht, die eigenen Produkte durch Beantragung von  Schutzrechten zu sichern, den übrigen Markt zu beobachten und gegebenenfalls zu prüfen, ob durch andere Unternehmen eigene Rechte verletzt werden.
Andererseits muss auch abgeklärt werden, ob die eigenen Produkte gegen fremde Schutzrechte verstoßen und falls dies der Fall sein sollte, auf welche Art und Weise ein Inverkehrbringen des Produktes dennoch möglich wäre.

Ebenfalls kann die Laufbahn als Beamter im höheren Dienst in Betracht kommen. Dabei ist man als Prüfer im Patentamt tätig und untersucht verschiedene Produkte auf ihre Patentierungsfähigkeit.

Für die Tätigkeit des Patentanwaltes ist es also unerlässlich, neben den erforderlichen juristischen Kenntnissen auch überdurchschnittliches Wissen in seinem zu bearbeitenden fachlichen Sachgebiet zu haben, um eine genaue naturwissenschaftliche bzw. technische sowie juristische Analyse zur korrekten Einordnung des Sachverhalts vornehmen zu können.

Fazit

Zwar ist der Weg zum Patentanwalt ein sehr langer und fordernder, da die Kandidaten zwei sehr unterschiedliche Studiengänge bewältigen und zusätzlich eine langwierige praktische Ausbildung absolvieren müssen.
Dennoch ist die Tätigkeit als Patentanwalt aufgrund seiner vielseitigen Tätigkeitsgebiete und der Chance auf gute Verdienstmöglichkeiten lohnend und eine reizvolle Herausforderung – wegen seiner flexiblen Ausbildungsvorgaben insbesondere auch für Quereinsteiger!

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Quelle BECK Stellenmarkt 1/2018