Nach den Angaben zur Juristenausbildung des Bundesministeriums vom Januar 2022 haben im Jahr 2019 insgesamt 1160 Kandidatinnen und Kandidaten das Zweite Examen nicht bestanden. Dies macht einen Anteil von 12,6 Prozent aus. Die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen, haben 950 Personen wahrgenommen. Davon haben 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Prüfung endgültig nicht bestanden.
In Nordrhein-Westfalen (340), Bayern (185) sowie in Hessen (119) haben die meisten Personen das Examen nicht geschafft. Am geringsten war die Durchfallrate hingegen in Mecklenburg-Vorpommern (6), Thüringen (7) und im Saarland (11).
Insgesamt haben 12,6 Prozent das Zweite Examen im Erstversuch nicht bestanden.
Auch im Wiederholungsversuch war die Durchfallrate in Nordrhein-Westfalen vergleichsweise hoch: Von 249 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern fielen 108 Personen durch das Examen. In Bayern konnten 55 von 167 Kandidatinnen und Kandidaten das Examen abermals nicht bestehen. In Hessen bestanden 17 von 66 Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Examen nicht.
In Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland bestand jeweils nur eine Person nicht.
Über die Autorin:
Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin