Ja, Nein, Vielleicht: Der integrierte „Bachelor of Laws“ (LL.B.)

von Veronika Gebertshammer

Seit längerem wird auf unterschiedlichen Ebenen über eine Reform der Juristenausbildung, z.B. über die Einführung eines integrierten Bachelors diskutiert. In den Koalitionsverträgen der Regierungen von Nordrhein-Westphalen, Niedersachsen sowie von Schleswig-Holstein finden sich nun ganz konkrete Aussagen zur Reform des Jurastudiums bzw. zur Einführung des „Bachelor of Laws“ (LL.B.). Auslöser der Diskussionen ist vor allem die Problemstellung, dass Jurastudierende, die das Staatsexamen final nicht bestehen, nach Jahren des Leistungsdrucks und des Arbeitsaufwands trotzdem keinerlei Abschluss in den Händen halten. Nach offiziellen Zahlen des Bundesministeriums für Justiz betraf diese Situation im Jahr 2019 immerhin 563 Personen (3,9 Prozent)1  und im Jahr 2018 sogar 702 Studierende (4,8 Prozent).2

Nach einer Analyse zu den „Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura“ des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung beträgt die Studienabbruchquote für die Studienanfängerjahrgänge in den Jahren von 2007 bis 2009 24 Prozent.3  Im Durchschnitt brechen Jurastudierende demnach ihr Studium im Durchschnitt erst im siebten Semester, also kurz vor dem Staatsexamen, ab. Über ein Viertel der Abbrüche (27 Prozent) erfolgt sogar erst nach dem zehnten Semester.4  Für diese „späten“ Studienabbrecher spielen die hohen Leistungsanforderungen eine große Rolle. Fast jeder Dritte dieser Gruppe (30 Prozent) begründet den Abbruch mit einem Prüfungsversagen. Bei den Studierenden, die ihr Studium bereits in den ersten vier Semestern abbrechen, verweist nur jeder fünfte auf die hohen Leistungsanforderungen (17 Prozent).5

Mithin gibt es im Jurastudium viele Studierende, die erst am Ende ihres Studiums den Leistungsanforderungen nicht mehr gerecht werden können und nach vier bis fünf Semestern trotzdem keinen Abschluss vorweisen können.

Es verwundert deshalb nicht, dass sich in einer vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften durchgeführten Befragung 82,1 Prozent der Absolventinnen und Absolventen für die Einführung eines integrierten „Bachelor of Laws“ aussprechen.6

Am 10. November fand das Thema sogar Einzug in die Justizministerkonferenz. In dem Beschluss wurde festgehalten, dass die Minister und Ministerinnen sich einig sind, „dass ein integrierter „Bachelor of Laws“-Abschluss keinen Ersatz für die juristischen Staatsprüfungen darstellen darf.“ Weiterhin wurde der Koordinierungsausschuss darum gebeten, „die Thematik eines integrierten „Bachelor of Laws“-Abschlusses zum Gegenstand seiner Beratungen und eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches zu machen und dabei insbesondere die unterschiedlichen Ausgestaltungen in den Blick zu nehmen.“

Die Diskussion ist also noch nicht vorbei, weshalb es lohnend ist, einen Blick auf die unterschiedlichen Argumente „für und wider“ zu werfen.

Was spricht für die Einführung eines LL.B.?

Durch einen integrierten Bachelor würde der enorme Druck und die extremen psychischen Belastungen, denen Studierende sowohl im Laufe des Studiums als auch während der Examensphase ausgesetzt sind, reduziert werden. Das Staatsexamen wäre nicht länger eine „Alles-oder-Nichts“-Situation. Denn der Bachelor würde eine neue Perspektive für diejenigen eröffnen, die entweder das Staatsexamen gar nicht absolvieren wollen oder es endgültig nicht bestanden haben.

Da bei der Einführung eines LL.B. alle Leistungen zählen, die im Laufe des Studiums erzielt werden, hätte der Bachelor den positiven Nebeneffekt, dass die Studierende ausgeglichener lernen müssten. Denn oftmals werden bestimmte Inhalte erst in der Examensvorbereitung vertieft erlernt, was in der Folge zu einer schier nicht bewältigbaren Stofffülle führt. Der LL.B. wäre ein Anreiz für die Studierenden, sich bereits im Studium mit der Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte zu befassen.

Weiterhin erbringen die Studierenden im Laufe des mindestens vierjährigen Jurastudiums Leistungen, die denen eines Bachelor-Studiengangs entsprechen und durch die sie verschiedene juristische Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der LL.B. würde einerseits genau diese Leistungen entsprechend honorieren und andererseits als Auffangnetz dienen.

Das Jurastudium sowie das daran anschließende Referendariat ist zwar auf die Ausbildung zum Volljuristin bzw. zur Volljuristin ausgerichtet. Allerdings entspricht es nicht mehr der Realität, dass alle Jurastudierende den klassischen juristischen Karriereweg einschlagen möchten. Viele nutzen das Jurastudium für eine internationale Karriere oder für Berufe in Wirtschaft & Industrie. Hierfür sind allerdings meistens juristische Grundkenntnisse ausreichend. Das „Bachelor of Laws“-Studium könnte zum einen durch ein thematisch passendes Master-Studium abgeschlossen werden, das weitere Perspektiven eröffnet. Zum anderen qualifiziert der LL.B. bereits für Berufe sowohl in der freien Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung oder im Non-Profit-Sektor.

Darüber hinaus könnte ein integrierter LL.B. einen echten Anreiz bieten, um noch deutlich mehr Studieninteressierte für ein rechtswissenschaftliches Studium zu begeistern, um die hohe Nachfrage auf Arbeitgeberseite zu decken. Denn nach einer Studie von PwC zum Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor werden z.B. in diesem Bereich im Jahr 2030 76.000 Stellen für Juristinnen und Juristen nicht besetzt werden können.7 70 Prozent der Studierenden haben in einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften angegeben, dass sie das Jurastudium wegen des psychischen Drucks nicht weiterempfehlen würden.8 Das Jurastudium würde durch einen integrierten Bachelor an Attraktivität gewinnen, da – wie geschildert – der psychische Druck reduziert würde. Auch die Justizministerinnen und Justizminister sind sich darüber in ihrem Beschluss einig: „Den Justizministerinnen und Justizministern ist es ein wichtiges Anliegen, die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Studiums weiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wird (…) die Einführung eines integrierten „Bachelor of Laws“-Abschlusses (LL.B.) diskutiert.“

Was spricht gegen die Einführung eines LL.B.?

Es wird immer wieder ins Feld geführt, dass durch die Einführung eines Bachelor of Laws-Abschluss die Gefahr einer „Bolognaisierung“ des Jurastudiums besteht und dadurch die Staatsexamensstruktur aufgelöst wird. Die hohen Anforderungen in den beiden juristischen Staatsprüfungen sind wichtig, um die Qualität in der juristischen Ausbildung sicherzustellen. Insbesondere auch mit Blick darauf, dass Absolventen und Absolventinnen beider Examina durch den Abschluss die Befähigung zum Richteramt erlangen, ist es geboten, dass der Qualitätsanspruch an dieser Stelle so hoch ist.

Gegen die Einführung eines LL.B. wird auch damit argumentiert, dass Studierende, die das Staatsexamen final nicht bestehen, dennoch einen juristischen Abschluss erhalten. Die Einführung eines Bachelors würde allerdings nichts an den Zugangsvoraussetzungen für bestimmte juristische Berufe (z.B. den Anwaltsberuf, die Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt) ändern. Insofern überzeugt dieses Gegenargument nicht. Studierenden wird durch den LL.B. lediglich die Möglichkeit eingeräumt, einen Masterstudiengang zu absolvieren und andere Berufe zu ergreifen, die keinen volljuristischen Abschluss erfordern.

Zuletzt könnte die Einführung eines Bachelors zu einem massiven Organisations- und Umsetzungsaufwand an Universitäten führen, da die Studieninhalte und Lehrpläne möglicherweise verändert bzw. angepasst werden müssten. Nicht vergessen werden darf dabei auch der Aufwand für die notwendige Akkreditierung des Studiengangs.

Fazit

Es wird sich zeigen, in welche Richtung sich die Diskussion um die Reform des Jurastudiums weiterentwickelt. Dass das Thema in diesem Jahr auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz stand, unterstreicht die Bedeutung und Aktualität. Festzuhalten ist, dass es sich bei dem integrierten Bachelor keinesfalls um eine gleichwertige Alternative zum Staatsexamen handeln soll, sondern um eine sinnvolle Ergänzung. Um den Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen ein darauf aufbauendes Studium zu ermöglichen, ist es wichtig, über den LL.B. eine ähnliche Struktur zu den anderen Studiengängen zu schaffen. Im Hinblick auf den Mehrwert sowie die genannten Vorteile, die durch die Einführung eines LL.B. entstehen würde, erscheint wohl auch der Umsetzungsaufwand als gerechtfertigt.

Fakt ist auch, dass an manchen Universitäten (wie z.B. an der privaten Bucerius Law School) der integrierte Bachelor-Abschluss längst eingeführt wurde. Ob andere Universitäten nachziehen und ob es zu einer bundesweiten Einführung des integrierten LL.B. kommt, bleibt abzuwarten.

                                                                

1Bundesministerium für Justiz, Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Prüfung aus dem Jahr 2019, https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Justizstatistik/J..., Seite 2, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
2Bundesministerium für Justiz, Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Prüfung aus dem Jahr 2018, https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Justizstatistik/J..., S. 2, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
3Ulrich Heublein/Christopher Hutzsch/Nancy Kracke/Carolin Schneider: DZHW-Projektbericht September 2017: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura. Eine Analyse auf Basis einer Befragung der Exmatrikulierten vom Sommersemester 2014, https://www.dzhw.eu/pdf/21/dzhw-gutachten-ursachen-studienabbruch-staats... , S. 1, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
4Ulrich Heublein/Christopher Hutzsch/Nancy Kracke/Carolin Schneider: DZHW-Projektbericht September 2017: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura. Eine Analyse auf Basis einer Befragung der Exmatrikulierten vom Sommersemester 2014, https://www.dzhw.eu/pdf/21/dzhw-gutachten-ursachen-studienabbruch-staats... , S. 19, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
5Ulrich Heublein/Christopher Hutzsch/Nancy Kracke/Carolin Schneider: DZHW-Projektbericht September 2017: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura. Eine Analyse auf Basis einer Befragung der Exmatrikulierten vom Sommersemester 2014, https://www.dzhw.eu/pdf/21/dzhw-gutachten-ursachen-studienabbruch-staats... , S. 13, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
6Leonie Brinkmann/Ralf Borchers/Lovis Drosten, Melina: Abschlussbericht zur dritten bundesweiten Absolventenbefragung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2019/07/Abschlussbericht_... , S. 26, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
7PricewaterhouseCoopers GmbH: Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Prognose und Handlungsstrategien bis 2030, https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/... , S. 22, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.
8Luzie Drost: Abschlussbericht zur zweiten Umfrage zum psychischen Druck, durchgeführt vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2022/02/Abschlussbericht_... , S. 6, zuletzt abgerufen am 18.11.2022.

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer,
Dipl.-Jur. Texterin, Lektorin und Schreibcoach
www.veronika-gebertshammer.de