Frauen sind nur beim BVerfG in der Mehrheit

von Veronika Gebertshammer

Nach einer Recherche des C.H. Beck Verlags wächst die Zahl der Bundesrichterinnen. Insgesamt gibt es 56 Bundesrichterinnen und 103 Bundesrichter. Die jeweilige Verteilung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesgerichten:

Beim Bundesgerichtshof lag der Anteil dieser Richterinnen im Jahr 2015 noch bei 27 Prozent. Im Februar 2022 gibt es nun 27 Bundesrichterinnen und 71 Bundesrichter. Dies entspricht einem Frauenanteil von 35 Prozent.

Beim Bundespatentgericht stieg der Frauenanteil nur geringfügig von 27 Prozent auf 28 Prozent. Es kommen nun auf 71 Bundesrichter immerhin 27 Bundesrichterinnen.

Besonders hoch ist der Anteil der Frauen beim Bundesarbeitsgericht mit 45 Prozent. Im Jahr 2015 lag der Frauenanteil noch bei 40 Prozent. Es gibt nun 17 Bundesrichterinnen und 21 Bundesrichter.

Beim Bundesverfassungsgericht sind die Frauen sogar in der Mehrheit: Auf neun Bundesrichterinnen kommen sieben Bundesrichter. Im Jahr 2015 lag der Frauenanteil noch bei 31 Prozent, nun liegt er demnach bereits bei 56 Prozent.

Auch beim Bundessozialgericht ist das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen. Auf 22 Bundesrichter kommen 20 Bundesrichter (48 Prozent). Auch hier ist der Frauenanteil im Vergleich zum Jahr 2015 (28 Prozent) kräftig gestiegen. 

Ganz anders sieht es beim Bundesfinanzhof aus. Dort gibt es nur 15 Bundesrichterinnen, aber 41 Bundesrichter. Dies entspricht 27 Prozent. Immerhin steigt der Frauenanteil leicht an, im Jahr 2015 lag dieser noch bei 24 Prozent.

Eine ähnliche Situation liegt beim Bundesverwaltungsgericht vor: Es gibt 37 Bundesrichter, aber nur 20 Bundesrichterinnen (35 Prozent). Im Jahr 2015 lag der Frauenanteil bei 30 Prozent.

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin