Die zunehmende Digitalisierung und die Komplexität der Märkte fordern von Kanzleien vermehrt einen holistischen Ansatz in der Beratung. Ihr Ziel ist es, zukünftig aktiv den Unternehmenserfolg ihrer Mandant:innen mitzugestalten. Die entscheidende Grundlage für eine solche betriebswirtschaftliche Beratung bietet eine fundierte, datenbasierte Ist-Analyse. Hieraus lassen sich spezifische Empfehlungen und Handlungsoptionen für den Mandanten oder die Mandantin ableiten.
Deshalb sollten Sie betriebswirtschaftliche Beratung anbieten
Die betriebswirtschaftliche Beratung bietet Steuerberater:innen nicht nur ein lukratives Zusatzgeschäft, sie schließt zudem die Kluft, welche durch automatisierte Routinetätigkeiten entsteht. Steuerberatung wird in das Licht des proaktiven Coachings gestellt. Moderne Steuerberatung bietet viel mehr als die reine Finanzverwaltung: Es geht um die ganzheitliche betriebswirtschaftliche Betrachtung des Unternehmens und somit nicht nur um steuerliche, sondern auch wirtschaftliche Themen. Betriebswirtschaftliche Beratung umfasst somit nicht bloß eine BWA oder die Summen- und Saldenliste. Sie leistet eine vorausschauende Analyse: Das Ziel ist es, das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen oder die Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen. Letzteres ist seit Januar 2021 laut StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sogar verpflichtend. Mit § 1 StaRUG ist eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement kodifiziert worden. § 102 StaRUG sieht die Hinweis- und Warnpflicht von u.a. Steuerberatern gegenüber den Mandanten bzgl. des Vorliegens eines möglichen Insolvenzgrundes vor.
Ihr Start in die betriebswirtschaftliche Beratung
Sie als Steuerberater:in haben gute Voraussetzungen, denn Sie pflegen bereits vertrauensvolle Mandantenverhältnisse und kennen die Strukturen der jeweiligen Unternehmen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, der nicht zu unterschätzen ist. Bauen Sie darauf auf!
Beachten Sie dabei folgende Tipps:
1. Projektstart erst nach der Projektbestätigung
Beginnen Sie erst mit der Analyse, wenn der Auftrag durch den Mandanten oder die Mandantin bestätigt ist. Ein übereilter Projektstart birgt das Risiko, unentgeltlich zu arbeiten, sofern es zu keiner Unterschrift kommt.
2. Aufgabenstellung klar definieren
Der Mandant oder die Mandantin wünscht sich klare Antworten und Lösungen für komplexe Fragestellungen. Daher ist es wichtig, dass die präzisen Vorstellungen in einer schriftlich festgelegten und genau definierten Aufgaben-, Zeit- und Terminplanung festgehalten werden. Listen Sie alle Projektaufgaben einzeln auf und beschreiben Sie konkret, was die jeweiligen Posten in der Praxis bedeuten.
3. Mandant:innen von aktiver Mitarbeit überzeugen
Anders als in der klassischen Steuerberatung liefern die Mandant:innen nicht bloß die Unterlagen zur Prüfung, sondern arbeiten aktiv mit. Da dies für viele neu ist, gilt es, schon zu Beginn über die Erfolgsfaktoren auf- und die Erwartungshaltungen abzuklären. Sie können Ihren Mandant:innen mit einfachen Maßnahmen die Zusammenarbeit erleichtern: Checklisten und Fragebögen bieten eine solide Möglichkeit, Aufwände gering zu halten.
4. Mit den richtigen Ansprechpartner:innen arbeiten
Ein weiteres Kriterium ist die Zusammenarbeit mit den richtigen Partner:innen im Unternehmen. Zum einen geht es dabei um Personen, die aufgrund ihrer Stellung befugt sind, Entscheidungen zu treffen. Zum anderen gibt es in jedem Unternehmen Mitarbeiter:innen, die einen besonderen Stellenwert in der Belegschaft einnehmen und dadurch gute Multiplikatoren sind.
5. Beraten ja, entscheiden nein
Wer als Steuerberater:in betriebswirtschaftliche Beratungen anbietet, hat einen klaren Auftrag: Unternehmen zu befähigen, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Der Steuerberater sollte daher nicht selbst die Verantwortung übernehmen.
6. Leistungen klar definieren
Im Projektverlauf ist es wahrscheinlich, dass man Sie mit zusätzlichen Aufgaben betraut, die nicht Bestandteil des Angebots sind. Ersparen Sie sich Unstimmigkeiten bei der Abrechnung und legen Sie offen, in welchen Fällen Zusatzkosten anfallen. Mit Leistungspaketen, die konkrete Aufgaben enthalten, schaffen Sie mehr Transparenz. Eine schriftliche Auftragsvereinbarung muss auch eine Vereinbarung über die Haftung der Beratungsfelder beinhalten.
7. Für kontinuierliche Anpassung sensibilisieren
Der kontinuierliche Wandel fordert von Unternehmen stetige Anpassungen an neue Herausforderungen. Um dauerhaft Erfolge zu erzielen, kann es notwendig sein, die strategische Ausrichtung immer wieder neu zu adaptieren oder Nachbesserungen vorzunehmen.
Über den Autor:
Stefan Nowak
Geschäftsführer der Haufe-
Canei GmbH &Co KG