Neuer Qualifizierungsabschluss im steuerberatenden Beruf – Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

von Jörg ten Voorde

Der steuerberatende Beruf hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Jahren eine ganze Reihe neuer Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen. Neben den bekannten Prüfungen zum/zur Steuerberater/in oder zum/zur Steuerfachwirt/in können Steuerfachangestellte mittlerweile bereits ein bis zwei Jahre nach der Berufsausbildung Fachassistentenabschlüsse in den Bereichen Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling sowie Land- und Forstwirtschaft erlangen. Zuletzt wurde nun der Abschluss Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, von den Steuerberaterkammern ins Leben gerufen. Die ersten Prüfungen starten im März 2022.

Was ist der/die Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse?

Mit dem neuen Abschluss sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Steuerberatungskanzleien den Nachweis erbringen, dass sie sich spezielle berufsbezogene Kenntnisse im IT-Bereich erarbeitet haben. Damit können sie sich nach § 1 der Rechtsvorschrift für diese Fortbildungsprüfung unter anderem für folgende Aufgaben qualifizieren:

• Analyse, Standardisierung und Automatisierung digitaler Prozesse in der Kanzlei und bei Mandanten,
• Sicherstellen des medienbruchfreien Datenaustauschs zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten, wie z.B. Finanzbehörden,
• Unterstützung der Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Datenverarbeitungssysteme

Wer kann an der Fortbildungsprüfung zum FAIT teilnehmen?

Gedacht ist dieser Abschluss nach Aussage der federführenden Steuerberaterkammer Berlin vor allem für Steuerfachangestellte, die ihre in den Kanzleien erworbenen Fachkenntnisse im IT-Bereich ausbauen wollen. Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie bis zum Monat der schriftlichen Prüfung eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit von mindestens 16 Wochen stunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei zur Steuerberatung befugten Kanzleien (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) oder Gesellschaften nachweisen können.

Doch auch andere Interessenten können sich zur Prüfung anmelden. So gelten etwa für Hochschulabsolvent/innen, die ein mindestens dreijähriges wirtschaftswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, dieselben Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit wie bei Steuerfachangestellten. Absolvent/ innen einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufleute) benötigen zwei Jahre Berufspraxis; und ohne eine gleichwertige Ausbildung sind drei Jahre praktischer Tätigkeit erforderlich. Immer müssen die praktischen Zeiten mindestens 16 Wochenstunden umfassen und auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei Angehörigen des steuerberatenden Berufs oder entsprechenden Gesellschaften erbracht werden.

Wie ist der Prüfungsablauf?

Die Prüfung selbst umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht dabei aus einer Klausur mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten. Wer in dieser Klausur eine mindestens ausreichende Leistung erbringt, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Im Unterschied zu anderen Fachassistenten-Prüfungen, müssen die Kandidat/innen bei der FAIT-Prüfung im mündlichen Teil eine Präsentation von maximal 15 Minuten vorstellen und im an schließenden Fachgespräch Aufgabenstellungen der betrieblichen Praxis lösen.

Hintergrund der Präsentation als Prüfungsleistung ist nach Aus sage der Initiatoren des FAIT insbesondere, dass die Kandidat/innen für die erfolgreiche Arbeit in der Kanzlei über eine hohe Kommunikationsfähigkeit verfügen müssen – gerade wenn es gilt, Prozesse zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten abzustimmen. Mit der Präsentation sollen sie nachweisen, dass sie ein komplexes Problem in der Praxis erfassen, darstellen und beurteilen können.

Das Thema für die Präsentation können die Teilnehmer/innen aus den erlaubten Prüfungsgebieten selbst bestimmen. Das von ihnen gewählte Thema müssen sie mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung und einer inhaltlichen Gliederung vor Beginn der schriftlichen Prüfung einreichen.

Was sind die Prüfungsinhalte?

Die Prüfungsgebiete ergeben sich aus § 3 der Rechtsvorschrift für den Fortbildungsabschluss FAIT. Diese sind:

1 Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse, 2 Automatisierung,
3 Digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
4 Digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis,
5 Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten.

Eine weitere Konkretisierung der Prüfungsinhalte ergibt sich aus § 6 der Rechtsvorschrift für den FAIT.

In der Klausur entfallen etwa 70 Prozent auf die Prüfungsgebiete 1 und 2 sowie 30 Prozent auf die Gebiete 3 bis 5. Bei der mündlichen Prüfung soll das Thema der Präsentation aus den Gebieten 3 bis 5 stammen. Im Fachgespräch können dann wiederum In halte aus allen fünf Bereichen abgefragt werden.

Wann und wo erfolgt die erste Prüfung?

Die FAIT-Prüfung erfolgt in einem bundesweit einheitlichen Klausurenverbund, innerhalb dessen sich verschiedene Steuerberaterkammern zu regionalen Prüfungsverbünden zusammen geschlossen haben. Der erste Prüfungsdurchgang startet im Frühjahr 2022. Interessenten sollten sich bei den für sie zuständigen Kammern erkundigen, an welchem Ort und bei welcher Kammer sie die Prüfung ablegen können.

 

Über den Autor:

Jörg ten Voorde M.A., LL.M.
Steuerberater und stellvertretender Geschäftsführer
im Studienwerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen e. V.