Ein MBA mit einem General Management-Ansatz ist für Juristen eine gute Möglichkeit, tiefgehende wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen zu erwerben. Damit können sie gerade in der hochspezialisierten wirtschaftsrechtlichen Beratung punkten.
Zahlen spielen im Recht eine immense Rolle. Gerechnet wird in Kanzleien und Rechtsabteilungen, in Behörden und bei Gericht ständig, und natürlich sind Juristen auch gefragt, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erfassen und zu bewerten. Dennoch hält sich das Sprichwort „Iudex non calculat“ hartnäckig. „Der Richter rechnet nicht“, damit sollen gewisse Schwächen bei Zahlen und in der Mathematik ein wenig selbstironisch herausgestellt werden.
Dabei sagt der Spruch ursprünglich nichts über die (vorhandenen oder eben nicht vorhandenen) mathematische Fähigkeiten eines Richters, sondern beschreibt den Grundsatz, dass ein Richter bei seiner Entscheidungsfindung die Argumente nicht zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft abwägt. Aber: Seinen Ursprung hat die Redewendung in einer Aussage im „Corpus Iuris Civilis“ („Bestand des zivilen Rechts“) des oströmischen Kaisers Justinian I., wonach offenbare Rechenfehler in einem Urteil jederzeit berichtigt werden können. Diese Regelung findet sich heute in § 319 ZPO.
Aber auch wenn „Iudex non calculat“ übertrieben sein mag, gilt die Beobachtung, dass Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums zwar Experten in ihren jeweiligen Rechtsgebieten sind. Aber wenn es um Akquise, Finanzierung, die Beurteilung wirtschaftlicher Unternehmensentwicklung oder auch die finanz- und leistungswirtschaftlich orientierte Analyse von Unternehmen geht, stoßen viele an ihre Grenzen. Dabei sind gerade diese ökonomischen Fragestellungen im gesamten Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht und M&A, Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht etc.), aber natürlich auch im Steuerrecht und gegebenenfalls in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Erbrecht von besonderer Bedeutung.
MBA bietet mehr als Jura- Kenntnisse
Ein MBA kann eine Möglichkeit sein, dass Rechts- und Syndikusanwälte sich auch mit nicht-juristischen Managementfähigkeiten ausstatten. Um unternehmerisch und/oder in der Beratung von Unternehmen und anspruchsvollen Private Clients erfolgreich zu sein, bedarf es tiefergehender Kenntnisse in der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik, Statistik, Rechnungswesen, Volkswirtschaftslehre, Unternehmensführung, Kostenrechnung, Controlling, Finanzierung und Personalwirtschaft. Sind Juristen mit diesen Kompetenzen ausgestattet, können sie wirtschaftlichen Fragestellungen im beruflichen Alltag gelassen begegnen und im eigenen Unternehmen und in Mandaten auf wesentliches Wissen zugreifen, daraus viele fachliche Entscheidungen ableiten und diese selbst und unabhängig treffen.
Ein typisches Studium zum Master of Business Administration umfasst mit einem General Management-Ansatz mehrere Bereiche: Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Führungsorientierung, Ergebniswirkung, Internationalisierung und Vertiefung. Es stellt damit eine unternehmerisch geprägte Version des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums dar, vertieft relevante Fragestellungen der ökonomischen Praxis und diskutiert internationale betriebs- und volkswirtschaftliche Themen.
Auch kaufmännische Themen sind Inhalt
Zentrales Ziel des Studienganges ist es, Problemstellungen aus einer kaufmännisch-wirtschaftlichen Sichtweise heraus zu analysieren und sich damit von der durch das Jurastudium stark eingeprägten rein juristischen Perspektive und den damit verbundenen Denkansätzen zu lösen. Diese neu gewonnene Herangehensweise kann dann in einem entsprechenden Arbeitsumfeld auch schnell ganz praktische Relevanz entfalten: Gerade in der wirtschaftsrechtlichen Beratung ist für Mandanten der ökonomische Erfolg entscheidend. Viel seltener geht es im Wirtschaftsrecht um „Gerechtigkeit“ – denn in erster Linie lösen Wirtschaftsanwälte keine juristischen Streitigkeiten, sondern gestalten mit Blick auf die gesetzlichen Vorschriften weitreichende wirtschaftliche Zusammenhänge für Unternehmen und vermögende Privatpersonen.
Das bedeutet: Eine Zusatzausbildung wie der „MBA in General Management“ bietet unternehmens- und wirtschaftsberatenden Juristen den Vorteil, sehr kompakt und praxisbezogen einen Überblick über alle für die Leitung und
Beratung von Unternehmen relevanten Bereiche aus übergeordneter ökonomischer Sicht zu erhalten und sich mit anderen Studierenden aus unterschiedlichen Fachbereichen austauschen zu können.
Über den Autor:
Prof. Dr. Martin Reckenfelderbäumer
Rektor der privaten Allensbach Hochschule