Medienrecht: Spannend und hochaktuell

von Nicole Zorn

Darf ein privates Unternehmen wie Twitter den Account des amerikanischen Präsidenten sperren? Benötigt die Audio-Chat-App Clubhouse eine medienrechtliche Zulassung oder handelt es sich um zulassungsfreie Individualkommunikation? Und wie verhält es sich mit dem Recht des Einzelnen, unliebsame Informationen aus der eigenen Vergangenheit aus einer Suchmaschine löschen zu lassen? Gibt es ein „Recht auf Vergessenwerden“ oder geht das Recht der Allgemeinheit auf Information vor?

Mit diesen und anderen hochaktuellen Fragen der Informationsgesellschaft beschäftigt sich das Medienrecht. Der Kommunikations- und Informationsfluss, die Verbreitung von Information, Daten, Meinungen und Werken unterschiedlichster Art hat sich durch die Digitalisierung vervielfacht.

Schutz oder Freiheit der Gesellschaft – eine Gradwanderung

Die Medienordnung befindet sich im ständigen Wandel und neue Verbreitungswege und -arten werfen Rechtsfragen auf. Dabei handelt es sich nicht um eine in sich geschlossene Rechtsmaterie, sondern das Medienrecht bildet einen Oberbegriff über die gesamte Bandbreite der rechtlichen Fragen des Medien- und Kommunikationsrechts. Die Probleme und rechtlichen Fragen, die sich dabei stellen, sind vielschichtig. Während zum einen die Freiheit der Medien und Medienschaffenden im Interesse der Demokratie an einer umfassend informierten Bevölkerung sichergestellt werden soll, können die heutigen grenzenlosen Kommunikationsmöglichkeiten in ihren negativen Auswüchsen durchaus auch Gefahren für die Gesellschaft, den Jugendschutz und die Demokratie darstellen. Viel diskutiert werden aktuell die Grenzen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit auf der einen und der Verbreitung von „fake news“, von verbotenen ehrverletzenden Äußerungen und oder gar Hassrede auf der anderen Seite. Die Frage, wie weit man satirische Darbietungen gegenüber einem Staatsoberhaupt ausreizen darf, steht ebenso auf höchstrichterlichem Prüfstand wie die Grenzen der Äußerungen, die sich Politiker/innen noch gefallen lassen müssen.

Ein vielfältiger Arbeitsmarkt

Die Nachfrage nach juristischer Kompetenz auf diesem spannenden und aktuellen Gebiet und nach Juristen mit fundierten Kenntnissen im Medien-, Kommunikations- und IT-Recht ist groß, der Arbeitsmarkt vielfältig. Neben Medienunternehmen, Medienreferaten, Landesmedienanstalten, Regulierungsstellen, Verbänden und Rechtsanwaltskanzleien sind Bewerber mit diesen Kenntnissen für alle interessant, die in irgendeiner Weise im Internet tätig sind. Rechtliche Fragen stellen sich rund um die eigene Homepage, einen Webshop oder ein Social-Media-Profil und Vorschriften zu Datenschutzbestimmungen, Bildrechten und Ähnlichem betreffen alle, die in irgendeiner Weise im Netz publizieren.

Weiterbildung im Medienrecht - LL.M. oder Fachanwaltslehrgang?

Wie soll es nach der juristischen Ausbildung weitergehen? Bei der Überlegung, auf welche Weise man sich nach der juristischen Ausbildung auf einem Rechtsgebiet spezialisiert und umfassende Kenntnisse aneignet, stellt sich häufig die Frage: Wissenschaftliche Promotion oder lieber gleich praxisorientierte Fachanwaltsfortbildung? Daneben hat insbesondere der Abschluss Master of Laws (LL.M.) an Bedeutung gewonnen, da er eine fundierte Qualifizierung auf einem Rechtsgebiet ermöglicht, die jedoch im Gegensatz zu einer Promotion möglicherweise etwas leichter mit einer Berufstätigkeit vereinbar ist. Die interessanteste Option bieten hier einige Masterstudiengänge, die eine wissenschaftlich fundierte, fachspezifische Weiterbildung mit den praxisorientierten Aspekten vereinen. So bieten im Medienrecht einige wenige Universitäten ein LL.M.- Programm an, das so aufgebaut ist, dass mit den Inhalten zugleich auch die von der Fachanwaltsordnung geforderten theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Urheberund Medienrecht, Informationstechnologierecht oder Gewerblichen Rechtsschutz abgedeckt werden können. Die Lehrveranstaltungen finden dabei normalerweise nur am Wochenende statt, so dass sich das Masterstudium in der Regel auch noch gut in eine Berufstätigkeit integrieren lässt.

Zusätzliche Vorteile

Einen weiteren nicht zu unterschätzenden Mehrwert einer solchen Fortbildung bieten nicht zuletzt auch die persönlichen Kontakte, die sich im Rahmen des Studiums mit Dozenten und Mitstudierenden aus allen Bereichen der medienrechtlichen Praxis ergeben: So finden viele bereits auf diese Weise ihren zukünftigen Arbeitgeber, Kanzleipartner oder Mitarbeiter nebenbei.

 

Über die Autorin:

Nicole Zorn
Geschäftsführerin Mainzer Medieninstitut

 

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