Berufsbilder: Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

von Malte Drews, Diplom-Jurist und Promotionsstudent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Bankenkrise, unzulässige Bestimmungen in Darlehensverträgen, Dieselgate und nicht zuletzt auch der Brexit.

Alle diese Begriffe lösen durch die tägliche Berichterstattung Assoziationen vor allem in zweierlei Hinsicht aus:
Auf der einen Seite haben diese Gegebenheiten auf die Kapitalmärkte und somit auf die involvierten Kreditinstitute Auswirkungen. Andererseits hat dies in der Praxis zumeist rechtliche Folgen, sei es in Form von Klagen, Widerrufsrechten oder allgemeinen juristischen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen.

Mit all diesen unterschiedlichen Problemen ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt, um den es im Folgenden geht.

Angesichts dieser wenigen Beispiele zeigt sich bereits, wie umfangreich das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ist. Welche konkreten Kenntnisse der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vorweisen muss, ergibt sich dabei aus § 14l FAO, wovon einige exemplarisch näher beleuchtet werden sollen.

Das allgemeine Bankrecht

Zunächst am greifbarsten dürfte das Zahlungsverkehrsrecht sein. Dieses beinhaltet grundsätzlich alle Geschäftsbeziehungen zwischen einem Kunden und seiner Bank oder zu Dritten, die sich mit dem Zahlungsverkehr beschäftigen.

Dazu gehören etwa Streitigkeiten im Hinblick auf das Girokonto eines Kunden, so vor allem, wenn Überweisungen falsch laufen oder Lastschriftaufträge unkorrekt abgebucht werden. In Betracht kommen aber auch grenzüberschreitende Sachverhalte, z. B. Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums.

Das Kreditvertragsrecht

Ein weiteres wichtiges Gebiet des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das Kreditvertragsrecht, bei dem er gleichermaßen auf beiden Seiten gefordert ist, also auf Seiten des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers.

Für letzteren wird er regelmäßig Musterverträge entwerfen, die sowohl den geltenden Gesetzen entsprechen, als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen und somit nicht gegen etwaige Widerrufsbestimmungen oder AGB-rechtliche Besonderheiten verstoßen.

Vertritt der Anwalt hingegen Darlehensnehmer, so ist es häufig seine Aufgabe, Fehler in diesen Verträgen zu finden, wenn sich seine Mandanten benachteiligt fühlen, um auf diese Weise unter Umständen die Verträge rückabwickeln zu können.

Das Wertpapier- und Kapitalmarktrecht

Ebenfalls sehr umfangreiche Aufgaben stellen sich für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Hinblick auf das Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Dieses umfasst unter anderem das Erarbeiten von Anleihebedingungen, betrifft aber genauso die Vorbereitung für ein sogenanntes Initial Public Offering (IPO), das heißt den erstmaligen Börsengang eines Unternehmens. Hierfür muss vor allem die Platzierung der Aktien an der Börse sichergestellt und der erstmalige Verkaufspreis der Aktien ermittelt werden, um einerseits möglichst viele an die Anleger zu veräußern und andererseits das Unternehmen nicht „unter Wert“ zu verkaufen.

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet betrifft die Wahrnehmung der Interessen von geschädigten Anlegern, so etwa, wenn sofort bekanntzugebende Informationen (Ad-hoc-Meldung) nicht rechtzeitig veröffentlicht werden und die Anleger dadurch einen Schaden nehmen.

In diesem Zusammenhang besteht teilweise auch die Möglichkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens: Dies stellt gewissermaßen eine Annäherung an eine dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Sammelklage dar, bei der in Musterverfahren bestimmte festgestellte Tatsachen und Rechtsfragen Bindungswirkung für gleichgelagerte Fälle haben.

Verschiedene Formen der Kreditsicherungen

Ein weites Feld stellt auch das Gebiet der Kreditsicherungen dar. Am bekanntesten dürften hierbei die Grundsicherheiten – wie Hypothek und Grundschuld – sein, die auch im Verbraucherbereich häufig zur Anwendung kommen, wenn der Darlehensnehmer einen relativ großen Kredit benötigt. Kreditsicherheiten sind aber auch im geschäftlichen Verkehr von enormer Bedeutung, sodass hier umfassende Kenntnisse des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich sind.

Bei sogenannten Raumsicherungsverträgen etwa geht es darum, dass unter Umständen ganze Warenbestände sicherungshalber an den Kreditgebenden übereignet werden. Exportkreditversicherungen hingegen sollen Unternehmer für den Fall absichern, dass ihre Forderungen für Exportgüter ausfallen. Bei dieser Spannbreite an möglichen Kreditsicherungen sind häufig auch internationale, privatrechtliche Kenntnisse vonnöten, um die Herausforderungen in diesem Gebiet bewältigen zu können.

Sonstige Kenntnisse

Neben diesen vorgestellten Gebieten muss der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vor allem auch Kenntnisse auf dem Gebiet der Geldwäsche und dem Datenschutz haben. Um seine Mandanten darüber hinaus umfassend beraten zu können, muss er ebenfalls mit den für ihn relevanten steuerlichen Regeln vertraut sein, insbesondere dürfte dies häufig das Investmentsteuerrecht sein.

Fazit

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr herausforderndes und vielschichtiges Rechtsgebiet, dessen Durchdringung einige Zeit in Anspruch nimmt. Entscheidet man sich dennoch für die Weiterbildung zu diesem Fachanwalt, so stehen einem viele spannende und abwechslungsreiche Aufgabengebiete zur Auswahl. Schließlich bietet sich auf Grund des erheblichen Umfangs des Rechtsgebiets eine weitere Spezialisierung an.

Foto oben: stock.adobe.com/Eisenhans

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Quelle BECK Stellenmarkt 2/2018