Brexit, Finanzplatz Deutschland & Hochschul-Ökosystem

von Prof. Dr. Christoph Schalast und Dr. Andreas Walter, LL.M.

Aller Voraussicht nach wird das Vereinigte Königreich vor dem Hintergrund des Referendums vom 23. Juni 2016 die Europäische Union am 29. März 2019 um 23:00 Uhr verlassen. Die Verhandlung zwischen den beiden Parteien laufen alles andere als optimal, so dass derzeit unklar ist, ob überhaupt irgendeine Einigung zustande kommt oder es aber zu einem unkoordinierten Austritt kommt, dem Absturz über den sog. Brexit Cliff Edge.

Es liegt auf der Hand, dass diese Ungewissheit auch wirtschaftlich nicht folgenlos bleibt. Zahlreiche Unternehmen und insbesondere ihre Risiken aktiv steuernde Unternehmen der Finanzindustrie, haben sich dazu zu verhalten, dass der gemessen an der Bevölkerung drittgrößte, gemessen am Bruttoinlandsprodukt sogar zweitgrößte Staat der Europäischen Union in wenigen Monaten ausscheiden wird.

Europäische Zentralbank, BaFin und Deutsche Bundesbank haben sehr deutlich gemacht, dass sich alle Kreditinstitute, sonstigen Finanzdienstleister sowie auch FinTechs auf einen „harten Brexit“ vorbereiten sollten, weswegen für Geschäft in der Europäischen Union insbesondere erforderlich sei, dass der wesentliche Kern der Operation auch in der Europäischen Union liegt. Banken im Euroraum müssten in der Lage sein, alle wesentlichen Risiken unabhängig und auf lokaler Ebene zu kontrollieren und zu steuern. Leere Hüllen, die aus Drittstaaten, wie dann dem Vereinigten Königreich, heraus gesteuert werden, wird es im System der Europäischen Bankenaufsicht nicht geben.

Es ist daher davon auszugehen, dass in den führenden europäischen Finanzzentren, wie Dublin, Paris und Frankfurt am Main, weitere erhebliche Strukturen geschaffen werden, wozu hochqualifiziertes Personal erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang kommt den Hochschulen die gewichtige Rolle zu junge Menschen orientiert an den Qualifikationsbedürfnissen der Finanzwirtschaft entsprechend auszubilden. Hier hat der Standort Deutschland mit seinen über 400 Hochschulen ausgezeichnete Voraussetzungen. Hiervon bieten rund 300 ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an. Völlig gleich welche internationalen Hochschulrankings man bemühen mag, so finden sich in Deutschland neben der Business School der Universität Mannheim, der TUM, der Frankfurt School of Finance & Management und der WHU regelmäßig eine Handvoll weiterer Hochschulen im Bereich Wirtschaft und Business auf der Liste der Top-Unis.

Ganz anders sieht es indes im Bereich der juristischen Ausbildung aus. Obwohl die Finanzindustrie durch juristisch-regulatorische Vorgaben besonders beeinflusst und gesteuert wird, findet das Bankrecht in der juristischen Ausbildung so gut wie gar nicht statt. Im universitären Pflichtfachstudium kann man eine reine Bankrechtsvorlesung lange suchen. Im Rahmen zivilrechtlicher Vorlesungen werden meist einige wenige ausgewählte Themen des privaten Bankrechts behandelt, so beispielsweise der Darlehensvertrag oder die Bürgschaft, beides meist noch vermischt mit einer gewissen Verbraucherperspektive. Das seit der Finanzkrise immer wichtiger werdende Bankaufsichtsrecht, als Teil des Öffentlichen Rechts, findet schlichtweg überhaupt keine Beachtung.

Auch im sich an das Pflichtfachstudium anschließenden Schwerpunktbereichsstudium bieten nur wenige Hochschulen bankrechtliche Bezüge an (bspw. die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, die Universität zu Köln oder die Universität Augsburg). Einige Hochschulen greifen einzelne Themen mit bankrechtlichem Bezug akzentuiert heraus, so beschäftigt sich das Institut für das Recht der Digitalisierung der Philipps Universität Marburg u. a. mit der Digitalisierung des Finanzsektors.

Eine ausgezeichnete Möglichkeit vertiefte Kenntnisse in einem Rechtsgebiet zu erlangen, bietet ein Weiterbildungsstudium, das mit einem Master of Laws (LL.M.) abschließt. Insoweit haben sich zwischenzeitlich die inländischen, eher fachorientierten, meist deutschsprachigen Masterprogramme gegenüber den Masterprogrammen an ausländischen, meist englischsprachigen Hochschulen als echte Alternative etabliert.

Einen auf das Bankrecht spezialisierten Studiengang gibt es seit diesem Jahr an der Frankfurt School of Finance & Management, den „Master of Financial Law“. Der Studiengang richtet sich an Interessenten aus Rechtsanwaltskanzleien, Banken, FinTechs, Unternehmen und Aufsichtsbehörden und ist als berufsbegleitendes Studium ausgestaltet. Inhaltlich arbeitet sich das Studium an allen wesentlichen bankrechtlichen Themen ab und vermittelt zudem die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen. Neben dem weiten Feld der Unternehmensfinanzierung, sowohl im Bereich des Mittelstandes aber auch unter Nutzung internationaler Dokumentationsstandards wie den LMA-Mustern, werden bankaufsichtsrechtliche Themen in vertiefter Form gelehrt. Hinzu kommen aktuelle Themen wie FinTechs, Blockchain, Wirtschaftsstrafrecht im Bankenumfeld oder Geldwäsche u. Embargos.

Im Rahmen des Studiums kann zugleich die Voraussetzung für das Absolvieren des theoretischen Teils des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht geschaffen werden. Vergleichbare Programme in Deutschland gibt es bislang nicht.

Gerade angesichts des steigenden Bedarfs gut ausgebildeter Bankjuristen werden die Hochschulen hier nachlegen müssen. Der Wettbewerb der Staaten rund um den Brexit ist nicht zuletzt auch ein Wettbewerb, um die beste Ausbildung junger Talente und die Hochschulen in den Finanzzentren der künftigen EU27 spielen dabei eine wichtige Rolle.

Über die Autoren:

Prof. Dr. Christoph Schalast
ist Professor an der Frankfurt School of
Finance & Management (FS) sowie
Rechtsanwalt und Managing Partner der
Kanzlei Schalast

Dr. Andreas Walter, LL.M.
ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schalast.
Dortiger Leiter der Praxisgruppe Banking und Finance und
gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Schalast des neuen
Studienganges Master of Financial Law an der FS

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Quelle NJW 45/2018