Der Schwerpunktbereich ist von großer Bedeutung, weil es sich dabei um den einzigen Bereich während des Jurastudiums handelt, der in die Abschlussnote des Ersten Juristischen Staatsexamens miteinfließt. Denn die Gesamtnote setzt sich zu 70 Prozent aus der staatlichen Pflichtfachprüfung sowie zu 30 Prozent aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen. Abgesehen davon erhalten Studierende hier auch zum ersten Mal im Studium die Möglichkeit, ausschließlich den eigenen Interessen nachzugehen bzw. Schwerpunkte zu setzen. So viel Freiheit bringt aber auch Entscheidungen und Fragen mit sich: Welchen Schwerpunkt sollte ich sinnvollerweise belegen? Wie läuft dieser Studienteil genau ab? Welchen Einfluss hat die Schwerpunktwahl eigentlich auf die weitere berufliche Karriere?
Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über das Schwerpunktstudium und soll bei der Auswahl des richtigen Schwerpunkts helfen.
1. Was muss ich im Schwerpunktbereich leisten?
Das Schwerpunktstudium dauert in der Regel zwei Semester, das hängt aber auch von der jeweiligen Universität ab. In Heidelberg beträgt die Dauer zum Beispiel vier Semester. Neben der Dauer variieren auch die Anforderungen im Schwerpunktbereich und die Zuschnitte, je nach Ausbildungsstätte. Die Universitäten haben in der Ausgestaltung des universitären Prüfungsteils einen freien Entscheidungsspielraum. Meistens setzt sich der Schwerpunktbereich aus einer Hausarbeit, einer Klausur sowie einer mündlichen Prüfung zusammen, die Studierende begleitend absolvieren müssen. An der Universität Bonn besteht die Schwerpunktbereichsprüfung allerdings aus sieben Teilprüfungen, darunter sechs Abschlussklausuren und eine Hausarbeit mit mündlicher Prüfung.
2. Wann ist der beste Zeitpunkt für den Schwerpunkt?
Im Wesentlichen gibt es zwei Zeitpunkte, zu denen der Schwerpunkt im Jurastudium absolviert werden kann: entweder vor oder nach dem Ersten Staatsexamen. Allerdings ist letzteres nicht bei allen Universitäten möglich. Der bestandene Schwerpunktbereich kann nämlich je nach Landesverordnung und Prüfungsordnung eine Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zum Ersten Examen sein.
Den Schwerpunkt erst nach dem Staatsexamen zu absolvieren, hat den Vorteil, dass man den Druck der Examensklausuren nicht mehr hat und sich somit allein auf den Schwerpunkt konzentrieren kann. Das Wissen, das man sich während der Vorbereitung auf das Erste Examen angeeignet hat, kann nun im Schwerpunktstudium von Nutzen sein. Allerdings kann man bei dieser Vorgehensweise noch nicht direkt nach dem Ersten Examen mit dem Referendariat beginnen.
3. Welche Schwerpunkte gibt es?
Zur Auswahl stehen Schwerpunkte aus allen Rechtsbereichen (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Es gibt breiter gefasste und sehr spezielle Schwerpunktbereiche. Das Angebot an Schwerpunktbereichen ist dabei wiederum abhängig von deiner Universität.
Hier findest du eine Auswahl an häufigen Schwerpunkten:
Grundlagen der Rechtswissenschaften:
- Grundlagen des Rechts (z.B. an der FU Berlin)
- Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte (z.B. an der Universität Kiel)
- Rechtsgeschichte ( z.B. an der Universität Heidelberg)
Zivilrecht:
- Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (z.B. an der Universität Mainz)
- Steuerrecht (z.B. an der Universität Potsdam)
- Gesellschafts- und Restrukturierungsrecht (z.B. an der EBS Universität Wiesbaden)
- Bank- und Kapitalmarktrecht (z.B. an der Universität Köln)
- Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht (z.B. an der Universität Würzburg)
- Geistiges Eigentum und Wettbewerb (z.B. an der Universität Freiburg)
- Arbeits- und Sozialrecht (z.B. an der Universität Hamburg)
- Unternehmensrecht (z.B. an der Universität Düsseldorf)
Strafrecht:
- Wirtschaftsstrafrecht (z.B. an der Universität Bayreuth)
- Strafverteidigung, Strafprozess und Kriminologie (z.B. an der Universität Bochum)
- Kriminalwissenschaften (z.B. an der LMU in München)
Öffentliches Recht:
- Europäisches und internationales Recht (z.B. an der Universität Halle)
- Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht (z.B. an der Universität Freiburg)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht (z.B. an der Universität Jena)
- Europarecht und Völkerrecht (z.B. an der Universität Augsburg)
4. Welcher Schwerpunkt ist der richtige für mich?
Die Entscheidung, welchen Schwerpunkt du wählst, solltest du in erster Linie nach deinen eigenen Interessen treffen. Bist du eher der „zivilrechtliche“ oder der „öffentlich-rechtliche Typ“? Oder entspricht das Strafrecht eher deinen Interessen? Wolltest du schon immer mehr über die Rechtsgeschichte erfahren?
Daneben kannst du deine Entscheidung auch danach treffen, ob es sich bei dem Schwerpunktbereich um ein examensrelevantes Fach handeln soll. Denn während manche Schwerpunkte sich stark mit dem Stoff des Ersten Staatsexamens überschneiden, sind andere nicht Prüfungsstoff im Ersten Staatsexamen wie Steuer- oder Wirtschaftsrecht.
Entscheidest du dich für einen examensrelevanten Bereich, hat dies den Vorteil, dass du bei Examensvorbereitung Zeit und Energie sparen kannst, da du in diesem Rechtsbereich schon Vorwissen besitzt. Andererseits hast du durch die Wahl eines nicht-examensrelevanten Bereichs die Möglichkeit, in einen ganz neuen Rechtsbereich einzutauchen.
Die Frage, ob du dich eher breit aufstellen oder dich spezialisieren möchtest, kann dir ebenfalls bei der Entscheidung, welchen Schwerpunkt du absolvieren möchtest, weiterhelfen. Zu guter Letzt kannst du dir auch die Frage stellen, wo bzw. in welchem Rechtsgebiet du nach dem Studium (und ggf. nach dem Zweiten Staatsexamen) arbeiten möchtest. Möglicherweise hängen beide Fragen miteinander zusammen.
Wenn du schon weißt, welche berufliche Richtung du einschlagen möchtest, ist es empfehlenswert, die Wahl deines Schwerpunktbereichs davon abhängig zu machen. Strebst du zum Beispiel eine wissenschaftliche Karriere an, könntest du in dem Bereich deinen Schwerpunkt belegen, in dem du dir auch vorstellen könntest, deine Promotion zu verfassen. Wenn du heute schon weißt, dass du einmal als Anwalt im Arbeitsrecht arbeiten willst, schadet es ggf. nicht sich schon im Schwerpunktstudium wichtige Kenntnisse anzueignen.
Die Erfahrung zeigt allerdings, dass viel Jurastudierende in dieser frühen Phase der Ausbildung noch keine ganz konkreten Vorstellungen von der eigenen beruflichen Zukunft haben, insofern ist eine Entscheidung auf Grundlage der eigenen Interessen sicher ein guter Rat. Es schadet bei der Entscheidungsfindung möglicherweise auch nicht im Vorfeld einmal zu eruieren, wie die Noten in den jeweiligen Schwerpunkten üblicherweise ausfallen.
5. Fazit
Der Schwerpunktbereich ist wichtig, da die Note zu 30 Prozent in die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens einfließt. Hier solltest du also dein „A-Game“ abrufen. Das gelingt wohl am besten, wenn du deinen Interessen folgst. Da es an den meisten Universität eine große Auswahl gibt, ist es lohnenswert, sich bereits frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welchen Bereich man belegen möchte. Ggf. kann es sogar Sinn machen, die Wahl der Universität davon abhängig zu machen, wenn man hier schon ganz konkrete Vorstellungen hat.
Über die Autorin:
Veronika Gebertshammer,
Dipl.-Jur. Texterin, Lektorin und Schreibcoach
www.veronika-gebertshammer.de
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