
Die notarielle Praxis steht vor einem tiefgreifenden digitalen Wandel. Zwei aktuelle Gesetzesvorhaben markieren zentrale Meilensteine auf dem Weg zur Digitalisierung des Notariats: die Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sowie der digitale Vollzug von Immobilienkaufverträgen. Ziel dieser Vorhaben ist eine medienbruchfreie, sichere und beschleunigte Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden. Hier durch werden Digitalisierungslücken geschlossen, Medienbrüche vermieden und die Effizienz des Notariats insgesamt gesteigert. Gleichzeitig leisten die Gesetzesvorhaben einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation von Justiz und Verwaltung.
Elektronische Präsenzbeurkundung: Papierlos beurkunden
Am 16.Juli 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Künftig soll es möglich sein, notarielle Urkunden auch im Präsenzverfahren vollständig digital zu errichten. Die elektronische Urkunde wird von Notarinnen und Notaren im Notarbüro aufgenommen. Beteiligte können die Urkunde zum Beispiel auf einem Signaturpad unterzeichnen. Dieses Verfahren ersetzt die bislang übliche papiergebundene Beurkundung. Die dafür nötigen Ausdrucke und Scans entfallen – und mit ihnen der damit verbundene doppelte Medienbruch. Der gesamte Beurkundungsvorgang wird dadurch effizienter und ressourcenschonender.
Die Bundesnotarkammer unterstützt Notarinnen und Notare, indem sie eine technische Anwendung zur Verfügung stellt, mit der elektronische Urkunden rechtssicher errichtet werden können. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt sie dabei sicher, dass die berufsrechtlichen Grundsätze – insbesondere Vertraulichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit – auch im digitalen Prozess vollständig gewahrt bleiben. Die Einführung originär elektronischer Urkunden trägt wesentlich zur Digitalisierung der Justiz bei und hat damit hohe Bedeutung über den notariellen Bereich hinaus. Insbesondere die Nachlassgerichte als Urkundsstellen werden von der geplanten Gesetzesänderung profitieren, da ihnen hiermit beispielsweise die Errichtung elektronischer Urkunden für Erbausschlagungen ermöglicht wird.
In der Folge werden auch bei den Gerichten Medienbrüche vermieden und der weitere Ausbau der E-Akte in der Justiz erleichtert.
Digitaler Vollzug von Immobilienkaufverträgen: Der Postweg entfällt
Mit dem am 9.Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf zum digitalen Vollzug von Immobilienverträgen sind nun weitere Schritte im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) geplant. Bislang er folgt die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags weitgehend auf dem zeitaufwendigen Postweg. Dies soll sich grundlegend ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig digital zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden übermittelt werden. Dabei kommen strukturierte Datensätze zum Einsatz, die eine effiziente Weiterverarbeitung ermöglichen. Die technische Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsbehörden erfolgt künftig über die EGVP-Infrastruktur (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Für die Übermittlung an Finanzverwaltungen wird das ELSTER-System genutzt. Die Kommunikation zwischen Notarinnen und Notaren und den Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse sollen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung. Weitere Elemente der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung (wie etwa die Unbedenklichkeitsbescheinigung) erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Auswirkungen auf Notariat und Justiz
Die Bundesnotarkammer begrüßt beide Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Diese Neuerungen ebnen den Weg für moderne notarielle Abläufe. Die notariellen Verfahren werden nicht nur schneller und effizienter, sondern auch einfacher zu dokumentieren und zu archivieren. Gleichzeitig werden Ressourcen geschont, Bearbeitungszeiten verkürzt und Fehlerquellen reduziert. Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung und dem digitalen Vollzug von Immobilienkaufverträgen setzt der Gesetzgeber konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung des Notariats um. Sie stehen exemplarisch für eine Entwicklung, die langfristig auch andere Bereiche der Justiz und Verwaltung verändern wird
Hülya Erbil - Referentin der Bundesnotarkammer
Außerdem ist sie Notarassessorin der Notarkammer Baden-Württemberg. Nach ihrem Jurastudium in Heidelberg und London und ihrem Rechtsreferendariat in Stuttgart hat sie als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei gearbeitet. Seit Juni 2023 absolviert sie den notariellen Anwärterdienst in Baden-Württemberg und ist derzeit u.a. als Referentin an die Bundesnotarkammer abgeordnet.
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